Dem Ergebnishaushalt und dem Investitionshaushalt 2023 des Sozialamtes wird – unter Berücksichtigung der zuvor beschossenen Änderungen – zugestimmt. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt durch den HFPA und durch den Stadtrat.


 

Bezüglich der Budgetdokumentation wird auf die Unterlagen im Haushaltsentwurf (S 183 ff) verwiesen.

Bezüglich der Änderungsanträge zum Verwaltungsentwurf wird auf das Abstimmungsskript – Fachausschüsse - verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 01: Übersicht über die Produkte des Sozialamtsbudgets

Anlage 02: Zuschussbedarf bzw. Überschuss insgesamt 2022 – 2024

Anlage 03: Übersicht über die freiwilligen kommunalen Leistungen