Der vorliegende Jahresantrag für das Bayerische Städtebauförderungsprogramm 2024 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes (August 2023). Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Maßnahmen im Rahmen des „Städtebaulichen Einzelvorhabens Eltersdorf“ werden im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm gefördert. Im Jahr 2020 erfolgte die Programmaufnahme in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm. Städtebauförderungsmittel können gemäß § 164a Abs. 2 BauGB u. a. für die Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen, für die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen und für die Durchführung von Baumaßnahmen gewährt werden.
Rückblick auf die
Fördersituation im laufenden Programmjahr 2023:
Die Regierung von Mittelfranken hat im „Bayerischen Städtebauförderungsprogramm“ im laufenden Jahr 2023 bisher keine Mittel bewilligt, da sich der Maßnahmenbeginn möglicher förderfähiger Projekte verschoben hat.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Jahresanmeldung 2024
Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2024 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.
Für die Programmjahre 2024 bis
2027 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen, Bau- und
Ordnungsmaßnahmen, sowie sonstige Maßnahmen von insgesamt 1.370 T€ angemeldet.
Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um förderfähige Kosten, d. h. Kosten
die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch
andere Förderpro-gramme oder Beiträge (z.B. FAG und GVFG) abgedeckt werden. Der
städtische Anteil beträgt hier 40 % (548T€), der Städtebauförderungsanteil Land
60 % (822 T€).
Änderungen
bzw. Anpassungen aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom Januar 2024 zum Haushalt
(insbesondere bzgl. des Projektes Egidienplatz) werden der Regierung von
Mittelfranken weitergeleitet.
Hinweis:
Die Regierung von Mittelfranken fördert ausschließlich Maßnahmen, die
als Gesamtkonzept umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass für jede Einzelmaßnahme
eine Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten
zur Prüfung bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Ergeht ein
Bewilligungsbescheid, so umfasst dieser die gesamten förderfähigen Kosten. Die
Maßnahme kann zeitlich gestaffelt in sinnvollen Bauabschnitten durchgeführt
werden.
Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und nicht zu Ende geführt (z. B.
wird nur die Fassadensanierung durchgeführt, obwohl weitere Maßnahmen lt.
Gesamtkonzept vorgesehen sind), so hat dies die Rückzahlung der ausbezahlten
Zuschüsse zur Folge.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Bedarfsmitteilung 2024 Eltersdorf