Betreff
Haushalt 2024; Antrag der ÖDP Nr. 222/2023 – Ausstattung aller Erlanger Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Schulen mit einem Schüler-365-Euro-Ticket VGN
Vorlage
40/177/2023
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Ausstattung aller Erlanger Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Schulen mit einem 365-Euro-Ticket wird abgelehnt.

2.    Der Antrag der ÖDP Nr. 222/2023 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Die ÖDP-Fraktion beantragt, dass ab 2024 alle Erlanger Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Schulen ein Schüler-365-Euro-Ticket VGN erhalten und nicht nur die, deren Schulweg länger als 3 km ist. Schülerinnen und Schülern, denen ein Ticket zugestanden wird, könnten dieses Ticket auch unabhängig vom Schulweg in der Freizeit nutzen. Diese Möglichkeit hätten Schülerinnen und Schülern, die näher als 3 km an der Schule wohnen, nicht. Das wird für nicht angemessen gehalten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Die Stadt Erlangen ist verpflichtet, die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg sicherzustellen (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 SchKfrG, § 1 Satz 1 Nr. 2 SchBefV). Die Beförderungspflicht besteht zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule (Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen in Vollzeit, Wirtschaftsschulen sowie bei Vollzeitunterricht an Berufsschulen).

      Eine Beförderung durch öffentliche Verkehrsmittel ist notwendig, wenn der fußläufige Schulweg bis zur 4. Jahrgangsstufe mehr als zwei Kilometer, ab der 5. Jahrgangsstufe in einer Richtung mehr als drei Kilometer beträgt und die Zurücklegung des Schulweges auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten und nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht zumutbar ist. Bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen kann auch bei kürzeren Wegstrecken in widerruflicher Weise die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden. Unabhängig von der Länge, Gefährlichkeit oder Beschwerlichkeit des Schulweges besteht eine Beförderungspflicht dann, wenn eine dauernde Behinderung der Schülerinnen und Schüler die Beförderung erfordert.

     

      Für die Kosten der notwendigen Schülerbeförderung erhält die Stadt Erlangen eine pauschale Zuweisung des Freistaates nach dem Finanzausgleichsgesetz.

 

      Im Schuljahr 2022/2023 erhielten von insgesamt ca. 8.100 Erlanger Schülerinnen und Schülern weiterführender und beruflicher Schulen ca. 2.100 Schülerinnen und Schüler Fahrkarten vom Schulverwaltungsamt.

      Ausgehend von dieser Zahl würden für die nicht versorgten ca. 6.000 Schülerinnen und Schüler bei Aushändigung eines 365-€-Tickets jährliche Kosten in Höhe von ca. 2,2 Mio € anfallen. 

      Da dies eine freiwillige Leistung darstellen würde, würde die Stadt Erlangen hierfür auch keine Zuschüsse im Rahmen des Finanzausgleichs erhalten. 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Der städtische Haushalt hat für zusätzliche freiwillige Leistungen in diesem Umfang keinen finanziellen Spielraum. In Abstimmung mit der Kämmerei wird der Antrag der ÖDP seitens der Verwaltung abgelehnt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

2.200.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Antrag der ÖDP 222/2023 vom 17.10.2023