Betreff
Haushalt 2024: Ergebnishaushalt - Finanzhaushalt - Investitionsprogramm
Vorlage
510/119/2023
Aktenzeichen
V/510
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und dem Investitionsprogramm 2023 bis 2027 für das Jugendamt – vorbehaltlich der Haushaltsberatungen – mit folgenden Änderungen zu:

 

a) Abstimmung zu Änderungsanträgen zum Budget gemäß Abstimmungsskript der Kämmerei „Änderungsanträge zum Verwaltungsentwurf 2024 – nicht investiv“.

 

b) Abstimmung zu Änderungsanträgen zum Finanzhaushalt – Investitionsprogramm gemäß Abstimmungsskript der Kämmerei „Änderungsanträge Finanzhaushalt – Investitionsprogramm“.

 

c) Abstimmung zum Stellenplan 2024 des Jugendamtes entsprechend Vorlage 113/080/2023.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung der Aufgabenerfüllung des Jugendamtes.

 

 

2.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 


Anlagen:        zu a) siehe ggf. Abstimmungsskript der Kämmerei „Änderungsanträge zum

Verwaltungsentwurf 2024 – nicht investiv“

                        zu b) siehe ggf. Abstimmungsskript der Kämmerei „Änderungsanträge zum

Finanzhaushalt – Investitionsprogramm“

 

Hinweis: Die Abstimmungsskripte der Kämmerei lagen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Es ist daher noch nicht bekannt, ob Änderungsanträge zum Verwaltungsentwurf 2024 bzw. zum Finanzhaushalt – Investitionsprogramm vorliegen. Sofern Anträge erfolgen, erhalten Ausschussmitglieder, die keine Mitglieder des Stadtrates sind, diese Anlagen rechtzeitig gesondert per E-Mail übermittelt.