Betreff
Änderung der "Zuschussrichtlinie der Stadt Erlangen zur qualitativen Unterstützung freier Träger von Kindertageseinrichtungen" vom 01.09.2021 - Evaluation und Weiterentwicklung
Vorlage
510/113/2023
Aktenzeichen
V/510-1
Art
Beschlussvorlage

1. Die Änderung der „Zuschussrichtlinie zur qualitativen Unterstützung freier Träger von Kindertageseinrichtungen“ wird beschlossen (Anlage 1).

2. Die Zuschussrichtlinie tritt rückwirkend zum 01.09.2023 in Kraft, die Zuschussrichtlinie vom 01.09.2021 ist mit Ablauf des 31.08.2023 außer Kraft getreten.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
       (Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ziel ist die Sicherung und Steigerung der Betreuungsqualität in den Kindertageseinrichtungen der freien Träger im Stadtgebiet Erlangen.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Mit der vom Stadtrat am 28.06.2018 beschlossenen „Zuschussrichtlinie zur qualitativen Unterstützung freier Träger von Kindertageseinrichtungen“ (Vorlagennr. 512/050/2018) werden seit 01.09.2018 die freien Träger bei der Ausbildung von Fachkräften, bei Fortbildungsmaßnahmen und bei Maßnahmen zur Leitungsqualifizierung finanziell unterstützt. Die Richtlinie wurde im Herbst 2021 überarbeitet und die Neufassung vom Stadtrat am 28.10.2021 beschlossen (Vorlagennr. 510/051/2021).

               

        Im Rahmen der Evaluation der Richtlinie zum 01.09.2021 wurde in § 10 geregelt, dass die Zuschussrichtlinie im regelmäßigen Abstand von 2 Jahren evaluiert werden soll mit dem Ziel, auf aktuelle Entwicklungen des Ausbildungsmarktes für die Kindertagesbetreuung in der sich ständig ändernden Ausbildungslandschaft rechtzeitig reagieren zu können sowie Fehlentwicklungen zu vermeiden.

 

     Jährlich stehen für die Förderung nach dieser Zuschussrichtlinie 440.000 € zur Verfügung. Die Mittel wurden bisher nicht vollständig ausgeschöpft. Im Jahr 2021 wurden 136.487 € und im Jahr 2022 221.133 € Zuschuss gewährt. Für das Jahr 2023 wurden bisher ca. 335.000 € beantragt.

 

 

 

        In Austausch mit Sprechern der freien Träger wurde die Richtlinie vom 01.09.2021 evaluiert und weiterentwickelt. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:

       

        In § 2 wurde folgende neue Ausbildungsmaßnahmen in den Förderkatalog aufgenommen:

       

-       Schüler*innen der praxisintegrierten Ausbildung (PIA), ersetzt die bisherige optimierte Praxisausbildung (Optiprax)

 

      Die förderfähigen Kosten orientieren sich am Tarifvertrag und wurden mit den entsprechenden Ausbildungsvergütungen, die die Stadt Erlangen ihren städtischen Beschäftigten gewährt, abgeglichen (SEJ-Praktikant*innen, PIA-Schüler*innen) und neu angepasst. Soweit die Ausbildung keinem Tarifvertrag unterliegt (Ausbildende*r in der Heilerziehungspflege), orientieren sich die förderfähigen Kosten an der ortsüblichen Bezahlung.

       

        In § 3 wurde die Gastkindregelung modifiziert:

 

      Insofern erhalten alle Träger, die eine Gastkindquote von 13 % überschreiten, eine anteilige Förderung entsprechend der Anzahl der Erlanger Kinder (gewöhnlicher Aufenthalt in Erlangen), die in der Einrichtung betreut werden.

        Bisher war eine Vollfinanzierung auch für Kinder mit Wohnsitz außerhalb des Stadtgebietes möglich, soweit Haushaltsmittel vorhanden waren. Da die Stadt Erlangen in letzter Zeit immer häufiger mit Klagen zur Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz konfrontiert ist, wäre eine weitere Förderung von Kindern, die nicht im Stadtgebiet leben, kontraproduktiv.

        Mit der anteiligen Förderung werden jedoch weiterhin, wenn auch in etwas geringerem Umfang, solche Träger unterstützt, die aufgrund ihrer Lage am Stadtrand auf eine große Nachfrage aus dem Umland stoßen oder bedingt durch ihr besonderes Konzept ein größeres Einzugsgebiet als das Stadtgebiet haben (z.B. Waldkindergarten, Montessori-Kindertageseinrichtung).

       

        In § 4 Buchst. b) und c) wurde jeweils die max. Fördersumme um 1.000 € je Maßnahme aufgrund der aktuellen und noch zu erwartenden Kostensteigerungen erhöht. 

 

        In § 4 Buchst f) wurde zur Klarstellung ergänzt, dass auch Förderungen nach dem BayKiBiG und nach anderen staatlichen Richtlinien zum Ausschluss der Förderung nach dieser Richtlinie führen.

 

        Gleichzeitig wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, die sich aus beiliegender Synopse ergeben.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Finanzielle Unterstützung der Freien Träger im Stadtgebiet entsprechend der geänderten
„Zuschussrichtlinie zur qualitativen Unterstützung freier Träger von Kindertageseinrichtungen“. 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

440.00 €

bei Sachkonto:         530101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk          516190/36522100 bzw. 36523100/530101 

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

1. Entwurf Zuschussrichtlinie zur qualitativen Unterstützung der freien Träger von
    Kindertageseinrichtungen in Erlangen in der Fassung vom 16.10.2023

2. Synoptische Darstellung der Zuschussrichtlinie