Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung
Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
über die Abfallwirtschaft in der
Stadt Erlangen (Entwurf vom 25.10.2023, Anlage 1) wird beschlossen.
Der laufende zweijährige
Kalkulationszeitraum der Abfallgebühren endet planmäßig zum 31.12.2023. Die
künftigen Abfallgebühren wurden für einen Zweijahreszeitraum für die Jahre 2024
bis 2025 kalkuliert.
Ende 2023 liegt voraussichtlich eine positive Gebührenfortschreibung in Höhe von 2.491.000 € vor. Die Entwicklung der Kostensteigerungen führt trotz des positiven Fortschreibungsergebnis im Kalkulationszeitraum im Jahr 2025 zu einer Unterdeckung in Höhe von rund 3.592.000 €, welche ausgeglichen werden muss.
In die Kalkulation der Abfallgebühren 2024 bis 2025 fließen die derzeit absehbaren Veränderungen künftiger Sach- und Personalkosten sowie erwartete Entwicklungen voraussichtlicher Abfall- und Wertstoffmengen und deren Sammel-, Verwertungs- bzw. Entsorgungskosten ein.
Kernpunkt der Kostensteigerungen
(gerechnet für 2024/2025) sind:
- Erhöhung der Verbandsumlage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft ER/ERH um rund 2.028.000 €. Gründe hierfür sind u.a. der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst, gestiegene Energie- und Transportkosten und nicht zuletzt die CO2-Bepreisung ab 01.01.2024.
-
Preissteigerung der Bioabfallverwertung auf
Grund der vertraglichen Preisgleitklausel um ca. 460.000 € pro Jahr.
-
Im kalkulierten Personalaufwand sind die
Auswirkungen des Tarifabschlusses TVÖD 2023, Stellenanmeldungen, anteilige
Pensionsrückstellungen usw. berücksichtigt. Für 2023/2024 beläuft sich die
Tariferhöhung auf ca. 1.071.000 €. Der
Tarifabschluss führt ebenfalls zu einer Kostensteigerung im Bereich der Verwaltungskostenerstattungen.
-
Erlösminderung auf Seiten der
Papierverwertung, durch eingebrochenen Papiermarkt im Jahr 2023. Reduzierung
der Papiererlöse bei einer erneuten europaweiten Ausschreibung der
Papierverwertung. Papiererlöse sind an den Preisindex des EUWID gekoppelt und
unterliegen somit dem äußerst volatilen Papiermarkt. Dieser kann nicht
eingeschätzt werden, daher werden die Erlöse im Rahmen des Vorsichtsprinzips
ermittelt. Einfluss haben auch die sinkenden Papiermengen, sowie die veränderte
Qualität in Richtung Kartonagen.
-
Klimafreundliche Maßnahmen, wie z. B.
Brennstoffzellen-Müllfahrzeug und HVO-Diesel, führen ebenfalls zu
Kostensteigerungen im Bereich des Sachaufwandes.
Im Ergebnis der Kalkulation ist es erforderlich, die Abfallgebühren der bestehenden
Behältergrößen für die Jahre 2024 bis 2025 durchschnittlich um 10,45 %
anzuheben.
Tabelle: Übersicht der bisherigen und der ab dem Jahr 2024 geltenden
Abfallbeseitigungsgebühren
der Stadt Erlangen
Im Rahmen der stadtweiten Prüfung durch den Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurde u.a. festgestellt, dass die Gebühr für
die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten
Haushaltungen (Gewerbemüll) gesondert zu kalkulieren ist. Dies betraf vor allem die
Fuhrleistungsgebühr, deren Aufwendungen künftig den Herkunftsbereichen des
Abfalls zuzuordnen ist.
Die Gebühren für
Gewerbemüll wurden neu kalkuliert (§ 3a der Satzung), daher ist es notwendig,
dass eine gesonderte Fuhrleistungsgebühr für die Entsorgung von Abfällen aus
privaten Haushaltungen festgesetzt wird (§ 3 Abs. 3 der Satzung).
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Bürgerfreundlichkeit wird auch das Entstehen der Gebührenschuld in der Gebührensatzung angepasst. Künftig erfolgt die Gebührenpflicht für die regelmäßige Abfuhr von Abfällen mit dem auf den Anschluss (Behälteraufstellung) folgenden Kalendermonat (§ 5 Abs. 1 Satz 1 neu).
Die Kalkulation umfasst u.a.
auch die Anpassung der Gebühren für zusätzliche Sonderabfuhren, für die
Entsorgung von besonders gekennzeichneten städtischen Abfallsäcken und für die
Abfuhr von Containern mit Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten
Haushaltungen (Anlage 1).
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden