Der vorliegende Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ 2024 (siehe Anlage) wird vom Umwelt- Verkehrs-, und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes (August 2023). Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Maßnahmen im, durch den Stadtratsbeschluss vom 29.06.2017 festgelegten, „Soziale Stadt“ Gebiet Erlangen – Südost wurden von 2015 bis 2019 im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, „Soziale Stadt“ gefördert. Im Jahr 2020 erfolgte die Programmaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“. Städtebauförderungsmittel können gemäß § 164a Abs. 2 BauGB u.a. für die Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen, für die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen und für die Durchführung von Baumaßnahmen gewährt werden.
Rückblick
auf die Fördersituation im laufenden Programmjahr 2023:
Die Regierung von Mittelfranken hat im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ im laufenden Jahr 2023 bisher Mittel in Höhe von ca. 2.497 T€ bewilligt (Anteil Bund/Land). Insgesamt wurden somit förderfähige Kosten von ca. 4.162 T€ anerkannt.
Die Regierung von Mittelfranken hat im Programm „Soziale Stadt“ im laufenden Jahr 2023 bisher Restmittel in Höhe von ca. 557 T€ bewilligt (Anteil Bund/Land). Insgesamt wurden somit förderfähige Kosten von ca. 928 T€ anerkannt.
Die Bewilligungsbescheide 2023 wurden für
die nachfolgende Maßnahmen erteilt:
Programm „Sozialer Zusammenhalt“
• Machbarkeitsstudie / Bereich Theodor-Heuss-Anlage (Zuschusshöhe Bund/Land: 30 T€)
• Vorplanung Umgestaltung / Bereich Housing Area (Zuschusshöhe Bund/Land: 35 T€)
• Umgestaltung Memelstraße (Zuschusshöhe Bund/Land: 155 T€)
• Umgestaltung der öffentlichen Straßenräume / Bereich Housing Area (Zuschusshöhe Bund/Land: 1.172 T€)
• BBGZ – Errichtung einer 4-fach Sporthalle (Zuschusshöhe Bund/Land: 1.104 T€)
• Quartiersmanagement Verfügungsfonds (Zuschusshöhe Bund/Land: 1 T€)
Der Bewilligungsbescheid 2023 wurde für die
nachfolgende Maßnahme erteilt:
Programm „Soziale Stadt“
• BBGZ – Neubau Familienzentrum (Zuschusshöhe Bund/Land: 557 T€)
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Jahresanmeldung 2024
Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2024 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.
Für die Programmjahre 2024 bis 2027 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen, Bau- und Ordnungsmaßnahmen, sowie sonstige Maßnahmen von insgesamt 1.305 T€ angemeldet. Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um förderfähige Kosten, d. h. Kosten die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderpro-gramme oder Beiträge (z.B. FAG und GVFG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 % (522 T€), der Städtebauförderungsanteil Bund/Land 60 % (783 T€).
Änderungen bzw. Anpassungen aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom Januar 2024 zum Haushalt werden der Regierung von Mittelfranken weitergeleitet.
Hinweis:
Die Regierung von Mittelfranken fördert
ausschließlich Maßnahmen, die als Gesamtkonzept umgesetzt werden. Dies bedeutet,
dass für jede Einzelmaßnahme eine Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird.
Hierzu werden die Gesamtkosten zur Prüfung bei der Regierung von Mittelfranken
eingereicht. Ergeht ein Bewilligungsbescheid, so umfasst dieser die gesamten
förderfähigen Kosten. Die Maßnahme kann zeitlich gestaffelt in sinnvollen
Bauabschnitten durchgeführt werden.
Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und
nicht zu Ende geführt (z. B. wird nur die Fassadensanierung durchgeführt,
obwohl weitere Maßnahmen lt. Gesamtkonzept vorgesehen sind), so hat dies die
Rückzahlung der ausbezahlten Zuschüsse zur Folge.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Bedarfsmitteilung 2024 Erlangen Südost
Anlage 2: Programmgebiet Erlangen Südost