Betreff
Fraktionsantrag 130/2023: Bericht über Zustand und weitere Entwicklung des Doktorsweihers in Büchenbach
Vorlage
31/214/2023
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Fraktionsantrag Nr. 130/2023 der CSU-Fraktion "Bericht über den Zustand und weitere Entwicklung des Doktorsweihers in Büchenbach" ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Doktorsweiher mit einer Fläche von 2,78 ha liegt im Fließbereich der Bimbach.
Der Weiher wurde im November 2008 von der Stadt Erlangen erworben und liegt damit in der Unterhaltslast der Stadt Erlangen (Amt 31, Gewässerschutz).

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit Erwerb erfüllt der Doktorsweiher zwei zusätzliche wichtige Funktionen.

Zum einen wird die Ableitung des Oberflächenwassers aus den neuen Baugebieten im Entwicklungsgebiet Erlangen West II nunmehr unmittelbar in den Doktorsweiher geführt. Zum anderen wird der Weiher als externe Ausgleichsfläche (maximal für den Bebauungsplan 410) herangezogen, womit die Wohnbauflächen im Entwicklungsgebiet E-West II vergrößert werden konnte.

Der Stadt Erlangen obliegt nun auch die Verpflichtung, den Doktorsweiher entsprechend der erfolgten und zugrunde gelegten Bewertung ökologisch aufzuwerten.

Die Verbesserungsmöglichkeiten des Weihers wurden in einem Gutachten des Instituts für Vegetationskunde und Landschaftsökologie im September 2012 geprüft und bewertet.

Dort sind Verlandungszonen vorgesehen, welche sich nur durch die Absenkung von mindestens 1,0 m unter Mönch-Oberkante einstellen können.

Da der Doktorsweiher als Rückhaltefläche für Starkregenereignisse dienen soll und sich artenreiche Uferränder entwickeln sollen, wurde ein vorgegebener Wasserstand festgesetzt.

Die Ausgleichsmaßnahme ist beim LfU im Ökoflächenkataster eingestellt.

 

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bisher wurde das Gewässer fischereilich bewirtschaftet. Da die klimatischen Veränderungen mit den zum Teil langanhaltenden Trockenperioden eine Herausforderung für eine dichtbesetzten Fischteich sind, musste der Weiher bei akuter Gefahr von Fischsterben oder bei gefährdeter Wasserqualität zum Teil wieder aufgestaut werden. Da die schwankenden Wasserstände einen Einfluss auf die Ufervegetation haben, wurde entschieden, den Weiher vorerst nicht mehr fischereilich zu besetzen. Durch einen geregelten Wasserstand kann sich das Ufer nun mit vielfältigen, wasserliebenden Arten besiedeln.

In Zukunft soll ein Konzept erarbeitet werden, welches einen ökologischen Fischbesatz mit der geringeren Wassertiefe im Hinblick auf die klimatischen Veränderungen kombinieren lässt.

 

Neben dem Doktorsweiher liegt ebenfalls ein kleiner, städtischer Weiher. Der kleine Weiher wurde bis letztes Jahr fischereilich genutzt. Aufgrund der sichtbaren Biberaktivitäten und der damit verbundenen potentiellen Dammbruchgefahr wurde der Weiher daraufhin abgelassen.

Der Weiher soll nun naturnah umgestaltet und ökologisch aufgewertet werden.

Das südliche Ufer ist erheblich verändert und mit Betonplatten verbaut. Der Beton soll entfernt, und das Ufer mit einer flachen Neigung natürlich wiederhergestellt werden, um Amphibien und Kleintieren einen leichteren Zutritt und Ausstieg zu ermöglichen. Das westliche, unterspülte Ufer soll verfüllt und stabilisiert werden. Dabei wird von der Wiederherstellung der geradlinigen unnatürlichen Form abgesehen.

Des Weiteren werden Nagerschutzmatten verbaut um die Untergrabungen durch Biber oder Bisamratten zu verhindern. Die Gewässersohle wird vor Beginn der Bauarbeiten gemäht und anschließend wird der Boden abgetragen. Dieses Material wird dann in den Böschungen eingebaut und mit bindigem Material überdeckt. Die Uferränder werden im Anschluss mit einer Saatgutmischung für Uferränder (Stauden und Gräser – keine Bäume oder Sträucher) angesät und nur noch selten gemäht. Sie sollen der natürlichen Entwicklung überlassen werden.

Aufgrund der klimatischen Veränderungen und den resultierenden Trockenperioden wird der Weiher nur noch temporär mit Wasser benetzt. Der Weiher soll zukünftig nicht mehr fischereilich genutzt werden.

Der vegetationsarme Fischweiher mit versteinertem Ufer gilt aus ökologischer Sicht weder als natürlich noch als naturnah. Durch die Renaturierung wird das Gewässer ökologisch aufgewertet. In Zukunft werden sich dort feuchtigkeitsliebende Pflanzen wohl fühlen, Schilfbrüter können dort nisten und Amphibien und Teichinsekten wird einen Lebensraum geboten. Die Biodiversität im Bimbachtal wird durch die Maßnahme entsprechend gesteigert.

Die Arbeiten sollen bevorzugt noch diesen Herbst, jedoch spätestens bis nächsten Sommer durchgeführt werden.

Bevor die Maßnahme an dem kleinen Weiher durchgeführt wird, muss der Doktorsweiher abgelassen werden. Im Zuge des Ablassens wird das angelegte Steinufer des Doktorsweihers betrachtet. Es soll geprüft werden ob Ausbesserungs- oder Erneuerungsarbeiten am Damm erforderlich sind.

Weitere Maßnahmen am Doktorsweiher sind derzeit nicht geplant.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Die Arbeiten werden durch Amt 31 (Amt für Umweltschutz und Energiefragen) durch das Sachgebiet Gewässerschutz in Abstimmung mit dem Naturschutz durchgeführt. Es werden keine Ressourcen benötigt. Die Arbeiten am benachbarten kleinen Weiher erfolgen im Rahmen des Gewässerunterhalts kommunaler Gewässer.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage1_ Fraktionsantrag Nr.130/2023 der CSU-Fraktion - Bericht über den Zustand und weitere Entwicklung des Doktorsweihers in Büchenbach.