Betreff
Bebauungsplan Nr. 467 der Stadt Erlangen - Erweiterung Uni-Südgelände Ost - mit integriertem Grünordnungsplan; hier: Billigungsbeschluss
sowie Fraktionsantrag Nr. 122/2023 der Grünen Liste vom 01.08.2023 und Fraktionsantrag Nr. 240/2023 der Grünen Liste vom 22.11.2023
Vorlage
611/181/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.     Der räumliche Geltungsbereich (Anlage 1) des Bebauungsplans Nr. 467 – Erweiterung Uni-Südgelände – mit integriertem Grünordnungsplan wird um ca. 0,26 ha erweitert. Neu hinzu kommt der östliche Randbereich der Nikolaus-Fiebiger-Straße (Teilfläche des Grundstücks Flst. Nrn. 1946/756, Gemarkung Erlangen). Der Geltungsbereich umfasst damit insgesamt   ca. 5,11 ha.

 

2.     Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 467 der Stadt Erlangen – Erweiterung Uni-Südgelände Ost – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 17.09.2024 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.

 

3.      Der Fraktionsantrag Nr. 122/2023 der Grünen Liste vom 01.08.2023 (Anlage 2) sowie der Fraktionsantrag Nr. 240/2023 der Grünen Liste vom 22.11.2023 (Anlage 3) sind damit bearbeitet.

 

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

Das Bayerische Kabinett hat am 02.05.2017 beschlossen, die Hochschulstandorte Erlangen und Nürnberg massiv zu stärken. Die Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität wird „als Ganzes am Standort Erlangen gestärkt und weiterentwickelt“.

Der Stadtrat hat mit den Grundsatzbeschlüssen vom 30.03.2017 und 31.05.2017 das weitere Vorgehen zum Thema Technische Fakultät beschlossen: Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, hinsichtlich der Wachstumspotentiale der Technischen Fakultät (siehe Beschluss vom 30.03.2017) die Zusammenarbeit mit allen relevanten Partnern mit hoher Priorität fortzusetzen und zu vertiefen mit dem Ziel, der Fakultät die beste Entwicklung im Rahmen der Forschungslandschaft in Erlangen und Nürnberg zu ermöglichen. Es sollen so bald wie möglich Erweiterungsflächen geschaffen werden.

Diesbezüglich wurde die Verwaltung beauftragt, die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung von Bebauungsplänen einzuleiten. Grundlage hierfür ist die Masterplanung Uni-Südgelände, die im Stadtrat am 28.04.2022 vorgestellt und beschlossen wurden.

Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 467 sollen laut Masterplanung Labore, Werkstätten, Büros, Forschungsbetriebe und andere institutsnahe Einrichtungen verortet werden. Im südlichen Teil soll das Nordbayerische Hochleistungsrechenzentrum entstehen, welches als erste Baumaßnahme geplant ist.

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die geordnete städtebauliche Entwicklung für den Bereich östlich der Nikolaus-Fiebiger-Straße und westlich der Kurt-Schumacher-Straße. Ziele sind dabei im Einzelnen:

 

·         Bedarfsdeckung universitärer und universitätsnaher Nutzungen inklusive eines Hochleistungsrechenzentrums,

·         Schaffung einer leistungsfähigen, angemessenen Erschließung des Plangebietes,

·         Sicherung einer geordneten baulichen Entwicklung des Plangebietes im Bereich des Landschaftsschutzgebiets „Brucker Lache“,

·         Sicherung bedeutender Freibereiche innerhalb des Plangebietes,

·         Durchgrünung des Plangebietes und Vernetzung mit dem Landschaftsraum,

·         Anbindung des Plangebietes an die umgebenden Wohn- und Universitätsstandorte.

 

 

b) Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 1946/620, 1946/648, 1946/650, 1946/654, 1946/660 und Teilflächen des Flst. Nr. 1946/756 der Gemarkung Erlangen.

Der Geltungsbereich hat sich im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss geringfügig erweitert.  An der Ostseite der Nikolaus-Fiebiger-Straße (Flst.Nr. 1946/756) ist im Bestand kein Gehweg vorhanden. Aufgrund der geplanten universitären Nutzungen soll auch an der Ostseite ein Gehweg mit begleitender Baumpflanzung erstellt werden. Daher wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans am westlichen Rand erweitert. Der Geltungsbereich wird damit um ca. 0,26 ha auf insgesamt ca. 5,11 ha erweitert. Er umfasst mithin die Flächen, die für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne der Ziele und Zwecke der Planung erforderlich sind.

Der erweiterte räumliche Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Herausnahme des Gebiets aus der Landschaftsschutzverordnung notwendig, da eine Bebauung dem Schutzzweck der Landschaftsschutzverordnung zuwiderlaufen würde. Eine entsprechende Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 31/252/2024) ist Gegenstand derselben Sitzungsreihe dieser Beschlussvorlage.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan von 2003 (FNP) ist das Plangebiet als Waldfläche dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher erforderlich, um das Planungsgebiet als Sonderbaufläche Universität auszuweisen. Eine entsprechende Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 611/205/2024) ist Gegenstand derselben Sitzungsreihe dieser Beschlussvorlage.

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB.

 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 467 der Stadt Erlangen – Erweiterung Uni-Südgelände Ost – mit integriertem Grünordnungsplan.

 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Verfahren

Aufstellung

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 18.07.2017 beschlossen, für das Gebiet zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Nikolaus-Fiebiger-Straße, südlich der Staudtstraße den Bebauungsplan Nr. 467 – Erweiterung Uni-Südgelände Ost – nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

 

Masterplanung

Mit der Masterplanung wurde ein Gesamtkonzept für weitere Entwicklung des Südgeländes unter Betrachtung der derzeitigen Situation, des erforderlichen Flächenbedarfs und der zukünftigen funktionalen und technischen Anforderungen erarbeitet. Dabei wurde sowohl die bauliche Entwicklung im bestehenden Südgelände als auch notwendige Erweiterungsflächen betrachtet.

Als eine Erweiterungsfläche wurde hierbei die ‚Arrondierungsfläche Ost‘ (Bebauungsplan Nr. 467) mit zukünftigen Nutzungen belegt. In diesem Gebiet sind laut Masterplanung Labore (z.B. sog. ‚heavy duty labs‘), Werkstätten, Forschungsinstitute, Büros o.ä. vorgesehen. Im südlichen Teil des Bebauungsplans soll das Nordbayerische Hochleistungsrechenzentrum einschließlich Verwaltungsgebäude entstehen.

Die Masterplanung wurde am 28.04.2022 im Stadtrat vorgestellt und beschlossen.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in der Form stattgefunden, dass vom 22.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde.

        Vorgebrachte Stellungnahmen wurden geprüft und haben zu geringfügigen Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplans geführt. Die Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in der Anlage 4 entnommen werden.

 

Am 15.06.2023 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an der etwa 25 Personen teilnahmen. Die vorgebrachten Äußerungen bezogen sich überwiegend auf folgende Punkte:

 

·         Ausgleich für die Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes (LSG):

Der Flächenumfang des LSG muss nicht ausgeglichen werden, der Ausgleich erfolgt durch artenschutzrechtliche Maßnahmen und eine Ersatzaufforstung von 3,7 ha.

·         Berücksichtigung der Kaltluftschneisen bezügl. Grundflächenzahl (GRZ) im SO1:

Die Kaltluftschneisen sind bei der GRZ im SO 1 nicht mitgerechnet.

·         Gebäudehöhe erhöhen:

Die maximal zulässigen Gebäudehöhen wurden geringfügig angehoben (von 25 m auf 28 m Höhe). Als Ausgleich wurde die südliche Baugrenze im Süden verringert, so dass weniger Fläche überbaut werden soll. Aufgrund der geplanten Nutzung von Laboren und Werkstätten bestehen gewisse Grenzen bezügl. der Stapelbarkeit der universitären Nutzungen.

·         zeitlicher Ablauf von Baumaßnahmen nach Abschluss der Bauleitplanung:

Lediglich das SO 2 wird umgehend realisiert (Hochleistungsrechenzentrum mit Verwaltungsbau und Übergabestation der EStW). Die Fläche im SO 1 wird Stück für Stück im Rahmen der Umstrukturierung des Südgeländes entwickelt. Im Städtebaulichen Vertrag wird geregelt, dass erst dann und dort gerodet wird, wo eine konkrete Planung vorliegt.

 

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

        Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB hat in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023 stattgefunden. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und haben zu geringen Änderungen und Ergänzungen der Planung geführt. Die Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in der Anlage 4 entnommen werden.

 

Die verwaltungsinterne Abstimmung hat zu Änderungen im Bebauungsplan geführt. Bezüglich folgender Themen wurden die textlichen Festsetzungen geändert / ergänzt:

·         Einfriedungen und deren Begrünung

·         Pflanzenartenliste

·         Dachbegrünung und technische Aufbauten

·         Werbeanlagen

·         Festsetzungen zum Bodenschutz

·         Maßnahmen zum Schutz für Vögel und Insekten

 

 

b) Städtebauliche Ziele

Mit dem Bebauungsplan Nr. 467 – Erweiterung Uni-Südgelände Ost – wird die Stärkung und Weiterentwicklung des Universitätsstandortes Erlangen verfolgt.

In den vorangegangenen Jahren hat die FAU mit der ‚Masterplanung Südgelände‘ ein Entwicklungskonzept für das gesamte Uni-Südgelände erarbeiten lassen. Diese Masterplanung wurde am 28.04.2022 im Stadtrat vorgestellt und beschlossen.

Neben der Verdichtung des bereits bebauten Geländes sind dringend zusätzliche Erweiterungsflächen notwendig. Durch die Schaffung von neuem Baurecht soll eine städtebaulich geordnete Erweiterung der Technischen Fakultät am Standort Erlangen Süd ermöglicht werden.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans 467 sind Labore (u.a. Hochleistungslabore - sog. ‚heavy duty labs‘), Werkstätten, Forschungsinstitute, Büros o.ä. vorgesehen. Im südlichen Teil des Bebauungsplans soll das Nordbayerische Hochleistungsrechenzentrum einschließlich eines Verwaltungsgebäudes sowie einer Übergabestation der Erlanger Stadtwerke für die Nutzung der Abwärme des Rechenzentrums entstehen.

 

Verkehrlich ist das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 467 bereits durch die bestehende Nikolaus-Fiebiger-Straße erschlossen. In dieser Straße verläuft ein Gehweg bislang nur an der Westseite. Zur Anbindung der zukünftigen Nutzungen für Fußgänger soll auch an der Ostseite der Niklaus-Fiebiger-Straße ein Gehweg errichtet werden.

Eine Anbindung an das öffentliche ÖPNV-Netz ist bereits durch zwei Haltestellen der Buslinien 20 und 280 gegeben.

 

Eine direkte Zufahrt von der östlich angrenzenden Kurt-Schumacher-Straße ist nicht geplant.

Die neuen Baufelder sollen zur Kurt-Schumacher-Straße durch Wald- bzw. Grünflächen abgegrenzt werden.

Sowohl in den im Norden gelegenen Gehölz-Ufersaum des Röthelheimgrabens, auch in den unter Naturschutz stehenden Flechten-Kiefernwald im Süden wird nicht eingegriffen.

 

Mit der bauplanungsrechtlichen Sicherung der Grünflächen in der Mitte des Plangebiets soll eine Gliederung der beiden Baufelder erreicht werden. Des Weiteren dienen die Grünflächen als Kaltluftleitbahnen und als Wegeverbindung in den östlich angrenzenden Sebalder Reichswald. Die vorhandenen Verbindungen in den angrenzenden Landschaftsraum bleiben somit erhalten.

 

Im nördlichen Baufeld (SO 1) werden darüber hinaus weitere Kaltluftleitbahnen festgesetzt. Sie bilden als „grüne Finger“ Gliederungen zwischen den geplanten Baukörpern und dienen der Verzahnung der Baustrukturen mit dem Landschaftsraum. Damit können negative klimatische Auswirkungen der zukünftigen Bebauung auf die Umgebung minimiert werden.

 

Schallimmissionsschutz:

Im Plangebiet muss sichergestellt werden, dass geplante, schutzbedürftige Nutzungen im Geltungsbereich (z.B. Sozial- oder Büroräume) nicht erheblich durch schädliche, von außen einwirkende Verkehrsgeräusche beeinträchtigt werden.

Die Ergebnisse des Schallschutzgutachtens zeigen, dass keine Beeinträchtigungen hinsichtlich Verkehrslärms für das nördliche Baugebiet SO 1 aufgrund der Entfernung zur Kurt-Schumacher-Straße vorliegen. Für das SO 2 ergeben sich aufgrund des geringeren Abstands der Baugrenze zur Kurt-Schumacher-Straße Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 im Tageszeitraum, die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebiete werden jedoch eingehalten.

 

Gemäß den Vorgaben der DIN 18005 sind in der städtebaulichen Planung die für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden.

Im Bebauungsplan sind passive Schallschutzmaßnahmen textlich und zeichnerisch festgesetzt. Somit können gesunde Arbeitsverhältnisse in den Innenräumen gewährleistet werden.

 

Natur und Landschaft:

Innerhalb des Geltungsbereichs werden umfangreiche grünordnerische Maßnahmen sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Hierdurch wird das Eintreten erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen verhindert bzw. minimiert, so dass die Planung mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.

Innerhalb des Geltungsbereichs werden sechs Teilbereiche als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit unterschiedlichen Eingriffsmöglichkeiten und Anforderungen festgesetzt.

Die Festsetzungen zu diesen Teilbereichen dienen u.a. dazu, die notwendigen neuen Baufelder möglichst klimaverträglich zu gestalten.

Des Weiteren werden Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie deren Erhaltung und Pflege getroffen.

Maßnahmen zum naturschutzfachlichen und forstrechtlichen Ausgleich erfolgen außerhalb des Geltungsbereichs. Darüber hinaus werden Festsetzungen zum Artenschutz getroffen.

Entlang der Nikolaus-Fiebiger-Straße wird an der Ostseite eine durchgehende Baumreihe gepflanzt, um den langgestreckten Straßenraum zu gliedern.

 

 

c) Umweltprüfung

Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

Zusammenfassung des Umweltberichts:

Um die durch die Planung entstehenden Wirkungen auf die Umwelt zu beurteilen, wurde der momentane Zustand der relevanten Schutzgüter untersucht und eine Prognose für ihre Entwicklung im Planungsfall erstellt. Folgende Schutzgüter wurden im Einzelnen und in ihren Wechselwirkungen zueinander betrachtet:

 

·         Der Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung

·         Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt / Artenschutz

·         Boden

·         Fläche

·         Wasser

·         Luft und Klima

·         Landschaft / Ortsbild

·         Kultur- und sonstige Sachgüter

·         Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich durch die Realisierung des Bebauungsplans im Gesamtergebnis der Umweltprüfung ein Eingriff mit mittlerer Auswirkungsintensität entsteht.

 

Durch die Inanspruchnahme von bislang unbebauter Waldfläche sind folgende Maßnahmen zum natur- und artenschutzfachlichen Ausgleich sowie zum Waldausgleich erforderlich, deren Umsetzung im städtebaulichen Vertrag gesichert werden.

·        Anbringen von Nistkästen / Quartiermöglichkeiten für Vögel und Fledermäuse

·        0,58 ha Ersatzlebensraum für Zauneidechsen

·        3,7 ha Ersatzaufforstung für den Waldausgleich

 

In die geschützten Biotope des Röthelheimgrabens im Norden des Geltungsbereichs sowie des Flechten-Kiefernwaldes im Süden des Geltungsbereichs findet kein Eingriff statt. Sie werden im Bebauungsplan dauerhaft zum Schutz festgesetzt.

 

 

d) Fraktionsantrag Nr. 122/2023 der Grünen Liste vom 01.08.2023

Die Grüne Liste beantragt folgende Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 467:

·             die maximal zulässige Wandhöhe soll auf 35 m / 7 Vollgeschosse erhöht werden

·             die Grundflächenzahl (GRZ) soll auf 0,5 reduziert werden

Damit soll das Ziel des flächensparenden Bauens stärker berücksichtigt werden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll weniger Fläche versiegelt und die Frischluftschneisen möglichst verbreitert werden.

In den Baufeldern des Bebauungsplans 467 sind laut Masterplanung unter anderem Labore (u.a. Hochleistungslabore - sog. ‚heavy duty labs‘), Werkstätten, Forschungsinstitute, o.ä. vorgesehen. Im südlichen Teil des Bebauungsplans soll ein neues Hochleistungsrechenzentrum errichtet werden. Diese Einrichtungen besitzen bestimmte funktionale Anforderungen, die nicht mit „normalen“ Büros oder Lehrräumen der Universität vergleichbar sind, sondern benötigen z.B. größere Raumhöhen und Flächenbedarfe und sind teilweise nicht stapelbar.

 

Die Anregungen des Fraktionsantrags können aufgrund dieser technischen und funktionalen Nutzungsanforderungen daher nur zum Teil berücksichtigt werden. Die maximal zulässigen Wandhöhen werden geringfügig von 25 m auf 28 m angehoben. Im Gegenzug wird im Süden die überbaubare Grundstücksfläche reduziert, so dass weniger Fläche versiegelt wird.

 

 

e) Fraktionsantrag Nr. 240/2023 der Grünen Liste vom 22.11.2023

Die Grüne Liste beantragt, verschiedene Punkte in die Erläuterungen des Bebauungsplans Nr. 467 aufzunehmen (Tabelle linke Spalte). Diese Punkte werden im Einzelnen wie folgt beantwortet und erläutert (Tabelle rechte Spalte):

 

Anregungen der Grünen Liste:                      (zusammengefasst)

Antworten und Erläuterungen / Regelungen im Bebauungsplan:

Zufahrten, Wege und Platzflächen sind mit wasserdurchlässigen Belägen herzustellen, sofern kein Schwerlastverkehr zu erwarten oder aufgrund von Rechtsvorschriften eine Versiegelung notwendig ist.

Zufahrten, Wege und Platzflächen sind mit wasserdurchlässigen Belägen herzustellen, sofern kein Schwerlastverkehr zu erwarten oder aufgrund von Rechtsvorschriften eine Versiegelung notwendig ist (Textl. Festsetzung Nr. 2.1 zur Grünordnung).

Es werden keine Kalkschotter oder kalkhaltige Materialien eingesetzt.

Das Einbringen von kalkhaltigem Material in der Deckschicht ist nicht zulässig (Textl. Festsetzungen Nr. 5 und 6.5 zur Grünordnung).

Für die Bepflanzung der Freiflächen sind insektenfreundliche und klimaangepasste Pflanzen zu wählen. Es soll eine extensive Pflege gewährleistet werden.

Es sind die in der Pflanzenartenliste der Stadt Erlangen aufgeführten standortheimischen und klimaangepassten Baum- und Gehölzarten vorrangig zu verwenden (Textl. Festsetzung Nr. 4.3 zur Grünordnung).

Für die Zauneidechse ist ein ausreichend großer Ersatzlebensraum (0,58 ha) zu schaffen. Es wird ein 20-jähriges Monitoring gefordert. Ebenso soll ein Monitoring für die Ersatz-Nistkästen erfolgen.

Ein entsprechend großer Ersatzlebensraum für die Zauneidechse wurde gefunden. Dieser wird im Städtebaulichen Vertrag gesichert.

Es werden rechtzeitig Ersatznistkästen für Fledermäuse in der Umgebung aufgehängt. Dies wird im Städtebaulichen Vertrag gesichert.

Bei den vorgesehenen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um bewährte Methoden, daher ist das im Fraktionsantrag geforderte 20-jährige Monitoring nicht erforderlich. Durch den Städtebaulichen Vertrag ist festgelegt, dass di Funktionsfähigkeit der vorgezogenen artenschutzrechtlichen Aus-gleichsmaßnahmen in den Jahren 1, 3 und 5 geprüft und ggf. nachgebessert wird.

PV-Module sollen bündig bis zur Dachkante aufgebracht werden, die Montagekonstruktion soll nicht sichtbar sein.

Die Festsetzungen zu Solaranlagen entsprechen den Grundsatzbeschlüssen des Stadtrates.

Fassadenbegrünungen mit ausreichend Pflanzflächen.

Die Festsetzungen entsprechen der Freiflächengestaltungssatzung. Bei der Anbringung von PV-Anlagen an den Fassaden ist die Fassadenbegrünung nachrangig.

Vermeidung von großen Glasflächen für Vögel bzw. Vogelschutzglas

Ein erhöhtes Tötungsrisiko von Vögeln ist zu vermeiden, bauliche geeignete Maßnahmen sind entsprechend umzusetzen (Textl. Festsetzung Nr. 10.1 zur Grünordnung).

Konzepte der Nahwärmenutzung des Rechenzentrums durch die EStW und nach dem neuesten technischen Stand

Die Abwärme des Rechenzentrums wird in das Netz der EStW eingespeist. Es wird eine Übergabestation errichtet.

Keine Parkierungsflächen auf den angrenzenden Flächen zum Naturschutzgebiet

 

Angrenzende Flächen zum Naturschutzgebiet Exerzierplatz liegen im rechtsverbindlichen BPlan Nr. 380, nicht im vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 467.

Baufelder sollen nur dort gerodet werden, wo auch konkret gebaut wird.

Diese Forderung wird im Städtebaulichen Vertrag entsprechend geregelt.

Lärmschutzwände sind insektenfreundlich zu bepflanzen / begrünen.

Lärmschutzwände sind nicht erforderlich und demnach nicht vorgesehen.

 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden Umwelt- und Klimaaspekte durch die Ausarbeitung des Umweltberichts einer eingehenden Betrachtung zugeführt.

 

Die negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz wurden dahingehend minimiert, dass aufgrund der Ergebnisse des klimaökologischen Gutachtens das nördliche Baufeld durch drei Kaltluftleitbahnen gegliedert wird. Diese sind von Bebauung freizuhalten.

Des Weiteren werden im östlichen wie im südlichen Teil des Geltungsbereichs Waldflächen erhalten.

 

Weitere Maßnahmen zum Klimaschutz werden im Bebauungsplan und im Städtebaulichen Vertrag festgesetzt (Versickerung, Dachbegrünung, Zeitpunkt der Baumfällung, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, solare Baupflicht etc.).

 

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

7.000 € pro Jahr für den Grünflächenunterhalt

bei Sachkonto: EB 77

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             1. Übersichtsplageplan mit Geltungsbereich

                               2. Fraktionsantrag Nr. 122/2023 der Grünen Liste vom 01.08.2023

                               3. Fraktionsantrag Nr. 240/2023 der Grünen Liste vom 22.11.2023

                               4. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis

                               5. Stand des Bauleitplanverfahrens