1.
Die Bezuschussung der Mittagsbetreuung an der
Pestalozzischule folgt der gültigen Beschlussfassung des Stadtrates.
2. Der Antrag der erlanger linke Nr. 148/2023 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die erlanger linke beantragt, in das Arbeitsprogramm von Amt 40 folgenden Satz aufzunehmen:
Der Stadtrat begrüßt die Bereitschaft der Erlöserkirche, in der Mittagsbetreuung eine weitere Gruppe aufzumachen und dazu Räume in ihrem Gemeindehaus zur Verfügung zu stellen. Die Sachkosten dafür werden erstattet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Träger der Mittagsbetreuung an der Pestalozzischule (Erlöserkirche) hat im Schuljahr 2023/2023 eine der sieben Gruppen in Räumlichkeiten des Gemeindehauses ausgelagert und hierfür einen weiteren Zuschuss der Stadt Erlangen zu den dort entstehenden Sachkosten beantragt.
Die Stadt Erlangen bezuschusst die Mittagsbetreuung entsprechend der geltenden Förderrichtlinien für die Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen.
Der Bildungsausschuss der Stadt Erlangen hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 beschlossen, für die regulären Mittagsbetreuungsgruppen freiwillige Zuschüsse in der gleichen Höhe zu gewähren, wie die Regierung von Mittelfranken im Rahmen der staatlichen Bezuschussung (derzeit 4.200 €). Des Weiteren wurde beschlossen, den Zuschuss für die verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung (Betreuung bis 16:00 Uhr an 5 Tagen die Woche) auf 9.000 € zu erhöhen. Für alle anderen verlängerten Gruppen bleibt der Zuschuss weiterhin bei 7.000 € je Gruppe (siehe auch Vorlage 40/152/2023).
Diese Förderung erhält auch die Mittagsbetreuung an der Pestalozzischule.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Träger der Mittagsbetreuung wurde gebeten, dem Schulverwaltungsamt die Kalkulation für alle Gruppen vorzulegen. Die Gesamtkalkulation wurde zwischenzeitlich geprüft. Der Träger erhält antragsgemäß einmalig für das Schuljahr 2023/2024 einen Zuschuss zu den Sachkosten im Gemeindehaus in Höhe von 7.000 €, sofern diese Mittel ins Budget des Schulverwaltungsamtes eingestellt werden.
Die Aufnahme des beantragten Satzes ins Arbeitsprogramm ist demnach nicht mehr erforderlich.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
7.000 € |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Fraktionsantrag der erlanger linke Nr. 148/2023 vom 17.10.2023