Betreff
Änderung der Abfallgebühren 2024 bis 2025
Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung
Vorlage
30/077/2023
Aktenzeichen
III/30 - I/EB 77
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft in der

Stadt Erlangen (Entwurf vom 25.10.2023, Anlage 1) wird beschlossen.

 


Der laufende zweijährige Kalkulationszeitraum der Abfallgebühren endet planmäßig zum 31.12.2023. Die künftigen Abfallgebühren wurden für einen Zweijahreszeitraum für die Jahre 2024 bis 2025 kalkuliert.

 

Ende 2023 liegt voraussichtlich eine positive Gebührenfortschreibung in Höhe von 2.491.000 € vor. Die Entwicklung der Kostensteigerungen führt trotz des positiven Fortschreibungsergebnis im Kalkulationszeitraum im Jahr 2025 zu einer Unterdeckung in Höhe von rund 3.592.000 €, welche ausgeglichen werden muss.

 

In die Kalkulation der Abfallgebühren 2024 bis 2025 fließen die derzeit absehbaren Veränderungen künftiger Sach- und Personalkosten sowie erwartete Entwicklungen voraussichtlicher Abfall- und Wertstoffmengen und deren Sammel-, Verwertungs- bzw. Entsorgungskosten ein.

 

Kernpunkt der Kostensteigerungen (gerechnet für 2024/2025) sind:

-       Erhöhung der Verbandsumlage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft ER/ERH um rund 2.028.000 €. Gründe hierfür sind u.a. der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst, gestiegene Energie- und Transportkosten und nicht zuletzt die CO2-Bepreisung ab 01.01.2024.

 

-       Preissteigerung der Bioabfallverwertung auf Grund der vertraglichen Preisgleitklausel um ca. 460.000 € pro Jahr.

-       Im kalkulierten Personalaufwand sind die Auswirkungen des Tarifabschlusses TVÖD 2023, Stellenanmeldungen, anteilige Pensionsrückstellungen usw. berücksichtigt. Für 2023/2024 beläuft sich die Tariferhöhung auf ca. 1.071.000 €.  Der Tarifabschluss führt ebenfalls zu einer Kostensteigerung im Bereich der Verwaltungskostenerstattungen.

 

-       Erlösminderung auf Seiten der Papierverwertung, durch eingebrochenen Papiermarkt im Jahr 2023. Reduzierung der Papiererlöse bei einer erneuten europaweiten Ausschreibung der Papierverwertung. Papiererlöse sind an den Preisindex des EUWID gekoppelt und unterliegen somit dem äußerst volatilen Papiermarkt. Dieser kann nicht eingeschätzt werden, daher werden die Erlöse im Rahmen des Vorsichtsprinzips ermittelt. Einfluss haben auch die sinkenden Papiermengen, sowie die veränderte Qualität in Richtung Kartonagen.

 

-       Klimafreundliche Maßnahmen, wie z. B. Brennstoffzellen-Müllfahrzeug und HVO-Diesel, führen ebenfalls zu Kostensteigerungen im Bereich des Sachaufwandes.


Im Ergebnis der Kalkulation ist es erforderlich, die Abfallgebühren der bestehenden Behältergrößen für die Jahre 2024 bis 2025 durchschnittlich um 10,45 % anzuheben.

Tabelle:           Übersicht der bisherigen und der ab dem Jahr 2024 geltenden
                        Abfallbeseitigungsgebühren der Stadt Erlangen

 

 

 

Im Rahmen der stadtweiten Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurde u.a. festgestellt, dass die Gebühr für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (Gewerbemüll) gesondert zu kalkulieren ist. Dies betraf vor allem die Fuhrleistungsgebühr, deren Aufwendungen künftig den Herkunftsbereichen des Abfalls zuzuordnen ist.

Die Gebühren für Gewerbemüll wurden neu kalkuliert (§ 3a der Satzung), daher ist es notwendig, dass eine gesonderte Fuhrleistungsgebühr für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen festgesetzt wird (§ 3 Abs. 3 der Satzung).

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Bürgerfreundlichkeit wird auch das Entstehen der Gebührenschuld in der Gebührensatzung angepasst. Künftig erfolgt die Gebührenpflicht für die regelmäßige Abfuhr von Abfällen mit dem auf den Anschluss (Behälteraufstellung) folgenden Kalendermonat (§ 5 Abs. 1 Satz 1 neu).

 

Die Kalkulation umfasst u.a. auch die Anpassung der Gebühren für zusätzliche Sonderabfuhren, für die Entsorgung von besonders gekennzeichneten städtischen Abfallsäcken und für die Abfuhr von Containern mit Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (Anlage 1).


Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden

 


Anlagen:
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft
    in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 25.10.2023)

2. Städtevergleich der Abfallgebühren zum Stand der Satzungen 10/2023