1. Dem Antrag der GL-Fraktion Nr. 194/2023 - Stadtjugendring Erlangen: Zuschuss für die Stelle zur Unterstützung für Vereine und Verbände - wird zugestimmt.
2. Der Antrag der GL-Fraktion Nr. 194/2023 ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Stadtjugendamt befürwortet den Antrag der Grünen Liste auf
Entfristung und Erhöhung des Zuschusses. Die Einrichtung der Stelle zur
Unterstützung der Vereine und Verbände hat sich bewährt. Es wurden Strukturen
der Unterstützung geschaffen und über die Organisation von
öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, wie dem Oktobertrubel 2022 und dem 1.
Erlanger Kinder- und Jugendgipfel 2023, starke Impulse in der vielfältigen Landschaft
der Erlanger Jugendarbeit gesetzt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Ursprünglich wurde die Stelle zur Unterstützung der Vereine und Verbände
geschaffen, um Vereinen und Verbänden dabei zu helfen, nach der Corona-Pandemie
ihre Strukturen und Angebote aufzubauen und zu stärken. Die Folgen der Pandemie
werden noch einige Jahre weiterwirken und der Bedarf der Unterstützung durch
die anhaltenden gesellschaftlichen Herausforderungen dauerhaft bestehen bleiben
(Integration, Inklusion u.a.). Die Vereine und Verbände in Erlangen leisten
einen wichtigen Beitrag zur Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Sie fördern die
Entwicklung junger Menschen zu Selbstbestimmung, gesellschaftlicher
Mitverantwortung und sozialem Engagement durch ihre Angebote der
außerschulischen Bildung. Dies ist für die Stadtgesellschaft von enormem
Wert.
Nach § 12 SGB VIII ist es Aufgabe der örtlichen Jugendhilfe, die Vereine und
Verbände in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. In Erlangen ist diese Aufgabe dem
Stadtjugendring übertragen, zur Erfüllung ist eine entsprechende
Personalausstattung unabdingbar.
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der Grüne Liste-Fraktion Nr. 194/2023 vom 17.10.2023