Betreff
Novellierung der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für CO2-mindernde Maßnahmen an Gebäuden und nachhaltig Bauen
Vorlage
31/213/2023
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, das bestehende Förderprogramm zur Gewährung von Zuschüssen für die energetische Modernisierung von Bestandsbauten und die Errichtung Klimafreundlicher Neubauten (CO2-Minderungsprogramm) anzupassen. Die entsprechende Änderung der Förderrichtlinie wird beschlossen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Nach wie vor ist es ein vorrangiges Ziel des Klimaschutzes den Energieverbrauch von Bestandsbauten durch Wärmedämmung der Gebäudehülle und den Einsatz energieeffizienter Gebäudetechnik zu reduzieren und zunehmend erneuerbarer Energien zu nutzen. Nicht nur bundesweit, auch in Erlangen ist im laufenden Jahr die Sanierungsrate im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zurückgegangen. Dies hat komplexe Gründe wie zum Beispiel eine Verunsicherung durch die aktuelle geopolitische Situation, eine maßgebliche Verteuerung der Baukosten einhergehend mit einer Reduzierung der Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen in der Bundesförderung.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das städtische Förderprogramm soll hier einem weiteren Rückgang entgegenwirken und weiterhin zur Ergreifung von Maßnahmen motivieren.

Durch eine drastische Preissenkung bei steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Plug-In-PV, Balkon-PV-Anlagen) ist eine Senkung des Fördersatzes erforderlich.

 

Da es für Neubauten kaum eine Alternative zur Installation von Wärmepumpen zur Beheizung gibt, soll hierfür die Förderung eingestellt werden.

 

Des Weiteren werden im kommenden Jahr durch einen externen Dienstleister das Förderprogramm und die einzelnen Fördersätze evaluiert mit dem Ziel die eingesetzten Haushaltsmittel zu optimieren und dadurch eine größtmögliche CO2-Minderung zu erzielen. Auf diesen Ergebnissen aufbauend wird es im nächsten Jahr eine weitere Überarbeitung dieses Förderprogramms geben.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Derzeit sollen weiterhin die Wärmedämmung der Gebäudehülle, energieeffiziente anlagentechnische Maßnahmen, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie der Bau klimafreundlicher Neubauten (KFN) gefördert werden.

Die maßgeblichen Änderungen gegenüber der bestehenden Förderrichtlinie:

 

  • Aufgrund der teilweise drastischen Preissenkung bei steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkonkraftanlagen, Plug-In-Anlagen) soll der Fördersatz von bisher 50 €/100 W auf
    30 €/100 W gesenkt werden, der maximale Zuschuss sinkt damit von bislang 300 €
    auf 180 €. Die Förderung soll auch kleinen und mittleren Unternehmen offenstehen.
  • Wärmepumpen werden ausschließlich in Bestandsbauten gefördert.
  • Neubauten betreffend: angepasst an die Bundesförderung wird statt des Effizienzstandard KfW 40-NH der Standard KFN (Klimafreundlicher Neubau) gefördert. Inhaltlich sind die Anforderungen an das Gebäude weitgehend identisch.

 

Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 1. Januar 2024

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

1 Mio.€

bei IPNr.: 561.K880

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.K880     

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   3100900     

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

  • Förderrichtlinie CO2-Minderung 2024