1. Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Schulräumen und schulischen Sportstätten für Unter-richtszwecke erfolgt unter Berücksichtigung inklusiver Fragestellungen und unter Berücksichti-gung der Anforderungen durch den Vollausbau des G9.
2. Der Antrag der Grüne Liste Fraktion Nr. 197/2023 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Grüne Liste Fraktion beantragt für das Arbeitsprogramm von Amt 40, auf S. 146 „Ziele/Aufgaben“ den zweiten Punkt wie folgt zu ergänzen:
· Bedarfsgerechte Bereitstellung von Schulräumen und schulischen Sportstätten für Unterrichtszwecke unter Berücksichtigung inklusiver Fragestellungen und unter Berücksichtigung der Anforderungen durch den Vollausbau des G9.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Ab dem Schuljahr 2025/2026 ist der Vollausbau des G9 abgeschlossen, so dass an den Gymnasien ein zusätzlicher Jahrgang vorhanden ist.
Die Stadt Erlangen ist mit den Schulleitungen bereits seit 2018 in Kontakt und prüft die Raumbedarfe anhand der Schülerzahlen und der Schülerprognosen. Die Bereitstellung von (zusätzlichem) Schulraum erfolgt in Abhängigkeit der personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung mit den Schulleitungen nach Maßgabe der politischen Entscheidungsgremien.
Dabei sind alle schulrechtlich vertretbaren Möglichkeiten und die Optimierung in der Nutzung des vorhandenen Raumbestands durch organisatorische Maßnahmen (z.B. multifunktionale Nutzung aller Räume, Einrichtung des Fachraumprinzips, „Klassenteiler“, begrenzte Aufnahme von Gastschüler*innen) bei der räumlichen Unterbringung der hinzukommenden Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen.
Bei kurz- bis mittelfristig auftretenden zwingenden Raumbedarfen, die nachweislich nicht mehr schulorganisatorisch gelöst werden können, sind alternative Lösungen (z.B. mobile Raumeinheiten oder Anmietung externe Räume) zu prüfen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Das Arbeitsprogramm von Amt 40 wird entsprechend ergänzt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Fraktionsantrag Grüne Liste Nr. 1974/2023 vom 17.10.2023