Betreff
Siemens Campus Erlangen - Fortschreibung Masterplan Stadtquartier Süd
Vorlage
611/183/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Masterplans Siemens Campus Erlangen für das Stadtquartier Süd wird zustimmend zu Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu erforderlichen planerischen Klärungen und Abstimmungen durchzuführen und die Aufgabenstellung des geplanten Wettbewerbs gem. RPW den zuständigen Gremien des Stadtrates zur Beschlussfassung vorzulegen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Seit dem Jahr 2014 entwickelt die Siemens AG in Abstimmung mit der Stadt Erlangen und dem Freistaat Bayern den Siemens Campus Erlangen: Aus dem ehedem für die Öffentlichkeit unzugänglichen Forschungsgelände wird schrittweise ein zukunftsweisendes und innovatives Gesamtquartier, welches öffentlich zugänglich und durchlässig ist. Dieser vollständigen, städtebaulichen Neuordnung liegt ein städtebauliches Konzept, der Masterplan, zugrunde, welches eine Entwicklung in 8 Modulen vorsieht und bedarfsweise fortgeschrieben wird:

 

Im Ursprung beruht dieser Masterplan auf dem mit dem 1. Preis ausgezeichneten städtebaulichen Entwurf von KSP Jürgen Engel Architekten im Rahmen des Planerauswahlverfahrens mit städtebaulichen Ideenteil und architektonischem Realisierungsteil aus dem Jahr 2015, der in Kooperation mit weiteren Planern und in Abstimmung mit der Verwaltung ausgearbeitet wurde (Anlage 1).

Auf dieser Grundlage wurden mit den Bebauungsplänen Nrn. 435 und 436 mit integrierten Grünordnungsplänen für die Module 1 und 2 die erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Beide Module sind (fast) vollständig realisiert und deren Nutzung aufgenommen. Auch das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 437 mit integriertem Grünordnungsplan für das Modul 3 wurde eingeleitet und bis zu einer möglichen Billigung des Entwurfes ausgearbeitet.

 

Eine Veränderung und (Teil-)Fortschreibung erfuhr der Masterplan durch die geplante Erweiterung der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) im Modul 7 des Siemens Campus (Anlage 2). Zeitlich parallel wurde mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 438 mit integriertem Grünordnungsplan für das Modul 8 das Baurecht am unmittelbaren Übergang hierzu geschaffen, dessen bauliche Umsetzung durch vorbereitende Maßnahmen für eine gewerbliche Nutzung durch Unternehmenseinheiten der Siemens AG bereits begonnen hat.

 

Seit Beginn der planerischen Überlegungen im Jahre 2014 war eine Wohnbebauung Bestandteil des Nutzungskonzeptes: Im o.g. Masterplan 2015 waren diese im östlichen Bereich im Übergang zum bestehenden Wohngebiet Friedrich-Bauer-Straße sowie der Brucker Lache – im Wesentlichen den heutigen Modulen 7 und 8 – vorgesehen.

Vor dem Hintergrund der geplanten Erweiterung der FAU im Modul 7 und der sich unmittelbar westlich anschließenden Unternehmenseinheiten der Siemens AG an der zentralen Promenade wurde mit den Bebauungsplänen Nrn. 437 und 438 auch bereits berücksichtigt, dass in den Modulen 4 und 6 zwischen Henri-Dunant-Straße im Süden und den Modulen 2 und 8 im Norden ein lebendiges, urbanes Stadtquartier mit einer Wohnbebauung entstehen kann.

 

Die Siemens AG ist nun auf die Verwaltung zugekommen, die Entwicklung dieses „Stadtquartiers Süd“ – Module 4 und 6 – konkret aufzunehmen. Hierbei werden die bisherigen planerischen Überlegungen für das Modul 3 zunächst zugrunde gelegt und bei Bedarf ggf. angepasst.

 

Aus Sicht der Verwaltung entspricht diese städtebauliche Entwicklung auch dem Pkt. 4 des Stadtratbeschlusses zur Gewerbeflächenentwicklung vom 25. Juli 2019 (Vorl.Nr. II/WA/020/2019), indem künftig „das Wohnen und Arbeiten“ im Sinne einer stärkeren Nutzungsmischung – hier auf Quartiers- und Objektebene – Beachtung finden soll. Angesichts dessen ist die im Weiteren erforderliche Änderung der Art der baulichen Nutzung von einem „Gewerbegebiet (GE)“ gem. § 8 BauNVO zu einem voraussichtlich „Urbanem Gebiet (MU)“ gem. § 6a BauNVO als begründete Ausnahme des vorgenannten Beschlusses ebenso nur folgerichtig.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Vor diesem Hintergrund ist nun der Masterplan fortzuschreiben bzw. weiterzuentwickeln. Grundlage hierfür soll ein RPW-Planungswettbewerb, den die Siemens AG in Abstimmung mit der Stadt ausloben will, bilden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung klärt hierfür als nächsten Schritt die erforderlichen planerischen Rahmenbedingungen, Anforderungen und Zielsetzungen: Zu nennen sind hierbei u.a. eine angemessene städtebaulichen Dichte, die Weiterentwicklung des Konzepts der Grünachsen und -finger, zur Nahversorgung (vgl. Vorl.Nr. 611/179/2023), den Bedarf an sozialer Infrastruktur (Kinderbetreuung, Grundschulen, …), Belange der Mobilität, des Grün- und Baumbestandes bzw. -erhalts, Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, die bestehenden Grundsatzbeschlüsse zum eof-Mietwohnungsbau, zur „Schwammstadt“, zur solaren Baupflicht.

 

Diese werden im Weiteren mit der Fa. Siemens abgestimmt und die Aufgabenstellung des RPW-Wettbewerbs erarbeitet. Letztere wird die Verwaltung den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

  1. Masterplan 2015
  2. Masterplan 2020