Betreff
Umbau defekte Fußgängersignalanlage (FuLSA) Odenwald-/Steigerwaldallee
Vorlage
613/257/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. 


Die Fußgängersignalanlage an der Kreuzung Odenwald-/Steigerwaldallee musste am 11.06.2023 aufgrund eines Schadens durch Vandalismus abgeschaltet werden. Bei einer Behebung des Schadens (defektes Steuergerät) ist mit Instandsetzungskosten in Höhe von ca. 20.000.- € zu rechnen. Der Schaden wurden zum Anlass genommen die Notwendigkeit der LSA zu überprüfen.

 

Die Einsatzgrenzen für Lichtsignalanlagen wurden nach den gültigen Richtlinien gemäß einer Erhebung am 14.09.2023 mit 99 Kfz zwischen 7:00 und 8:00 Uhr deutlich unterschritten (siehe auch RASt[1]). Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und Kraftfahrzeugverkehrsstärken von unter 500 Kfz/h im Querschnitt ist eine Lichtsignalanlage nicht notwendig. Bei geringen Kfz-Verkehrsstärken sinkt die Akzeptanz von Lichtsignalanlagen und es ist mit erhöhten Rotlichtverstößen zu rechnen. Somit steigt auch die Unfallgefahr. Mittelinseln bieten unter den gegebenen Bedingungen gegenüber Fußgänger-Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwegen eine höhere Sicherheit.[2]

 

Daher wird von einer Instandsetzung der Lichtsignalanlage abgesehen. Durch den Entfall der Anlage wird eine unter Aspekten der Verkehrssicherheit bessere Lösung eingesetzt. Zusätzlich können Wartungs- und Energiekosten eingespart werden.

 

Anstatt einer Instandsetzung wird eine umfassende bauliche Umgestaltung des Querungsbereiches vorgenommen. Die Fahrbahn wird auf 4m (westliche Fahrbahn Odenwaldallee) sowie 3,50m (östliche Fahrbahn Odenwaldallee) verengt und somit zusätzliche Fläche für Begrünung und Gehweg geschaffen (siehe Anlage 1). Die Möglichkeit eines neuen Baumstandortes auf der Westseite wird geprüft. Aufgrund der Busachse Odenwaldallee – Steigerwaldallee ist auf der Westseite eine Breite von 4m notwendig (Schleppkurve).

Die Mittelinsel wird richtlinienkonform auf 2,50 m verbreitert und ermöglicht das sichere Queren für den Fußverkehr. Die Tempo-30-Zone wird an die Kreuzung vorverlegt, so dass sich die Querung bereits innerhalb der Zone befindet. Hierzu werden Beschilderung und Markierung angepasst.

 

Da es sich um die einzige Querung der Odenwaldallee im Schulwegplan handelt, wird die Verkehrssicherheit folgendermaßen verbessert:

-       Einengung: Reduktion der vier Fahrspuren auf zwei zur Verringerung der Kfz-Geschwindigkeiten sowie Vorziehen von Tempo 30

-       Verbreiterung der Mittelinsel zur Aufstellung von Gruppen

-       Gute Einsehbarkeit & Einhaltung der Sichtachsen

 

 

Eine kurzfristige Umsetzung durch den städtischen Bauhof wird angestrebt. Bis zum Umbau werden provisorische Leitborde angebracht, die eine ausreichende Verkehrssicherheit für den Schulweg gewährleisten.

 



[1] RASt: Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), 2006

[2] Unfallforschung kompakt Nr. 116: Verkehrssicherheit an Fußgängerquerungen; Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.; 07/2022


Anlagen:            

 

1 – Lageplan bauliche Maßnahme Odenwaldallee – Steigerwaldallee