Das Erlanger Musikinstitut
erhält aufgrund der Tarifsteigerungen die folgende Erhöhung des Zuschusses:
Variante A:
Zuschusserhöhung um 121.000,- € auf einen Gesamtjahreszuschuss in Höhe von
412.400,- €
Variante B:
Zuschusserhöhung um 65.000,- € auf einen Gesamtjahreszuschuss in Höhe von
356.400,- €
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in die Haushaltsberatungen
einzubringen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Variante A:
Eine Zuschusserhöhung um 121.000,- € auf einen Gesamtjahreszuschuss in Höhe von
412.400,- € ermöglicht es dem Musikinstitut, das Gehaltsniveau weiterhin auf
100 % des TVöDs zu halten. Darin enthalten ist die jährliche
Jahressonderzahlung gemäß TVöD. Die Lehrkräfte des EMI erhalten aktuell die
gleiche Vergütung wie die Lehrkräfte der Städtischen Sing- und Musikschule.
Variante B:
Eine Zuschusserhöhung um 65.000,- € auf einen Gesamtjahreszuschuss in Höhe von 356.400,- € führt zu einer Senkung des Gehaltsniveaus auf ca. 94,5 % des TVöDs. Bei den 65.000,- € handelt es sich um die Mindestzuschusserhöhung, um die Landesförderung in voller Höhe (115.000,- €) zu erhalten. Bei einer niedrigeren Zuschusserhöhung würde sich die Landesförderung um rund 44.000,- € reduzieren.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Erlanger Musikinstitut hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Kosten zu reduzieren und die Einnahmen zu erhöhen, um so die inflationsbedingten Mehrkosten auffangen zu können:
- Erhöhung der Entgelte seit 1.01.2023
Eine Erhöhung der Entgelte wurde sozial gestaffelt umgesetzt. Dadurch konnten die Einnahmen bei den Entgelten um knapp 20.000,- € gesteigert werden. Weitere Spielräume für Erhöhungen der Entgelte werden vom Musikinstitut derzeit nicht gesehen, da die Entgelte bereits um durchschnittlich 77 % über dem Regelbetrag der städtischen Sing- und Musikschule liegen. - Erhöhung der Konzert-Ticketpreise
Bereits zum Start der Konzertsaison 2022/2023 wurden die Eintrittspreise bei Konzertveranstaltungen um bis zu 45 % angehoben. - Einsparmaßnahmen beim Energieverbrauch
Durch den Austausch defekter Leuchtmittel durch LED-Lampen, den Einbau von Bewegungsmeldern, der konsequenten vollständigen Abschaltung von elektrischen Geräten (statt Stand-by) und der Einführung einer Temperaturgrenze in den Arbeits- und Unterrichtsräumen sollen beim Energieverbrauch und den entsprechenden Kosten Einsparungen erreicht werden.
Die genannten Steigerungen der Einnahmen und Einsparungsmaßnahmen tragen dazu bei, die gestiegenen Mehrkosten abzufedern. Sie können aber nicht die Mehrkosten, die durch die Tariferhöhungen im TVöD entstanden sind, ausgleichen (ab März 2024 Sockelbetrag in Höhe von 200,- € zuzüglich 5,5 % Steigerung, insgesamt mindestens Erhöhung um 340,- €, das entspricht laut verdi einer Erhöhung von durchschnittlich 11 %).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
121.000,- € bei Variante A 65.000,-
€ bei Variante Be |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Erlanger Musikinstitut - Antrag auf Zuschusserhöhung