1.
Das Gesamtbudget (die Gesamtbudgethöhe) für das
Stadtjugendamt wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Arbeitsprogramm 2024 des Stadtjugendamtes wird vorbehaltlich des noch festzustellenden Budgets, das die finanzielle Basis für das Arbeitsprogramm bildet, inhaltlich beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Sicherstellung der
Aufgabenerfüllung des Stadtjugendamtes.
2. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
Anlagen: Arbeitsprogramm 2024 des
Stadtjugendamtes
(siehe auch
Arbeitsprogramm 2024 in gebundener Form ab Seite 269)