Betreff
Erhöhung des Zuschusses an die Jugendfarm Erlangen e.V.
Vorlage
510/114/2023
Aktenzeichen
V/JHP/510/513
Art
Beschlussvorlage

Der Zuschuss an die Jugendfarm Erlangen e.V. wird ab 2024 - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung des Stadtrats - um 84.260 € auf insgesamt 181.860 € erhöht. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Sicherstellung des Angebots der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Jugendfarm Erlangen e.V.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Die Jugendfarm wurde bis 2022 durch das Amt für Stadtteilarbeit gefördert und ist im Zuge
einer Umorganisation in den Aufgabenbereich des Stadtjugendamts übergegangen. 2023
erhielt die Jugendfarm einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 94.800 € und einen
Mietnebenkostenzuschuss von 2.800 €, insgesamt 97.600 €.

 

Bereits zum Haushalt 2023 hat die Leitung der Jugendfarm eine Zuschusserhöhung beantragt, um den Betrieb aufrecht erhalten zu können. Aufgrund des damals vorgelegten Zahlenmaterials konnten 20.000 € bewilligt werden. Mittlerweile wurden mehrere Gespräche mit der Jugendfarm geführt und entsprechende Nachweise vorgelegt, die einen höheren Zuschussbedarf begründen.

 

Der Verein existiert seit 1974 und ist seit 1982 als Freier Träger der Jugendhilfe anerkannt.
Die Jugendfarm ist in Erlangen als Institution etabliert und hat einen hohen Bekanntheitsgrad unter Erlanger Familien. Zielgruppe der offenen Angebote sind primär Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren, wobei ein besonderes Augenmerk auf der Inklusivität liegt. Näheres kann dem Gesamtkonzept „Offener Treff“ der Jugendfarm entnommen werden (Anlage 1). Die dem Stadtjugendamt vorliegenden Aussagen zur bisherigen Nutzung zeigen eine quantitativ rege Inanspruchnahme seitens der Zielgruppe. In Erlangen ist das quantitative Angebot an pädagogisch betreuten, offenen Kinder- und Jugendangeboten im interkommunalen Vergleich insgesamt unterdurchschnittlich ausgeprägt.

 

 

 

Die Jugendfarm unterhält verschiedene Kooperationsprojekte außerhalb des enggefassten Aufgabenkerns der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie bietet daneben auch etliche weitere Leistungen wie Ferienbetreuung, Familienbildung- und Erholung, Programme im Rahmen der staatlich anerkannten Umweltstation, schulische Kooperationen etc. an. Gegenstand dieser Betrachtung ist aufgrund der Aufgabenstellung des Stadtjugendamtes jedoch nur der Teilbereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Davon unbenommen sind jedoch die Wechselwirkungen und Synergien mit den übrigen Angeboten zu bedenken und zu würdigen. Um das Gesamtkonzept der Jugendfarm inkl. der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten, bedarf es künftig eines deutlich höheren städtischen Zuschusses. Auf die Anlage 2 - Gewinnermittlung 2022 - wird verwiesen.

 

In der Anlage 3 ist der Personalanteil, der die offene Kinder- und Jugendarbeit betrifft, aufgezeigt. Zusätzlich sind noch eine Verwaltungskosten- und Betriebskostenpauschale zu berücksichtigen, so dass sich folgender Zuschuss ergibt:

 

Personalkosten OKJA                                           138.360 €
Verwaltungskostenpauschale (ca. 10 %)  13.500 €
Betriebskostenpauschale                                      30.000 €

Zuschuss insgesamt                               181.860 €

 

Wie mit allen Freien Trägern der Jugendarbeit soll zeitnah eine Leistungs- und Kooperationsvereinbarung mit der Jugendfarm abgeschlossen werden. Diese wird dem Ausschuss gesondert mitgeteilt. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit anderen Freien Trägern zeigen, dass die kontinuierliche Umsetzung eines zwischen Jugendfarm und Stadtjugendamt abgestimmten Evaluationssystems erheblich dazu beitragen kann, die Bedarfsgerechtigkeit auch zukünftig zu sichern.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Erhöhung des Zuschusses an die Jugendfarm Erlangen e.V. ab 2024 um 84.260 € auf insgesamt 181.860 €

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:                     84.260

bei Sachkonto: 530101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         wurden für den Haushalt 2024 angemeldet bzw. nachgemeldet.


Anlagen:             1. Gesamtkonzept „Offener Treff“

                               2. Auszug Gewinnermittlung 2022 (nichtöffentlich)

                               3. Auszug Personalkosten - Anteile OKJA (nichtöffentlich)