Die vom Jugendhilfeausschuss am 17.11.2022 (Vorlage
512/014/2022) beschlossene Regelung
über den Ersatz von Fahrtkosten bei Hilfen zur Erziehung und
Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII wird in folgendem Punkt aktualisiert, um
die Fahrtkosten weiterhin angemessen zu vergüten:
- Nr. 6: Fahrtkosten, die einer Kindertagesstätte entstehen, wenn sie Kinder, die Eingliederungshilfe gem. § 35 a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII in Form eines integrativen Platzes erhalten, zwischen Schule und Kindertagesstätte bzw. Kindertagesstätte und Wohnort des Kindes mit eigenen Fahrzeugen transportieren, werden ab 01.01.2024 mit dem 1,5 fachen Preis einer vgn-Mobicard ohne Ausschlusszeiten für 31 Tage vergütet.
Die Anpassung gilt vorerst bis 31.12.2025, die Entwicklungen werden weiter beobachtet.
Die vom Jugendhilfeausschuss am 19.01.2012 (Vorlage 51/058/2011) sowie 17.11.2022 (Vorlage 512/014/2022) beschlossenen
Regelungen zum Fachleistungsstundensatz bei Hilfen zur Erziehung werden
rückwirkend zum 01.08.2023 aufgehoben (vgl. Vorlage 512/019/2023
Fachleistungsstunde).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In der Neukalkulation des Fachleistungsstundensatz für die ambulante Hilfen sind sämtliche Fahrtkosten berücksichtigt. Folglich wird mit der rückwirkenden Anpassung des Fachleistungsstundensatzes zum 01.08.2023 die Regelungen zum Fachleistungsstundensatz bzgl. der Fahrtkosten aufgehoben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Freien Träger
rechnen zukünftig im Rahmen der ambulanten Jugendhilfeleistungen keine
separaten Fahrtkosten ab, da diese mit der Auszahlung des
Fachleistungsstundensatz abgegolten sind.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Monatliche Abrechnung der freien Träger mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen sind
regional nicht gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt. Teilweise wohnen die
Kinder in anderen Stadtteilen, können aufgrund der Distanz nicht zu Fuß von der
Kita nach Hause gehen. Kinder werden mit dem eigenen Fahrzeug der
Kindertagesstätte transportiert, wenn der Entwicklungsstand des Kindes in Folge
der (drohenden) seelischen Behinderung noch kein selbständiges Fahren mit dem
ÖPNV zulässt.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 36334010, 36335010 und 36343220
sind nicht vorhanden
Anlagen: