Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der Klimaliste Nr. 067/2023 ist somit bearbeitet.
Die ESTW haben
bereits vor dem Fraktionsantrag der Klimaliste Erlangen stets geeignete oder
Potentialflächen für die PV-Nutzung im eigenen Bestand eruiert, geplant und zur
Nutzung umgesetzt, wo sie sinnvoll, wirtschaftlich darstellbar und technisch
zur Umsetzung geeignet sind.
Im Folgenden wurden die aufgelisteten Liegenschaften mit nennenswerter Dachflächengröße nochmals einer weiteren Potenzialanalyse unterzogen.
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Standort
Verwaltungsgebäude mit Heizkraftwerk (HKW),
·
Standort
Stadtverkehr GmbH (Busbetriebshof),
·
Westbad Erlangen,
·
Wasserwerk Ost,
·
Wasserwerk West I
+ II,
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BHKW-Bunsenstraße.
1. Standort Verwaltungsgebäude (VWG) mit Heizkraftwerk
(HKW)
Vorbemerkung: Gemäß
VDE-AR-N 4105 (ab Punkt 6.2. ff.) ist ab einer gesamten Anschlussleistung von
> 30 kVA von Erzeugungsanlagen (Summe der maximalen Scheinleistungen aller
Erzeugungsanlagen und Speicher an einem
Netzanschlusspunkt) ein zentraler Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) mit
entsprechenden Kuppelschaltern nötig. Derzeit sind auf dem Gelände drei
PV-Anlagen in Betrieb (VWG-Südfassade Vordach mit 4 kVA, Zentrallager mit 20
kVA, VWG-Neubau mit 9,5 kVA). Gemäß vorgenannter Richtlinie müsste bereits ein
zentraler N/A-Schutz für die drei PV-Anlage installiert werden. Da die
Leistungsgrenze nur gering überschritten wurde, musste der Anlagenbetreiber in
Abstimmung mit dem Netzbetreiber bisher keinen zentralen N/A-Schutz
realisieren. Derzeit wird geprüft, ob zwei kleine OPV-Anlagen an der Südfassade
des VWG und des Anbaus mit insgesamt rund 6 kWp realisiert werden können. Durch
diesen Zubau wird die Leistungsgrenze gemäß Richtlinie noch weiter
überschritten, bleibt jedoch noch im tolerierbaren Bereich.
Werden nun mehrere kleinere PV-Anlage hinzugebaut, so würde die vorgeschriebene Leistungsgrenze hinter dem Netzverknüpfungspunkt (VWG) deutlich überschritten und die Nachrüstung eines zentralen N/A-Schutz wird unausweichlich. Die Richtlinie sieht vor, dass in der Nähe zum zentralen Anschlusspunkt bzw. zum Zähler ein Stromkreisverteiler mit typengeprüfter Schutzeinrichtung installiert wird, der auf die vor den Wechselrichtern zu installierenden Kuppelschalter mittels Steuerleitung wirkt. Es müsste ausgehend vom zentralen Anschlusspunkt dann zu jedem Wechselrichterstandort eine Steuerleitungen verlegt werden, der die Kuppelschalter vor jedem Wechselrichter zuverlässig auslösen kann. Dieser nennenswerte Aufwand sollte bei der Entscheidungsfindung für die Realisierung weiterer PV-Anlagen auf dem Werksgelände (VWG) mit entsprechendem Gewicht einfließen.
1.1 Verwaltungsgebäude inkl. Kasino
Flächenbezeichnung |
Bewertung |
Flächenbereich
Kasinodach |
Begrüntes Flachdach mit nennenswerter Verschattung
durch Gebäude und Kamin HKW. Dachfläche für PV-Nutzung nicht zu empfehlen. |
Dach Neubau VWG |
Flachdach ist bereits mit PV-Anlage belegt. Weitere
Belegung mit PV-Modulen aufgrund von Verschattung nicht empfehlenswert. |
Dach 5. OG VWG –
Mittelflügel |
Dachfläche teilbeschattet durch Kamin sowie bei
westlichem Sonnenstand durch Gebäude VWG (Wohnung 6. OG). Nutzbare Dachfläche aufgrund Seilsystem sehr gering.
Dachfläche für PV-Nutzung nur bedingt geeignet. |
Dach 6. OG VWG -
Mittelflügel |
Dachaufbau mit Rückkühlanlage vorhanden. Nutzbare Dachfläche aufgrund von Verschattung sehr
gering. Dachfläche für PV-Nutzung nicht zu empfehlen. |
Dach 6. OG VWG -
Ostflügel |
Teilbeschattung durch Kamin. Kleine nutzbare Fläche wird aufgrund des mittig auf
dem Dach verlaufenden Seilsicherungssystems stark beschnitten. Es ist zu prüfen, ob das Flachdach statisch geeignet
ist. |
Dach 5. OG VWG - Ostflügel |
Geringe Teilbeschattung durch Kamin am Vormittag. Das Dach ist bekiest. Kleine nutzbare Fläche
aufgrund des vorhandenen Seilsicherungssystems. Es ist zu prüfen, ob das Flachdach statisch geeignet
ist. |
Dach EG, VWG -
Mittelflügel |
Teilbeschattung durch Kamin und VWG-Neubau. Aufgrund des vorhandenen Seilsicherungssystems ist
die Fläche nur teilweise nutzbar. Es ist zu prüfen, ob das Flachdach statisch geeignet
ist. Aufgrund der hohen Verschattung wäre eine Ertragsanalyse erforderlich,
um die Wirtschaftlichkeit abzuschätzen. Dachfläche für PV-Nutzung nur bedingt
geeignet. |
Dach EG, VWG – Südflügel-Östlich |
Teilbeschattung durch Kamin. Teilbeschattung der
Dachfläche bei westlichem Sonnenstand durch VWG. Aufgrund des vorhandenen Seilsicherungssystems ist
die Fläche nur teilweise nutzbar. Aufgrund der hohen Verschattung sind nennenswerte
Ertragseinbußen zu erwarten. Eine PV-Nutzung wird nicht empfohlen. |
Dach EG, VWG – Süd |
Beschattung der Dachfläche durch vorgelagertes
Gebäude. Aufgrund des vorhandenen Seilsicherungssystems wird die Fläche stark
beschnitten. Fläche ungeeignet für PV-Nutzung. |
1.2
Heizkraftwerk
Flächenbezeichnung |
Be Bewertung |
Maschinenhallen |
Dachflächen oberhalb der Maschinenhallen aufgrund
von Dachaufbauten, vorhandenen Anlagen und betrieblicher Zugänglichkeit nicht
für PV-Anlagen geeignet. |
Büroanbau |
Südlicher Teil der Dachfläche für PV-Nutzung bedingt
geeignet, da nördlicher Dachflächenbereich durch Kesselhaus teilweise
beschattet ist. Aufgrund des vorhandenen Seilsicherungssystems und der hohen
Attika ist die Fläche nur eingeschränkt nutzbar. Da eine Gebäudeaufstockung in den nächsten Jahren
nicht auszuschließen ist, wäre eine Realisierung der PV-Anlage in
Abhängigkeit der geplanten Aufstockung abzuwägen. |
Schlauchfiltergebäude |
Gebäude wird in den nächsten Jahren zurückgebaut.
Keine Nutzung für PV-Anlage. |
Gebäude-Kohlebahnhof |
Gebäude wird voraussichtlich in den nächsten Jahren
zurückgebaut. Keine Nutzung für PV-Anlage. |
2. Standort Stadtverkehr GmbH – Busbetriebshof
Flächenbezeichnung |
Bewertung |
Verwaltungsgebäude |
Dachfläche wurde bereits mit einer PV-Anlage belegt.
Keine weitere Belegung möglich. |
Altes Verwaltungsgebäude |
Gebäude wurde abgerissen. Keine Dachfläche nutzbar. |
Technikgebäude |
Aufgrund von Dachaufbauten keine sinnvolle
Dachbelegung mit PV-Modulen möglich. |
Werkstatt, Abstellhalle |
PV-Anlage mit ca. 30 kWp bereits vorhanden. Die
PV-Anlage ist über 20 Jahre alt. Ein Repowering der PV-Anlage ist in Planung.
Derzeit erfolgt eine umfangreiche statische Prüfung, ob das gesamte Flachdach
für eine deutlich ertragreichere PV-Anlage nutzbar wäre. |
3. Westbad Erlangen - Damaschkestraße 129
Flächenbezeichnung |
Bewertung |
Kassenbereich |
Dach aus statischer Sicht nicht für PV-Nutzung
ausgelegt. |
Umkleidebereich |
Dachfläche bereits mit PV-Anlage belegt. |
Nichtschwimmerbereich |
Dach aus statischer Sicht nicht für PV-Nutzung
ausgelegt. |
Schwimmhalle |
Dach aus statischer Sicht nicht für PV-Nutzung
ausgelegt. |
Kiosk |
Dachfläche bereits mit PV-Anlage belegt. Zusätzliche
Belegung aufgrund von Verschattung und Dachaufbauten nicht empfehlenswert. |
4.
Wasserwerk
Ost
Flächenbezeichnung |
Bewertung |
Wasserbehälter |
Derzeit laufen Planungen für die Belegung des
Wasserbehälters mit PV-Modulen. Bauantrag ist in Arbeit, eine
FFH-Verträglichkeitsabschätzung ist erfolgt. Die bisherigen Planungen deuten
auf hohe Infrastrukturkosten hin (Mittelspannungskabel, -anschluss, -schutztechnik).
Wirtschaftlichkeitsberechnung in Arbeit. |
Pumpstation |
Derzeit laufen Planungen für die Belegung des Daches
mit PV-Modulen. Eine Dachsanierung inkl. Errichtung einer
Absturzsicherung ist vor Realisierung nötig.
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Betriebsgebäude |
Derzeit laufen Planungen für die Belegung des Daches
mit PV-Modulen. Eine Dachsanierung inkl. Errichtung einer
Absturzsicherung ist vor Realisierung nötig.
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Lagerhalle |
Dach aus statischer Sicht nicht für PV-Nutzung
ausgelegt. |
5.
Wasserwerk
West I + II
5.1. Wasserwerk West I
Flächenbezeichnung |
Bewertung |
Aufbereitung |
Dachfläche ist für PV-Nutzung grundsätzlich
geeignet. Aufgrund des vorhandenen Seilsicherungssystems ist nur eine
Teilfläche mit PV-Modulen belegbar. Statische Eignung für PV-Nutzung ist zu prüfen. |
Fauth-Haus |
Dachfläche ist für PV-Nutzung grundsätzlich
geeignet. Schrägdach mit Dachhaut aus Blech. Statische Eignung des Blechdaches für PV-Nutzung ist
zu prüfen. |
Info-Gebäude |
Dachfläche ist für PV-Nutzung grundsätzlich
geeignet. Dachhaut ist Bitumenbahn. Der Zustand der Dachhaut ist genauer zu
prüfen. Statische Eignung des Daches für PV-Nutzung ist zu
prüfen. |
Pumpstation |
Schrägdach in Süd-Ost und Nord-West-Ausrichtung zur
PV-Nutzung grundsätzlich vorstellbar. Dachhaut besteht aus Eternitplatten.
Die Montage von PV-Systemen ist mit Fachunternehmen abzustimmen. Statische Eignung des Daches für PV-Nutzung ist zu
prüfen. |
5.2
Wasserwerk West II
Flächenbezeichnung |
Bewertung |
Filterhalle |
Dachfläche ist für PV-Nutzung grundsätzlich
geeignet. Aufgrund des vorhandenen Seilsicherungssystems ist nur eine
Teilfläche mit PV-Modulen belegbar. Statische Eignung für PV-Nutzung ist zu prüfen. |
Pumpenhalle |
Nutzbare Dachfläche wird aufgrund Teilverschattung
durch Bäume, des nebenstehenden höheren Gebäudes und des vorhandenen
Seilsicherungssystems eingeschränkt. Statische Eignung des Daches für PV-Nutzung ist zu
prüfen. Aufgrund der geringen nutzbaren Fläche nur bedingt
empfehlenswert. |
6.
BHKW
Bunsenstr.
Flächenbezeichnung |
Bewertung |
Dachfläche
Betriebsgebäude |
Dachfläche aufgrund technischer Aufbauten und
vorhandener Kaminanlagen sowie wegen Erweiterungen technischer Komponenten
nicht nutzbar. |
7. Zusammenfassung
Für
die ESTW-eigenen Dachflächen bestehen noch Potenziale zur Errichtung von
PV-Anlagen. Bei den meisten Dachflächen, die bisher nicht in die nähere Planung
gerückt sind, besteht zwar Potenzial für den Ausbau mit PV-Anlagen, hier sind
jedoch partiell meist nur kleine Anlagen realisierbar. Vor allem im Bereich des
Verwaltungsgebäudes, wo mehrere kleine Anlagen denkbar sind, werden aufgrund
von technischen Richtlinien zusätzliche Maßnahmen erforderlich, welche die Wirtschaftlichkeit maßgeblich beeinflussen. Diese müssen
bei der Entscheidungsfindung über den weiteren, tatsächlichen Ausbau dieser
PV-Anlagen zwingend mit einbezogen werden.
Die vorliegende Potenzialanalyse stellt nur eine erste Abschätzung zur Nutzbarkeit der Dachflächen dar. Durch eine weitergehende Detailplanung können örtlich weitere Restriktionen auftauchen, welche die potenzielle PV-Leistung beeinflussen.
Die im Antrag vom 16.05.2023 formulierte Umsetzung der PV-Anlagen auf den ESTW-eigenen Dachflächen einschließlich deren fachgerechte Planung und Prüfung der örtlichen Gegebenheiten - bis Ende 2024 - wird aufgrund von folgenden Restriktionen als nicht realistisch eingeschätzt:
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Es müssten
detaillierte Planungen für die PV-Anlagen sowie Abstimmungen zum Anschlusspunkt
erfolgen. Nötige interne personelle Ressourcen sind begrenzt und derzeit gut
ausgelastet.
·
Es sind statische
Prüfungen von Dachflächen durch qualifizierte Dienstleister (Statiker) nötig.
Die Prüfung ist zeitlich - je nach Objekt und vorliegenden Unterlagen - sehr
aufwendig. Es ist mit einem Umsetzungszeitraum von mehreren Monaten zu rechnen,
um statische Prüfungen durchführen zu lassen.
·
Für die
Realisierung von PV-Anlagen werden qualifizierte Fachunternehmen benötigt. Die
Fachunternehmen sind derzeit stark ausgelastet, so dass hier ein zeitlich
längerer Vorlauf bis zur Umsetzung einzuplanen ist.
·
Aufgrund der
mangelnden Verfügbarkeit einzelner PV-Komponenten ergeben sich derzeit längere
Lieferzeiten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der Klimaliste Nr. 067/2023