Betreff
Mittelbereitstellung für das Stadtjugendamt
Vorlage
510/118/2023
Aktenzeichen
V/510
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen um

 

 

 

insg. 5.600.000 €

davon

Sachmittelbudget

Kostenstelle 516190
Allg. KST SGB Finanzmanagement, Ausbildungsförderung und Unterhaltsvorschuss (Abt. 510)

Produkt 36522100

Förderung Kindergarten (freie Träger)

2.800.000 € für

Sachkonto 530101

Zuschüsse f. Soziales/Kultur/Sport (lfd. Zwecke)

Sachmittelbudget

 

Kostenstelle 512590

Allgem. KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512)

 

Produkt 36311010

Jugendsozialarbeit (auch an Schulen)

§ 13 SGB VIII

80.000 für

Sachkonto 533204

Jugendhilfe f. unbegl. ausl. Minderjährige i. E.

Sachmittelbudget

 

Kostenstelle 512590

Allgem. KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512)

 

Produkt 36323010

Förderg. v. gem. Wohnformen f. Väter/Mütter-Kinder

§ 19 SGB VIII

350.000 für

 

Sachkonto 533201

Jugendhilfe an nat. Personen i. E.

Sachmittelbudget

 

Kostenstelle 512590

Allgem. KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512)

 

Produkt 36335010

Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 31 SGB VIII

300.000 für

 

Sachkonto 533101

Jugendhilfe an nat. Personen a. v. E.

Sachmittelbudget

 

Kostenstelle 512590

Allgem. KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512)

 

Produkt 36341110

Hilfe f. junge Volljährige, Erziehungsbeistandschaft
§ 41 i. V. mit § 30 SGB VIII

70.000 für

 

Sachkonto 533101

Jugendhilfe an nat. Personen a. v. E.

Sachmittelbudget

 

Kostenstelle 512590

Allgem. KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512)

 

Produkt 36341132

Hilfe f. junge Volljährige, sonstige betreute Wohnform
§ 41 i. V. mit § 34 SGB VIII

170.000 für

 

Sachkonto 533104

Jugendhilfe f. unbegl. ausl. Minderjährige a. E.

Sachmittelbudget

 

Kostenstelle 512590

Allgem. KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512)

 

Produkt 36342010

Inobhutnahme, Notaufnahme
§ 42 SGB VIII

500.000 für

 

Sachkonto 533201

Jugendhilfe an nat. Personen i. E.

Sachmittelbudget

 

Kostenstelle 512590

Allgem. KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512)

 

Produkt 36343110
Eingliederungshilfe - Teilleistungsstörungen

§ 35a Eingliederungshilfe ambulant SGB VIII

160.000 für

 

Sachkonto 533101

Jugendhilfe an nat. Personen a. v. E.

Sachmittelbudget

 

Kostenstelle 512590

Allgem. KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512)

 

Produkt 36343210
Eingliederungshilfe - Teilstationäre Leistungen

§ 35a Eingliederungshilfe teilstationär SGB VIII

320.000 für

 

Sachkonto 533201

Jugendhilfe an nat. Personen i. E.

Sachmittelbudget

 

Kostenstelle 512590

Allgem. KST SGB Wirtschaftliche Hilfen (Abt. 512)

 

Produkt 36343310

Amt 51: Eingliederungshilfe - Heimunterbringung
§ 35a Eingliederungshilfe stationär SGB VIII

850.000 für

 

Sachkonto 533201

Jugendhilfe an nat. Personen i. E.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme

Allgemeiner Haushalt

 

 

 

 

 

Kostenstelle 202090

Allgem. KST Abt. Gemeindesteuern

 

in Höhe von

5.600.000 € bei

Produkt 61110010

Steuern, allgem. Zuweisungen, Umlagen

Sachkonto 401301

Gewerbesteuer

 

 


1. Ressourcen

Wie bereits im Zwischenbericht des Amtes 51 zum Budget und Arbeitsprogramm 2023 - Stand 31.07.2023 - mitgeteilt (Vorlagen-Nr. 510/109/2023), reichen die Mittel im Sachkostenbudget nicht aus. Entsprechend mehrjähriger Praxis wurde der angemeldete Bedarf des Jugendamtes im Haushalt 2023 nicht vollständig berücksichtigt.

Zu den im Zwischenbericht aufgezeigten Mehraufwendungen (voraussichtlich 4.200.000 €) haben sich auf Basis der Fall- und Finanzzahlen zum 05.10.2023 Änderungen ergeben.

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Sachmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck

Tageseinrichtungen für Kinder (freie Träger) - KTR 3652

Jugendsozialarbeit (auch an Schulen) - KTR 36311

Förderung v. gem. Wohnformen f. Väter/Mütter-Kinder - KTR 36323

Hilfen zur Erziehung insb. Sozialpädagogische Familienhilfe - KTR 3633

Hilfe für junge Volljährige / Inobhutnahmen / Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen - KTR 3634

 

stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

53.902.600€

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

     ----

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

     ----

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

     0

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

     53.902.600

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)      

     59.502.600

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig für das Haushaltsjahr 2023

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget (KTR 3652, 36311, 36323, 3633, 3634) zum Zeitpunkt der Antragstellung                                                                                                                       11.562.685€

 

In den Monaten November 2023 bis Januar 2024 ist noch ein hoher Mittelabfluss zu erwarten (u. a. die 4. Abschlagzahlung im Rahmen der Betriebskostenförderung Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen freier Träger / Produkt 3652).

Die Kalkulation und Planung der Betriebskostenförderung nach BayKiBiG ist nur bedingt im Rahmen der Haushaltsaufstellung genau möglich. Diese kindbezogene Förderung ist von vielen individuellen Faktoren des Kindes abhängig (u. a. Alter, Buchungszeiten, Betreuungsaufwand, eingesetztes Personal). Diese Faktoren sind variabel und jederzeit änderbar, so dass die tatsächliche Entwicklung des finanziellen Aufwandes (derzeit 102 förderfähige Kindertageseinrichtungen mit ca. 5.000 Kindern) erst während des laufenden Haushaltsjahres absehbarer wird. Von der Haushaltsaufstellung 2023 (Juli 2022) bis zur jetzigen Hochrechnung sind zwei Kindergartenjahreswechsel jeweils zum 01. September zu berücksichtigen. Ein weiterer wichtiger Faktor der Förderung ist der Basiswert. Dieser Basiswert wird jedes Jahr entsprechend der tariflichen Erhöhung auf der Grundlage des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes der Kommunalverwaltung (TVöD VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) angepasst. Die Bekanntgabe des Basiswerts erfolgt immer erst Anfang des laufenden Jahres. Die Erhöhung schwankte in den letzten Jahren erheblich in der Spanne von 1 % bis 6 %. Dies schlägt sich bei o.g. Kinder- und Einrichtungszahl entsprechend nieder. Korrespondierende Mehrerträge wurden bereits gegengerechnet. 

Im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Produkte 3633, 3634) gehen die Rechnungen der Träger von Kinder- und Jugendhilfeleistungen immer stark zeitverzögert ein. Aktuell sind die Zahlungen lediglich bis einschließlich August angewiesen.

Hinzu kommen seit Corona andauernde Fallsteigerungen sowie längere Laufzeiten bei den Hilfen, so z. B. auch bei den Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII. Die Verweildauer in den Inobhutnahmestellen hat sich stark verlängert, da keine Anschlusshilfen mangels freier Kapazitäten der freien Träger bzw. Fachkräftemangel gefunden werden können. Individuelle Einzelfallhilfen mit kostenträchtigen Nebenleistungen (z. B. Sicherheitsdienst) kommen zu den üblichen Kostensteigerungen wie Entgelterhöhungen hinzu.

In den letzten Wochen wurden die Entgelte der Fachleistungsstundensätze mit den Trägern der ambulanten Hilfen neu verhandelt. Die deutliche Steigerung um 20 % zum aktuellen Fachleistungsstundensatz wird rückwirkend zum 01.08.2023 wirksam. Von dieser Erhöhung sind die ambulanten Hilfen nach §§ 27 II, 30, 31, 41 i. V. m. § 30, § 41 i. V. m. § 35a ambulant und § 35 a ambulant SGB VIII betroffen.

Ein wichtiger Partner der Jugendhilfe für Erlangen, der Kinder- und Jugendnotdienst in Nürnberg, kann seit Ende September 2023 keine Leistungen mehr für Erlangen erbringen. Das hat zur Folge, dass insbesondere zugewiesene ausländische minderjährige Ausländer (umA) jetzt in Erlangen untergebracht werden müssen. Daher wurde eine vorläufige umA Inobhutnahme-Noteinrichtung im Hinterhaus des bereits durch die Caritas genutzten Rokokohauses eingerichtet. Die Mehrkosten für den kurzfristig aufgenommenen Notbetrieb ab Oktober 2023 wurden in der Mittelnachbewilligung noch nicht abgebildet.

Anderweitige Einsparungen und Mehrerträge auf anderen Kostenträgern des Sachmittelbudgets des Jugendamtes sowie der Budgetrücklage wurden bereits berücksichtigt.

 

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                     

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung der gesetzlichen Pflichtaufgaben-Erfüllung des Jugendamtes

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Fehlbetrag im Sachmittelbudget des Jugendamtes muss aus dem allgemeinen Haushalt durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt werden.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

 

5. Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.


Anlagen: