Betreff
Antrag Nr. 133/2023 der Fraktion Grüne Liste: Wassertretbecken und zugängliche Wasserflächen
Vorlage
611/184/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Fraktionsantrag Nr. 133/2023 ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Die Grüne Liste beantragt, dass die Verwaltung kurzfristig mögliche Standorte für begehbare Wasserflächen und ein Wassertretbecken aufzeigen und vorstellen soll. Ziel soll sein, dass bereits im Sommer 2024 eine oder mehrere Maßnahmen umgesetzt werden können.

 

        In Erlangen bestehen bereits mehrere Angebote für zugängliche Wasserflächen. Neben dem im Antrag genannten Brunnen am Ohmplatz betrifft dies z.B. den umgestalteten Uferbereich an der Wöhrmühlinsel und den Wasserspielplatz an der Schwabach.

 

        Neue Zugänge zu Gewässern sind geplant am Egidienplatz in Eltersdorf sowie im Rahmen der Maßnahmen zum Hochwasserschutz Schwabach im Bereich Essenbacher Brücke. Wasser als kühlendes Element ist auch ein wichtiger Bestandteil der Planungen zum Klimaplatz Zollhausplatz.

 

        Im April 2023 hat der UVPA einstimmig der Prioritätenliste zur Entsiegelung von städtischen Plätzen zugestimmt (611/134/2022/1). Bei anstehenden Umgestaltungen werden die Erlebbarkeit des Elements Wasser und das steigende Bedürfnis nach Abkühlung berücksichtigt.

 

        Im Mai 2023 hat der Stadtrat den Hitzeaktionsplan für Erlangen mehrheitlich beschlossen (52/121/2023).

 

        Für eine weitere stadtweite Standortsuche und deren Umsetzung stehen keine personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Kurzfristige Maßnahmen bis Sommer 2024 sind schon aufgrund der erforderlichen Abstimmungen und planerischen Vorläufe nicht realistisch.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag Nr. 133/2023 der Grünen Liste