Betreff
Zusätzliche Arbeitsstätten für das Tiefbauamt
hier: Anmietung zusätzlicher Arbeits-, Lager- und Werkstattbüroflächen
Vorlage
66/200/2023
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzliche Arbeits-, Lager- und Werkstattbüroflächen für den Bau-/Betriebshof des Tiefbauamtes anzumieten.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Bau- und Betriebshof des Tiefbauamtes muss für die Aufgabenerfüllung als Straßenbaulastträger und verantwortliche Dienststelle für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrsflächen ein leistungsfähiger Betrieb sein. Die vorhandenen Arbeitsplätze in der Arbeitsvorbereitung und den Werkstätten des Tiefbauamtes müssen den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Zur sach- und fachgerechten Aufgabenerfüllung unter Berücksichtigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind zwingend ausreichend große und unterteilte Arbeits-, Lager- und Werkstattbüroflächen notwendig.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um die zunehmenden Anforderungen eines verkehrssicheren Betriebes von Verkehrsflächen zu bewältigen und darüber hinaus auch der Dynamik sich verändernder Verkehrsbedürfnisse gerecht zu werden, hat sich der Bauhof des Tiefbauamtes zu einem modernen und leistungsfähigen Straßenbaubetriebshof entwickelt. Dies zeigt sich sowohl im Maschinen und Gerätepark (u.a. 2 Mobilbagger mit verschiedenen Anbaugeräten, 2 Minibagger, 3 Radlader, Walzen, Asphaltfertiger mit Tieflader, Markierungsmaschinen) als auch in der Nutzung der eigenen Werkstätten zur Arbeits- und Projektvorbereitung. Hier sind beispielswiese die Holzbearbeitung für den Brückenunterhalt, die Metallbearbeitung für die Beschilderung sowie die Reparatur und Instandhaltung des eigenen Maschinen- und Geräteparkes zu nennen. 

Mit der zunehmenden Leistungserweiterung wurde auch der Flächenbedarf für Arbeits-, Lager- und Werkstattbüroflächen größer. Erweiterungsmöglichkeiten im Betriebsgelände des EB77 waren und sind auch aktuell nicht vorhanden. In den letzten Jahren wurde daher die Flächennutzung komprimiert und nachverdichtet. Weitere Optimierungen sind auf diesem Wege nicht mehr zu erreichen.

Diese Entwicklung und der aktuelle Zustand sind nicht mehr vertretbar. Dies wurde in der aktuellen Sicherheitsbegehung bestätigt. Exemplarisch sind folgende Defizite festgestellt worden.

        Der Schweißarbeitsplatz befindet sich unmittelbar neben einem Werkstattbüro und

 

Lagerflächen verschiedenster Arbeits- und Baumaterialien. Arbeiten aus der Arbeitsvorbereitung wie Bohren, Schleifen und Sägen (Bereich Beschilderung, Holzbau, Instandsetzung) finden in dem gleichen Raum statt. Durch diese Tätigkeiten ist sowohl die Raumluft der verschiedenen Arbeitsbereiche als auch die Lagerfläche durch Schweißrauche und Ablagerungen verunreinigt.

Größere Maschinen (verschiedene Bagger, Radlader, Walzen, Asphaltfertiger und Tieflader, Markierungsmaschinen) müssen im Freien gewartet und instandgesetzt werden. Dies ist sowohl aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes aber auch hinsichtlich einer wirtschaftlichen und werterhaltenden Instandhaltung des Maschinen- und Geräteparks des Tiefbauamtes nicht zu vertreten.

Neben der mangelnden Arbeitssicherheit sind mehrfach genutzte und komprimierte Flächen auch hinsichtlich der Arbeitsqualität- und Arbeitsquantität ungeeignet den Leistungsanforderung und der damit verbundenen Verantwortung gerecht zu werden.

 

Der Flächenbedarf des Tiefbauamtes wurde bereits mit EB 77 besprochen, um zu ermitteln ob im Bereich des Betriebsgelände des EB77 durch Optimierungen zusätzliche Flächen geschaffen werden können. Im Ergebnis wurde von EB77 bestätigt, dass die notwendigen Erweiterungen des Tiefbauamtes nicht auf dem vorhandenen Gelände abgedeckt werden können und somit eine Lösung mit bestehenden Immobilien nicht möglich ist.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        In Abstimmung mit GME wird ein grobes Raumkonzept zum Abgleich mit geeigneten Gewerbeimmobilien ausgearbeitet.

        So müssen in Frage kommende Objekte eine ausreichend große Halle beinhalten, die eine Einfahrt eines Baggers oder des Asphaltfertigers zur Wartung/Instandsetzungsarbeiten in einer witterungsunabhängigen Lage ermöglichen.

        Weiterhin muss die Immobilie über genügend Raum für je einen Bereich zur Holz- und Metallverarbeitung, für die Beschilderung und Markierung, zur Einrichtung eines Schweißarbeitsplatzes, einen Werkstattbereich für die Maschinen/Gerätewartung, sowie zusätzliche Lagerflächen für die jeweiligen Arbeitsbereiche verfügen. Zusätzlich sind auch 3-5 Werkstattbüroarbeitsplätze einzurichten.

        Sinnvoll wären an dieser Stelle auch Außenlagerflächen. Diese sind jedoch im Zusammenhang mit den akuten Defiziten aus der Sicherheitsbegehung optional und zunächst nicht vordringlich.   

        Da der Bedarf dauerhaft zu decken ist wird eine langfristige Anmietung angestrebt. 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: