Die Verwaltung beantragt
nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
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insg. 5.600.000 € davon |
Sachmittelbudget |
Kostenstelle 516190 |
Produkt 36522100 Förderung
Kindergarten (freie Träger) |
2.800.000 € für |
Sachkonto 530101 Zuschüsse f.
Soziales/Kultur/Sport (lfd. Zwecke) |
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Sachmittelbudget |
Kostenstelle
512590 Allgem.
KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512) |
Produkt
36311010 Jugendsozialarbeit
(auch an Schulen) §
13 SGB VIII |
80.000 € für Sachkonto 533204 Jugendhilfe f. unbegl. ausl. Minderjährige i. E. |
Sachmittelbudget |
Kostenstelle
512590 Allgem.
KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512) |
Produkt
36323010 Förderg.
v. gem. Wohnformen f. Väter/Mütter-Kinder §
19 SGB VIII |
350.000 € für Sachkonto 533201 Jugendhilfe an nat. Personen i. E. |
Sachmittelbudget |
Kostenstelle
512590 Allgem.
KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512) |
Produkt
36335010 Sozialpädagogische
Familienhilfe §
31 SGB VIII |
300.000 € für Sachkonto 533101 Jugendhilfe an nat. Personen a. v. E. |
Sachmittelbudget |
Kostenstelle
512590 Allgem.
KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512) |
Produkt
36341110 Hilfe
f. junge Volljährige, Erziehungsbeistandschaft |
70.000 € für Sachkonto 533101 Jugendhilfe an nat. Personen a. v. E. |
Sachmittelbudget |
Kostenstelle
512590 Allgem.
KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512) |
Produkt
36341132 Hilfe
f. junge Volljährige, sonstige betreute Wohnform |
170.000 € für Sachkonto 533104 Jugendhilfe f. unbegl. ausl. Minderjährige a. E. |
Sachmittelbudget |
Kostenstelle
512590 Allgem.
KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512) |
Produkt
36342010 Inobhutnahme,
Notaufnahme |
500.000 € für Sachkonto 533201 Jugendhilfe an nat. Personen i. E. |
Sachmittelbudget |
Kostenstelle
512590 Allgem.
KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512) |
Produkt
36343110 §
35a Eingliederungshilfe ambulant SGB VIII |
160.000 € für Sachkonto 533101 Jugendhilfe an nat. Personen a. v. E. |
Sachmittelbudget |
Kostenstelle
512590 Allgem.
KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512) |
Produkt
36343210 §
35a Eingliederungshilfe teilstationär SGB VIII |
320.000 € für Sachkonto 533201 Jugendhilfe an nat. Personen i. E. |
Sachmittelbudget |
Kostenstelle
512590 Allgem.
KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512) |
Produkt
36343310 Amt
51: Eingliederungshilfe - Heimunterbringung |
850.000 € für Sachkonto 533201 Jugendhilfe an nat. Personen i. E. |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
Allgemeiner
Haushalt |
Kostenstelle
202090 Allgem.
KST Abt. Gemeindesteuern |
in Höhe von |
5.600.000 € bei |
Produkt
61110010 Steuern,
allgem. Zuweisungen, Umlagen |
Sachkonto 401301 Gewerbesteuer |
1. Ressourcen
Wie bereits im Zwischenbericht des Amtes 51 zum Budget und Arbeitsprogramm 2023 - Stand 31.07.2023 - mitgeteilt (Vorlagen-Nr. 510/109/2023), reichen die Mittel im Sachkostenbudget nicht aus. Entsprechend mehrjähriger Praxis wurde der angemeldete Bedarf des Jugendamtes im Haushalt 2023 nicht vollständig berücksichtigt.
Zu den im Zwischenbericht aufgezeigten Mehraufwendungen (voraussichtlich 4.200.000 €) haben sich auf Basis der Fall- und Finanzzahlen zum 05.10.2023 Änderungen ergeben.
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Sachmittel notwendig:
Für den
Verwendungszweck Tageseinrichtungen
für Kinder (freie Träger) - KTR 3652 Jugendsozialarbeit
(auch an Schulen) - KTR 36311 Förderung v. gem.
Wohnformen f. Väter/Mütter-Kinder - KTR 36323 Hilfen zur
Erziehung insb. Sozialpädagogische Familienhilfe - KTR 3633 Hilfe für junge
Volljährige / Inobhutnahmen / Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
junge Menschen - KTR 3634 stehen im
Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
53.902.600€ |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
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Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
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Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
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Summe der bereits vorhandenen Mittel |
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Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig für das Haushaltsjahr 2023
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget (KTR 3652, 36311, 36323, 3633, 3634) zum Zeitpunkt der Antragstellung 11.562.685€
In den Monaten November 2023 bis Januar 2024 ist noch ein hoher Mittelabfluss zu erwarten (u. a. die 4. Abschlagzahlung im Rahmen der Betriebskostenförderung Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen freier Träger / Produkt 3652).
Die Kalkulation und Planung der Betriebskostenförderung nach BayKiBiG ist nur bedingt im Rahmen der Haushaltsaufstellung genau möglich. Diese kindbezogene Förderung ist von vielen individuellen Faktoren des Kindes abhängig (u. a. Alter, Buchungszeiten, Betreuungsaufwand, eingesetztes Personal). Diese Faktoren sind variabel und jederzeit änderbar, so dass die tatsächliche Entwicklung des finanziellen Aufwandes (derzeit 102 förderfähige Kindertageseinrichtungen mit ca. 5.000 Kindern) erst während des laufenden Haushaltsjahres absehbarer wird. Von der Haushaltsaufstellung 2023 (Juli 2022) bis zur jetzigen Hochrechnung sind zwei Kindergartenjahreswechsel jeweils zum 01. September zu berücksichtigen. Ein weiterer wichtiger Faktor der Förderung ist der Basiswert. Dieser Basiswert wird jedes Jahr entsprechend der tariflichen Erhöhung auf der Grundlage des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes der Kommunalverwaltung (TVöD VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) angepasst. Die Bekanntgabe des Basiswerts erfolgt immer erst Anfang des laufenden Jahres. Die Erhöhung schwankte in den letzten Jahren erheblich in der Spanne von 1 % bis 6 %. Dies schlägt sich bei o.g. Kinder- und Einrichtungszahl entsprechend nieder. Korrespondierende Mehrerträge wurden bereits gegengerechnet.
Im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Produkte 3633, 3634) gehen die Rechnungen der Träger von Kinder- und Jugendhilfeleistungen immer stark zeitverzögert ein. Aktuell sind die Zahlungen lediglich bis einschließlich August angewiesen.
Hinzu kommen seit Corona andauernde Fallsteigerungen sowie längere Laufzeiten bei den Hilfen, so z. B. auch bei den Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII. Die Verweildauer in den Inobhutnahmestellen hat sich stark verlängert, da keine Anschlusshilfen mangels freier Kapazitäten der freien Träger bzw. Fachkräftemangel gefunden werden können. Individuelle Einzelfallhilfen mit kostenträchtigen Nebenleistungen (z. B. Sicherheitsdienst) kommen zu den üblichen Kostensteigerungen wie Entgelterhöhungen hinzu.
In den letzten Wochen wurden die Entgelte der Fachleistungsstundensätze mit den Trägern der ambulanten Hilfen neu verhandelt. Die deutliche Steigerung um 20 % zum aktuellen Fachleistungsstundensatz wird rückwirkend zum 01.08.2023 wirksam. Von dieser Erhöhung sind die ambulanten Hilfen nach §§ 27 II, 30, 31, 41 i. V. m. § 30, § 41 i. V. m. § 35a ambulant und § 35 a ambulant SGB VIII betroffen.
Ein wichtiger Partner der Jugendhilfe für Erlangen, der Kinder- und Jugendnotdienst in Nürnberg, kann seit Ende September 2023 keine Leistungen mehr für Erlangen erbringen. Das hat zur Folge, dass insbesondere zugewiesene ausländische minderjährige Ausländer (umA) jetzt in Erlangen untergebracht werden müssen. Daher wurde eine vorläufige umA Inobhutnahme-Noteinrichtung im Hinterhaus des bereits durch die Caritas genutzten Rokokohauses eingerichtet. Die Mehrkosten für den kurzfristig aufgenommenen Notbetrieb ab Oktober 2023 wurden in der Mittelnachbewilligung noch nicht abgebildet.
Anderweitige Einsparungen und Mehrerträge auf anderen Kostenträgern des Sachmittelbudgets des Jugendamtes sowie der Budgetrücklage wurden bereits berücksichtigt.
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sicherstellung
der gesetzlichen Pflichtaufgaben-Erfüllung des Jugendamtes
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Fehlbetrag im Sachmittelbudget des
Jugendamtes muss aus dem allgemeinen Haushalt durch Mehreinnahmen bei der
Gewerbesteuer gedeckt werden.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen: