Betreff
Bedarfsanerkennung für Betreuungsplätze für Bambini Kinderbetreuungseinrichtungen GmbH & Co. KG sowie Baukostenzuschuss und Ausstattungszuschuss für eine zukünftige Einrichtung in Erlangen Büchenbach-Dorf
Vorlage
510/116/2023
Aktenzeichen
V/510-3
Art
Beschlussvorlage

1.       Für die Neuschaffung einer Kindertagesstätte in Erlangen Büchenbach-Dorf werden 36 Kinderkrippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

2.       Der freie Träger „Bambini Kinderbetreuungseinrichtungen GmbH & Co. KG“ erhält für den Neubau mit Schaffung von drei Kinderkrippengruppen einen Baukostenzuschuss gem. Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG i. H. v. maximal 2.031.534 € und einen Ausstattungszuschuss in Höhe von maximal 45.000 €.

 

3.       Sollten sich während der Bauzeit die Berechnungsgrundlagen (z.B. tatsächliche Baukosten, förderfähige Fläche, Kostenrichtwert) ändern, verändert sich der Zuschuss entsprechend.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Sicherstellung des Platzangebotes im Ortsteil Erlangen-Büchenbach Dorf, um die Betreuung der Kinder im Krippenalter zu gewährleisten.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Bezuschussung der Baukosten für den Neubau der Kindertageseinrichtung mit drei Kinderkrippengruppen des freien Trägers „Bambini Kinderbetreuungseinrichtungen GmbH & Co. KG“ nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG.

 

        Bezuschussung der Ausstattungskosten gemäß dem freiwilligen Ausstattungszuschuss der Stadt Erlangen (vgl. Vorlage Nr. 512/062/2018).

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Der freie Träger „Bambini Kinderbetreuungseinrichtungen GmbH & Co. KG“ hat in der Lerchenfeldstraße 28, 80538 München seinen Sitz. Auf dem Grundstück: Dorfstraße 7, 91056 Erlangen-Büchenbach soll eine Kindertageseinrichtung mit drei Kinderkrippengruppen (36 Betreuungsplätze) entstehen. 

 

 

        Einschätzung der Jugendhilfeplanung:

 

Für die Kindertageseinrichtung „Bambini Kinderbetreuungseinrichtungen GmbH & Co. KG“ kann die Jugendhilfeplanung einen Bedarf an 36 Krippenplätzen bestätigen.

        Die aktuelle Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren liegt im Planungsbezirk Büchenbach-Dorf bei 36,2 % und somit unter der Zielquote für den Planungsbezirk mit 50%. Bei der Schaffung von drei Krippengruppen mit insgesamt 36 Plätzen ist eine Versorgungsquote bis 2032 von 76,8% in Büchenbach Dorf und 53,9% in der Stadt Erlangen zu erwarten. Die stadtweite Betrachtung steht hierbei aus strategischen Gründen im Vordergrund. Durch die Schaffung der Plätze wird das Versorgungsziel mit 53% in der Stadt Erlangen erreicht.

       

 

        Die Finanzierung der hier dargestellten Maßnahme soll nach dem Stadtratsbeschluss vom 19.05.2022 (vgl. Vorlage Nr. 510/074/2022) erfolgen. Demnach wird dem Träger ein Baukostenzuschuss der Stadt Erlangen in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

 

        Die maximalen Höhen des Baukostenzuschusses sowie des Ausstattungszuschusses teilen sich wie folgt auf:

 

       

Zuschuss zu den Baukosten nach Art. 28 BayKiBiG

Förderfähige Fläche lt. Summenraumprogramm

 

306 m²

Kostenrichtwert

 

6.639 €/m²

Förderfähige Kosten

306 m² X 6.639 €/m²

2.031.534 €

Kostenschätzung Architekt vom 10.10.2023

 

3.800.000 €

Maximaler Baukostenzuschuss

100 %

2.031.534 €

Anteil Regierung von Mittelfranken (45 %)

 

914.190 €

Anteil Stadt Erlangen (55 %)

 

1.117.344 €

 

Zuschuss zu den Ausstattungskosten nach dem Erlanger Grundsatzbeschluss (512/062/2018)

Anzahl Plätze (Kinderkrippe)

 

36 Plätze

Fördersatz

 

1.250 €/Platz

Ausstattungszuschuss geplant

36 Plätze x 1.250 €/Platz

45.000 €

 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 2.031.534

bei IPNr.: 365D.880

Sachkosten:

€ 45.000

bei Sachkonto: 365D.880

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€ 914.190

bei Sachkonto: 365D.610ES

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden, werden im kommenden Haushalt angemeldet.


Anlagen: