Die Verwaltung wird beauftragt, das bestehende Förderprogramm zur Gewährung von Zuschüssen für die energetische Modernisierung von Bestandsbauten und die Errichtung Klimafreundlicher Neubauten (CO2-Minderungsprogramm) anzupassen. Die entsprechende Änderung der Förderrichtlinie wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Nach wie vor ist es ein vorrangiges
Ziel des Klimaschutzes den Energieverbrauch von Bestandsbauten durch
Wärmedämmung der Gebäudehülle und den Einsatz energieeffizienter Gebäudetechnik
zu reduzieren und zunehmend erneuerbarer Energien zu nutzen. Nicht nur
bundesweit, auch in Erlangen ist im laufenden Jahr die Sanierungsrate im
Vergleich zu den Vorjahren deutlich zurückgegangen. Dies hat komplexe Gründe
wie zum Beispiel eine Verunsicherung durch die aktuelle geopolitische
Situation, eine maßgebliche Verteuerung der Baukosten einhergehend mit einer
Reduzierung der Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen in der Bundesförderung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das städtische Förderprogramm soll
hier einem weiteren Rückgang entgegenwirken und weiterhin zur Ergreifung von
Maßnahmen motivieren.
Durch eine drastische Preissenkung bei steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Plug-In-PV, Balkon-PV-Anlagen) ist eine Senkung des Fördersatzes erforderlich.
Da es für Neubauten kaum eine Alternative zur Installation von Wärmepumpen zur Beheizung gibt, soll hierfür die Förderung eingestellt werden.
Des Weiteren werden im kommenden Jahr durch einen externen Dienstleister das Förderprogramm und die einzelnen Fördersätze evaluiert mit dem Ziel die eingesetzten Haushaltsmittel zu optimieren und dadurch eine größtmögliche CO2-Minderung zu erzielen. Auf diesen Ergebnissen aufbauend wird es im nächsten Jahr eine weitere Überarbeitung dieses Förderprogramms geben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Derzeit sollen weiterhin die
Wärmedämmung der Gebäudehülle, energieeffiziente anlagentechnische Maßnahmen,
die Nutzung erneuerbarer Energien sowie der Bau klimafreundlicher Neubauten
(KFN) gefördert werden.
Die maßgeblichen Änderungen gegenüber der bestehenden Förderrichtlinie:
- Aufgrund
der teilweise drastischen Preissenkung bei steckerfertigen
Photovoltaikanlagen (Balkonkraftanlagen, Plug-In-Anlagen) soll der
Fördersatz von bisher 50 €/100 W auf
30 €/100 W gesenkt werden, der maximale Zuschuss sinkt damit von bislang 300 €
auf 180 €. Die Förderung soll auch kleinen und mittleren Unternehmen offenstehen. - Wärmepumpen werden ausschließlich in Bestandsbauten gefördert.
- Neubauten betreffend: angepasst an die Bundesförderung wird statt des Effizienzstandard KfW 40-NH der Standard KFN (Klimafreundlicher Neubau) gefördert. Inhaltlich sind die Anforderungen an das Gebäude weitgehend identisch.
Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 1. Januar 2024
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
1 Mio.€ |
bei IPNr.: 561.K880 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.K880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 3100900
sind nicht vorhanden
Anlagen:
- Förderrichtlinie CO2-Minderung 2024