Betreff
Investitionskostenförderung für den Neubau eines Kinderhauses mit einer dreigruppigen Kinderkrippe, einem zweigruppigen Kindergarten in der Wichernstraße 18, 91052 Erlangen
Vorlage
510/120/2023
Aktenzeichen
V/510-3
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Walser Projekt Management GmbH erhält für den Neubau von drei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen einen Baukostenzuschuss in Höhe von 4.142.736 €.
  2. Zusätzlich erhält der Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. einen freiwilligen Ausstattungskostenzuschuss von maximal 112.500 €.
  3. Sollten sich die gesetzlichen Berechnungsgrundlagen (z.B. Kostenrichtwert, förderfähige Fläche) ändern, verändern sich die Zuschüsse entsprechend.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Fortführung der Ausbauplanung, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu gewährleisten.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung der Baukosten für den Neubau des Hauses für Kinder des Internationalen Bunds nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG.

 

Die Bezuschussung der Ausstattungskosten gemäß dem freiwilligen Ausstattungszuschuss der Stadt Erlangen (siehe 512/062/2018).

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Durch den Neubau des Hauses für Kinder in der Wichernstraße 18 werden 86 neue Betreuungsplätze geschaffen, hiervon zwei integrative Kindergartenplätze.

 

Die Finanzierung der hier dargestellten Maßnahme soll nach dem Erlanger Grundsatzbeschluss erfolgen (vgl. Vorlage Nr. 510/074/2022). Demnach wird dem Träger ein Baukostenzuschuss der Stadt Erlangen in Höhe von 100% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

 

In der Sitzung vom 26.11.2020 (510/016/2020) wurde dem Bedarf an 36 Krippenplätzen und 54 Kindergartenplätzen mit insgesamt bis zu 2 Integrativplätzen zugestimmt.

Nach förderrechtlicher Beurteilung durch das Stadtjugendamt sind für den Neubau des Kinderhauses in der Wichernstraße folgende Kosten zuweisungsfähig:

 

 

Zuschuss zu den Baukosten nach Art. 28 BayKiBiG

Förderfähige Fläche lt. Summenraumprogramm

-

624 m²

Kostenrichtwert (Stand 03/2023)

-

6.639 €/m²

Förderfähige Kosten

624 m² x 6.639 €/qm

4.142.736 €

Baukostenzuschuss geplant

100%

4.142.736 €

Anteil der Regierung Mittelfranken (45%)

4.142.736 € x 45 %

1.864.000 €
(gerundet)

+ Anteil Stadt Erlangen (55%)

4.142.736 € x 55 %

2.278,736 €

 

Zuschuss zu den Ausstattungskosten nach dem Erlanger Grundsatzbeschluss (512/062/2018)

Anzahl Plätze

-

90

Fördersatz

-

1.250 €/Platz

Ausstattungszuschuss maximal

90 Plätze x 1.250 €/Platz

112.500 €

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

4.132.736 €

bei IPNr.: 365D.880

Ausstattungszuschuss:

112.500 €

Bei IPNr.: 365D.880

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

1.864.000 €

bei IPNr.: 365D.610ES

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      365D.880

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: