Der Wirtschaftsplan 2024 des Erlanger Jobcenters wird
festgestellt.
1.
Ergebnis/Wirkungen
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
Gemeindeordnung Bayern (GO)
Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Erlangen - Erlanger Jobcenter (EJC) hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2024 in den WA EJC zur Begutachtung, sowie
zur Beschlussfassung im StR gemäß § 5 Abs.1 Betriebssatzung i. V. m. § 6 Abs.1
Nr. 4 Betriebssatzung
3. Prozesse und Strukturen
- Begutachtung des Wirtschaftsplans 2024 im WA EJC am 08.11.2023
- Feststellung des Wirtschaftsplans 2024 im StR am 30.11.2023
Im Einzelnen wird auf die Anlage EJC Wirtschaftsplan 2024 mit Erklärungen verwiesen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage: EJC Wirtschaftsplan 2024 mit Erläuterungen