sowie Fraktionsantrag Nr. 122/2023 der Grünen Liste vom 01.08.2023 und Fraktionsantrag Nr. 240/2023 der Grünen Liste vom 22.11.2023
1. Der
räumliche Geltungsbereich (Anlage 1) des Bebauungsplans Nr. 467 – Erweiterung
Uni-Südgelände – mit integriertem Grünordnungsplan wird um ca. 0,26 ha
erweitert. Neu hinzu kommt der östliche Randbereich der
Nikolaus-Fiebiger-Straße (Teilfläche des Grundstücks Flst. Nrn. 1946/756,
Gemarkung Erlangen). Der Geltungsbereich umfasst damit insgesamt ca. 5,11 ha.
2. Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 467 der Stadt Erlangen – Erweiterung
Uni-Südgelände Ost – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom
17.09.2024 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB zu
veröffentlichen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.
3. Der Fraktionsantrag Nr. 122/2023 der Grünen Liste vom 01.08.2023 (Anlage 2) sowie der Fraktionsantrag Nr. 240/2023 der Grünen Liste vom 22.11.2023 (Anlage 3) sind damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und
Ziel der Planung
Das Bayerische
Kabinett hat am 02.05.2017 beschlossen, die Hochschulstandorte Erlangen und
Nürnberg massiv zu stärken. Die Technische Fakultät der
Friedrich-Alexander-Universität wird „als Ganzes am Standort Erlangen gestärkt
und weiterentwickelt“.
Der Stadtrat hat
mit den Grundsatzbeschlüssen vom 30.03.2017 und 31.05.2017 das weitere Vorgehen
zum Thema Technische Fakultät beschlossen: Die Stadtverwaltung wurde
beauftragt, hinsichtlich der Wachstumspotentiale der Technischen Fakultät
(siehe Beschluss vom 30.03.2017) die Zusammenarbeit mit allen relevanten
Partnern mit hoher Priorität fortzusetzen und zu vertiefen mit dem Ziel, der
Fakultät die beste Entwicklung im Rahmen der Forschungslandschaft in Erlangen
und Nürnberg zu ermöglichen. Es sollen so bald wie möglich Erweiterungsflächen
geschaffen werden.
Diesbezüglich wurde die Verwaltung beauftragt, die
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung von
Bebauungsplänen einzuleiten. Grundlage hierfür ist die Masterplanung
Uni-Südgelände, die im Stadtrat am 28.04.2022 vorgestellt und beschlossen
wurden.
Im Bereich des
Bebauungsplans Nr. 467 sollen laut Masterplanung Labore, Werkstätten, Büros,
Forschungsbetriebe und andere institutsnahe Einrichtungen verortet werden. Im
südlichen Teil soll das Nordbayerische Hochleistungsrechenzentrum entstehen,
welches als erste Baumaßnahme geplant ist.
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Grundlagen für die geordnete städtebauliche Entwicklung für
den Bereich östlich der Nikolaus-Fiebiger-Straße und westlich der
Kurt-Schumacher-Straße. Ziele sind dabei im Einzelnen:
·
Bedarfsdeckung universitärer und
universitätsnaher Nutzungen inklusive eines Hochleistungsrechenzentrums,
· Schaffung einer leistungsfähigen, angemessenen Erschließung des Plangebietes,
· Sicherung einer geordneten baulichen Entwicklung des Plangebietes im Bereich des Landschaftsschutzgebiets „Brucker Lache“,
· Sicherung bedeutender Freibereiche innerhalb des Plangebietes,
· Durchgrünung des Plangebietes und Vernetzung mit dem Landschaftsraum,
· Anbindung des Plangebietes an die umgebenden Wohn- und Universitätsstandorte.
b)
Geltungsbereich
Der räumliche
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 1946/620, 1946/648,
1946/650, 1946/654, 1946/660 und Teilflächen des Flst. Nr. 1946/756 der
Gemarkung Erlangen.
Der
Geltungsbereich hat sich im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss geringfügig
erweitert. An der Ostseite der
Nikolaus-Fiebiger-Straße (Flst.Nr. 1946/756) ist im Bestand kein Gehweg
vorhanden. Aufgrund der geplanten universitären Nutzungen soll auch an der
Ostseite ein Gehweg mit begleitender Baumpflanzung erstellt werden. Daher wird
der Geltungsbereich des Bebauungsplans am westlichen Rand erweitert. Der
Geltungsbereich wird damit um ca. 0,26 ha auf insgesamt ca. 5,11 ha erweitert.
Er umfasst mithin die Flächen, die für eine geordnete städtebauliche
Entwicklung im Sinne der Ziele und Zwecke der Planung erforderlich sind.
Der erweiterte
räumliche Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.
c)
Planungsrechtliche Grundlage
Für die Aufstellung des
Bebauungsplans ist die Herausnahme des Gebiets aus der
Landschaftsschutzverordnung notwendig, da eine Bebauung dem Schutzzweck der
Landschaftsschutzverordnung zuwiderlaufen würde. Eine entsprechende
Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 31/252/2024) ist Gegenstand derselben
Sitzungsreihe dieser Beschlussvorlage.
Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan von
2003 (FNP) ist das Plangebiet als Waldfläche dargestellt. Der Bebauungsplan
steht der Darstellung im FNP entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher
erforderlich, um das Planungsgebiet als Sonderbaufläche Universität
auszuweisen. Eine entsprechende Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 611/205/2024)
ist Gegenstand derselben Sitzungsreihe dieser Beschlussvorlage.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 467 der Stadt Erlangen – Erweiterung Uni-Südgelände Ost – mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Verfahren
Aufstellung
Der Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 18.07.2017
beschlossen, für das Gebiet zwischen Kurt-Schumacher-Straße und
Nikolaus-Fiebiger-Straße, südlich der Staudtstraße den Bebauungsplan Nr. 467 –
Erweiterung Uni-Südgelände Ost – nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.
Masterplanung
Mit der Masterplanung wurde ein Gesamtkonzept für weitere
Entwicklung des Südgeländes unter Betrachtung der derzeitigen Situation, des
erforderlichen Flächenbedarfs und der zukünftigen funktionalen und technischen
Anforderungen erarbeitet. Dabei wurde sowohl die bauliche Entwicklung im
bestehenden Südgelände als auch notwendige Erweiterungsflächen betrachtet.
Als eine Erweiterungsfläche wurde hierbei die
‚Arrondierungsfläche Ost‘ (Bebauungsplan Nr. 467) mit zukünftigen Nutzungen
belegt. In diesem Gebiet sind laut Masterplanung Labore (z.B. sog. ‚heavy duty labs‘), Werkstätten, Forschungsinstitute,
Büros o.ä. vorgesehen. Im südlichen Teil des Bebauungsplans soll das
Nordbayerische Hochleistungsrechenzentrum einschließlich Verwaltungsgebäude
entstehen.
Die Masterplanung
wurde am 28.04.2022 im Stadtrat vorgestellt und beschlossen.
Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in
der Form stattgefunden, dass vom 22.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023
Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde.
Vorgebrachte Stellungnahmen wurden geprüft und haben zu
geringfügigen Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplans geführt. Die
Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in der Anlage 4 entnommen
werden.
Am 15.06.2023 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an
der etwa 25 Personen teilnahmen. Die vorgebrachten Äußerungen bezogen sich
überwiegend auf folgende Punkte:
·
Ausgleich
für die Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes (LSG):
Der Flächenumfang des LSG muss
nicht ausgeglichen werden, der Ausgleich erfolgt durch artenschutzrechtliche
Maßnahmen und eine Ersatzaufforstung von 3,7 ha.
·
Berücksichtigung
der Kaltluftschneisen bezügl. Grundflächenzahl (GRZ) im SO1:
Die Kaltluftschneisen sind bei der GRZ im SO 1 nicht mitgerechnet.
·
Gebäudehöhe
erhöhen:
Die maximal zulässigen Gebäudehöhen wurden geringfügig angehoben (von 25
m auf 28 m Höhe). Als Ausgleich wurde die südliche Baugrenze im Süden
verringert, so dass weniger Fläche überbaut werden soll. Aufgrund der geplanten
Nutzung von Laboren und Werkstätten bestehen gewisse Grenzen bezügl. der
Stapelbarkeit der universitären Nutzungen.
·
zeitlicher
Ablauf von Baumaßnahmen nach Abschluss der Bauleitplanung:
Lediglich das SO 2 wird umgehend realisiert (Hochleistungsrechenzentrum
mit Verwaltungsbau und Übergabestation der EStW). Die Fläche im SO 1 wird Stück
für Stück im Rahmen der Umstrukturierung des Südgeländes entwickelt. Im
Städtebaulichen Vertrag wird geregelt, dass erst dann und dort gerodet wird, wo
eine konkrete Planung vorliegt.
Frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB hat in der Zeit vom 22.05.2023 bis
einschließlich 30.06.2023 stattgefunden. Die vorgebrachten Stellungnahmen
wurden geprüft und haben zu geringen Änderungen und Ergänzungen der Planung
geführt. Die Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in der Anlage 4
entnommen werden.
Die verwaltungsinterne Abstimmung hat zu Änderungen im Bebauungsplan geführt. Bezüglich folgender Themen wurden die textlichen Festsetzungen geändert / ergänzt:
· Einfriedungen und deren Begrünung
· Pflanzenartenliste
· Dachbegrünung und technische Aufbauten
· Werbeanlagen
· Festsetzungen zum Bodenschutz
· Maßnahmen zum Schutz für Vögel und Insekten
b)
Städtebauliche Ziele
Mit dem Bebauungsplan Nr. 467 – Erweiterung Uni-Südgelände Ost – wird
die Stärkung und Weiterentwicklung des Universitätsstandortes Erlangen verfolgt.
In den vorangegangenen Jahren hat die FAU
mit der ‚Masterplanung Südgelände‘ ein Entwicklungskonzept für das gesamte
Uni-Südgelände erarbeiten lassen. Diese Masterplanung wurde am 28.04.2022 im
Stadtrat vorgestellt und beschlossen.
Neben der Verdichtung des bereits bebauten Geländes sind dringend
zusätzliche Erweiterungsflächen notwendig. Durch die Schaffung von neuem Baurecht soll eine städtebaulich geordnete
Erweiterung der Technischen Fakultät am Standort Erlangen Süd ermöglicht
werden.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans 467
sind Labore (u.a. Hochleistungslabore - sog. ‚heavy duty labs‘), Werkstätten,
Forschungsinstitute, Büros o.ä. vorgesehen. Im südlichen Teil des
Bebauungsplans soll das Nordbayerische Hochleistungsrechenzentrum einschließlich
eines Verwaltungsgebäudes sowie einer Übergabestation der Erlanger Stadtwerke
für die Nutzung der Abwärme des Rechenzentrums entstehen.
Verkehrlich ist das Gebiet des
Bebauungsplans Nr. 467 bereits durch die bestehende Nikolaus-Fiebiger-Straße
erschlossen. In dieser Straße verläuft ein Gehweg bislang nur an der Westseite.
Zur Anbindung der zukünftigen Nutzungen für Fußgänger soll auch an der Ostseite
der Niklaus-Fiebiger-Straße ein Gehweg errichtet werden.
Eine Anbindung an das öffentliche ÖPNV-Netz
ist bereits durch zwei Haltestellen der Buslinien 20 und 280 gegeben.
Eine direkte Zufahrt von der östlich
angrenzenden Kurt-Schumacher-Straße ist nicht geplant.
Die neuen Baufelder sollen zur
Kurt-Schumacher-Straße durch Wald- bzw. Grünflächen abgegrenzt werden.
Sowohl in den im Norden gelegenen
Gehölz-Ufersaum des Röthelheimgrabens, auch in den unter Naturschutz stehenden
Flechten-Kiefernwald im Süden wird nicht eingegriffen.
Mit der bauplanungsrechtlichen Sicherung der
Grünflächen in der Mitte des Plangebiets soll eine Gliederung der beiden
Baufelder erreicht werden. Des Weiteren dienen die Grünflächen als
Kaltluftleitbahnen und als Wegeverbindung in den östlich angrenzenden Sebalder
Reichswald. Die vorhandenen Verbindungen in den angrenzenden Landschaftsraum
bleiben somit erhalten.
Im nördlichen Baufeld (SO 1) werden darüber
hinaus weitere Kaltluftleitbahnen festgesetzt. Sie bilden als „grüne Finger“ Gliederungen zwischen den geplanten
Baukörpern und dienen der Verzahnung der Baustrukturen mit dem Landschaftsraum.
Damit können negative
klimatische Auswirkungen der zukünftigen Bebauung auf die Umgebung minimiert
werden.
Schallimmissionsschutz:
Im Plangebiet muss sichergestellt werden, dass geplante,
schutzbedürftige Nutzungen im Geltungsbereich (z.B. Sozial- oder Büroräume)
nicht erheblich durch schädliche, von außen einwirkende Verkehrsgeräusche
beeinträchtigt werden.
Die Ergebnisse des Schallschutzgutachtens zeigen, dass keine
Beeinträchtigungen hinsichtlich Verkehrslärms für das nördliche Baugebiet
SO 1 aufgrund der Entfernung zur Kurt-Schumacher-Straße vorliegen. Für das
SO 2 ergeben sich aufgrund des geringeren Abstands der Baugrenze zur Kurt-Schumacher-Straße
Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 im Tageszeitraum, die
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebiete werden jedoch
eingehalten.
Gemäß den Vorgaben der DIN 18005 sind in der städtebaulichen Planung
die für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass
schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich
vermieden werden.
Im Bebauungsplan sind passive Schallschutzmaßnahmen textlich und
zeichnerisch festgesetzt. Somit können gesunde Arbeitsverhältnisse in den
Innenräumen gewährleistet werden.
Natur und Landschaft:
Innerhalb des Geltungsbereichs werden umfangreiche grünordnerische
Maßnahmen sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft festgesetzt. Hierdurch wird das Eintreten erheblicher
nachteiliger Umweltauswirkungen verhindert bzw. minimiert, so dass die Planung
mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der
Raumordnung sowie von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.
Innerhalb des Geltungsbereichs werden sechs Teilbereiche als Flächen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit
unterschiedlichen Eingriffsmöglichkeiten und Anforderungen festgesetzt.
Die Festsetzungen zu diesen Teilbereichen dienen u.a. dazu, die
notwendigen neuen Baufelder möglichst klimaverträglich zu gestalten.
Des Weiteren werden Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen und
Sträuchern sowie deren Erhaltung und Pflege getroffen.
Maßnahmen zum
naturschutzfachlichen und forstrechtlichen Ausgleich erfolgen außerhalb des
Geltungsbereichs. Darüber hinaus werden Festsetzungen zum Artenschutz
getroffen.
Entlang der
Nikolaus-Fiebiger-Straße wird an der Ostseite eine durchgehende Baumreihe gepflanzt,
um den langgestreckten Straßenraum zu gliedern.
c)
Umweltprüfung
Für die Belange
des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt.
Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Zusammenfassung
des Umweltberichts:
Um die durch die
Planung entstehenden Wirkungen auf die Umwelt zu beurteilen, wurde der
momentane Zustand der relevanten Schutzgüter untersucht und eine Prognose für
ihre Entwicklung im Planungsfall erstellt. Folgende Schutzgüter wurden im
Einzelnen und in ihren Wechselwirkungen zueinander betrachtet:
·
Der
Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung
·
Pflanzen
und Tiere / Biologische Vielfalt / Artenschutz
·
Boden
·
Fläche
·
Wasser
·
Luft
und Klima
·
Landschaft
/ Ortsbild
·
Kultur-
und sonstige Sachgüter
·
Wechselwirkungen
zwischen den Umweltbelangen
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und
zum Ausgleich durch die Realisierung des Bebauungsplans im Gesamtergebnis der
Umweltprüfung ein Eingriff mit mittlerer Auswirkungsintensität entsteht.
Durch die Inanspruchnahme von bislang
unbebauter Waldfläche sind folgende Maßnahmen zum natur- und
artenschutzfachlichen Ausgleich sowie zum Waldausgleich erforderlich, deren
Umsetzung im städtebaulichen Vertrag gesichert werden.
·
Anbringen
von Nistkästen / Quartiermöglichkeiten für Vögel und Fledermäuse
·
0,58 ha
Ersatzlebensraum für Zauneidechsen
·
3,7 ha
Ersatzaufforstung für den Waldausgleich
In die geschützten Biotope des
Röthelheimgrabens im Norden des Geltungsbereichs sowie des
Flechten-Kiefernwaldes im Süden des Geltungsbereichs findet kein Eingriff
statt. Sie werden im Bebauungsplan dauerhaft zum Schutz festgesetzt.
d) Fraktionsantrag Nr. 122/2023 der Grünen
Liste vom 01.08.2023
Die Grüne Liste beantragt folgende Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 467:
· die maximal zulässige Wandhöhe soll auf 35 m / 7 Vollgeschosse erhöht werden
· die Grundflächenzahl (GRZ) soll auf 0,5 reduziert werden
Damit soll das Ziel des flächensparenden Bauens stärker berücksichtigt werden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll weniger Fläche versiegelt und die Frischluftschneisen möglichst verbreitert werden.
In den Baufeldern des Bebauungsplans 467 sind laut
Masterplanung unter anderem Labore (u.a. Hochleistungslabore - sog. ‚heavy duty
labs‘), Werkstätten, Forschungsinstitute, o.ä. vorgesehen. Im südlichen Teil
des Bebauungsplans soll ein neues Hochleistungsrechenzentrum errichtet werden.
Diese Einrichtungen besitzen bestimmte funktionale Anforderungen, die nicht mit
„normalen“ Büros oder Lehrräumen der Universität vergleichbar sind, sondern
benötigen z.B. größere Raumhöhen und Flächenbedarfe und sind teilweise nicht
stapelbar.
Die Anregungen des Fraktionsantrags können aufgrund dieser technischen
und funktionalen Nutzungsanforderungen daher nur zum Teil berücksichtigt
werden. Die maximal zulässigen Wandhöhen werden geringfügig von 25 m auf 28 m
angehoben. Im Gegenzug wird im Süden die überbaubare Grundstücksfläche
reduziert, so dass weniger Fläche versiegelt wird.
e) Fraktionsantrag Nr. 240/2023 der Grünen
Liste vom 22.11.2023
Die Grüne Liste beantragt, verschiedene Punkte in die Erläuterungen des Bebauungsplans Nr. 467 aufzunehmen (Tabelle linke Spalte). Diese Punkte werden im Einzelnen wie folgt beantwortet und erläutert (Tabelle rechte Spalte):
Anregungen
der Grünen Liste: (zusammengefasst) |
Antworten
und Erläuterungen / Regelungen im Bebauungsplan: |
Zufahrten, Wege und Platzflächen sind mit
wasserdurchlässigen Belägen herzustellen, sofern kein Schwerlastverkehr zu erwarten
oder aufgrund von Rechtsvorschriften eine Versiegelung notwendig ist. |
Zufahrten, Wege und Platzflächen sind mit
wasserdurchlässigen Belägen herzustellen, sofern kein Schwerlastverkehr zu
erwarten oder aufgrund von Rechtsvorschriften eine Versiegelung notwendig ist
(Textl. Festsetzung Nr. 2.1 zur Grünordnung). |
Es werden keine Kalkschotter oder kalkhaltige
Materialien eingesetzt. |
Das Einbringen von kalkhaltigem Material in der
Deckschicht ist nicht zulässig (Textl. Festsetzungen Nr. 5 und 6.5 zur Grünordnung). |
Für die Bepflanzung der Freiflächen sind
insektenfreundliche und klimaangepasste Pflanzen zu wählen. Es soll eine
extensive Pflege gewährleistet werden. |
Es sind die in der Pflanzenartenliste der Stadt
Erlangen aufgeführten standortheimischen und klimaangepassten Baum- und
Gehölzarten vorrangig zu verwenden (Textl. Festsetzung Nr. 4.3 zur
Grünordnung). |
Für die Zauneidechse ist ein ausreichend großer
Ersatzlebensraum (0,58 ha) zu schaffen. Es wird ein 20-jähriges Monitoring
gefordert. Ebenso soll ein Monitoring für die Ersatz-Nistkästen erfolgen. |
Ein entsprechend großer Ersatzlebensraum für die
Zauneidechse wurde gefunden. Dieser wird im Städtebaulichen Vertrag
gesichert. Es werden rechtzeitig Ersatznistkästen für
Fledermäuse in der Umgebung aufgehängt. Dies wird im Städtebaulichen Vertrag
gesichert. Bei den vorgesehenen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen
handelt es sich um bewährte Methoden, daher ist das im Fraktionsantrag
geforderte 20-jährige Monitoring nicht erforderlich. Durch den Städtebaulichen
Vertrag ist festgelegt, dass di Funktionsfähigkeit der vorgezogenen
artenschutzrechtlichen Aus-gleichsmaßnahmen in den Jahren 1, 3 und 5 geprüft
und ggf. nachgebessert wird. |
PV-Module sollen bündig bis zur Dachkante
aufgebracht werden, die Montagekonstruktion soll nicht sichtbar sein. |
Die Festsetzungen zu Solaranlagen entsprechen den
Grundsatzbeschlüssen des Stadtrates. |
Fassadenbegrünungen mit ausreichend Pflanzflächen. |
Die Festsetzungen entsprechen der
Freiflächengestaltungssatzung. Bei der Anbringung von PV-Anlagen an den
Fassaden ist die Fassadenbegrünung nachrangig. |
Vermeidung von großen Glasflächen für Vögel bzw.
Vogelschutzglas |
Ein erhöhtes Tötungsrisiko von Vögeln ist zu
vermeiden, bauliche geeignete Maßnahmen sind entsprechend umzusetzen (Textl.
Festsetzung Nr. 10.1 zur Grünordnung). |
Konzepte der Nahwärmenutzung des Rechenzentrums
durch die EStW und nach dem neuesten technischen Stand |
Die Abwärme des Rechenzentrums wird in das Netz der
EStW eingespeist. Es wird eine Übergabestation errichtet. |
Keine Parkierungsflächen auf den angrenzenden
Flächen zum Naturschutzgebiet |
Angrenzende Flächen zum Naturschutzgebiet
Exerzierplatz liegen im rechtsverbindlichen BPlan Nr. 380, nicht im
vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 467. |
Baufelder sollen nur dort gerodet werden, wo auch
konkret gebaut wird. |
Diese Forderung wird im Städtebaulichen Vertrag
entsprechend geregelt. |
Lärmschutzwände sind insektenfreundlich zu
bepflanzen / begrünen. |
Lärmschutzwände sind nicht erforderlich und demnach
nicht vorgesehen. |
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden Umwelt- und Klimaaspekte
durch die Ausarbeitung des Umweltberichts einer eingehenden Betrachtung
zugeführt.
Die negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz wurden dahingehend
minimiert, dass aufgrund der Ergebnisse des klimaökologischen Gutachtens das
nördliche Baufeld durch drei Kaltluftleitbahnen gegliedert wird. Diese sind von
Bebauung freizuhalten.
Des Weiteren werden im östlichen wie im südlichen Teil des
Geltungsbereichs Waldflächen erhalten.
Weitere Maßnahmen zum Klimaschutz werden im Bebauungsplan und im
Städtebaulichen Vertrag festgesetzt (Versickerung, Dachbegrünung, Zeitpunkt der
Baumfällung, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, solare Baupflicht etc.).
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
7.000 € pro Jahr für den Grünflächenunterhalt |
bei Sachkonto: EB 77 |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Übersichtsplageplan mit Geltungsbereich
2. Fraktionsantrag Nr. 122/2023 der Grünen Liste vom 01.08.2023
3. Fraktionsantrag Nr. 240/2023 der Grünen Liste vom 22.11.2023
4. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis
5. Stand des Bauleitplanverfahrens