Betreff
Neuer befestigter Erschließungsweg am Hirtengang in Neuses; hier: Vorplanung
Vorlage
613/254/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Am Hirtengang in Neuses soll ein neuer befestigter Erschließungsweg gemäß Anlage 1 hergestellt werden. Die neue Wegverbindung soll öffentlich gewidmet werden.

 

Mit der vorliegenden Planung (Anlage 1) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte durchzuführen und auf dieser Basis die Grunderwerbsverhandlungen abzuschließen.

 

Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2025 bei Referat II zum Haushalt anzumelden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Die vorhandenen Gebäude Hausnr. 3 (Freiwillige Feuerwehr Neuses) und Hausnr. 1 (Wohnhaus) – beide städtisch - können nur über den Hirtengang erreicht werden. Der Hirtengang ist derzeit ein unbefestigter Feldweg in schlechter Qualität, ohne geordnete Wegeentwässerung und ohne ausreichende Beleuchtung – siehe Anlage 2.

     

      Dieser Zustand führt für die Freiwillige Feuerwehr Neuses zu erheblichen Problemen.
Die Stadt Erlangen als Träger der Freiwilligen Feuerwehren ist zur Einhaltung von Anforderungen an die Sicherheit der Feuerwehrdienstleistenden verpflichtet. Es gelten hier die Vorgaben aus den Feuerwehrdienstvorschriften, der DIN14092 (4.2) und die Vorgaben aus dem Bereich der Versicherung; insbesondere die DGUV205-008 und die DGUV49 (§12; Bauliche Anlagen und §19; Fahrzeuge).

      Bei der aktuellen Beschaffenheit der Fahrbahn (geschotterter Feldweg) können Vorgaben aus den oben angeführten Vorschriften nicht eingehalten werden. Unter anderem stellt sich die Befahrbarkeit bei länger anhaltendem Regen und besonders im Winter mehr als kritisch dar. Es besteht derzeit nicht die Möglichkeit, die Zufahrt zu räumen oder zu streuen. Eine klare Abgrenzung des Fahrwegs zu den angrenzenden Feldern ist ebenfalls schwierig.

      Aus den angeführten Gründen ist es zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht und einer gesicherten ganzjährigen Erreichbarkeit des Gerätehauses (Hausnr. 3) und ein gesichertes ganzjähriges Ausrücken des Einsatzfahrzeugs notwendig, die Zufahrt den Anforderungen entsprechend zu ertüchtigen.

      Das bestehende Wohnhaus (Hausnr. 1) ist derzeit ein leerstehendes und verwahrlostes Gebäude in baulich schlechtem Zustand. Daher soll es mittelfristig abgerissen werden. Anschließend ist vorgesehen, an dieser Stelle wieder Wohnraum durch einen Gebäudeneubau zu schaffen. Eine Neubebauung des Grundstücks (Flurstück 548) ist derzeit jedoch nicht genehmigungsfähig, da das Grundstück über keine gesicherte (verkehrliche) Erschließung verfügt.

 

      Um beide Problemlagen gleichzeitig zu lösen, soll ein neuer befestigter Erschließungsweg am Hirtengang (gemäß Anlage 1) hergestellt werden, welcher die entsprechenden baulichen Qualitätsstandards erfüllt und somit öffentlich gewidmet werden kann.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

      Der neue befestigte Erschließungsweg musste aufgrund der vorhandenen Bebauung und der geringen Flächenverfügbarkeit sehr flächensparsam geplant werden. Er ist daher grundsätzlich nur einbahnig angelegt, d.h. ohne Fahrzeug-Begegnung. An der Einmündung zur Niederndorfer Straße und am mittig gelegenen Wendehammer besteht die Möglichkeit, dass sich zwei Fahrzeuge begegnen bzw. ausweichen können. Dennoch kann der neue befestigte Erschließungsweg von der Niederndorfer Straße bis zur Hausnr. 1 bei Bedarf auch von großen Lkw (z.B. Müllfahrzeug, Feuerwehr oder Lieferfahrzeug) befahren werden, um die verkehrliche Erschließung sicher zu stellen.

 

      Das Vorhaben wurde bereits mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg abgestimmt. Dieses hat dem Anschluss des neuen befestigten Erschließungswegs der Stadt Erlangen an seine Staatsstraße 2263 (Niederndorfer Straße) zugestimmt, unter der Auflage, dass im Einmündungsbereich zur Staatsstraße ein richtlinienkonformes Sichtfeld freigehalten wird und vorhandener Bewuchs in diesem Bereich entfernt werden muss.

 

      Der verbleibende Wegeabschnitt des Hirtengangs zwischen Hausnr. 1 und der Neuseser Straße ist sehr schmal und kann von größeren Kfz nicht befahren werden. Er wird als kombinierter Geh- und Radweg befestigt und verbessert damit die Erreichbarkeit des Spielplatzes oder des Feuerwehrhauses für zu Fuß Gehende oder Radfahrende aus dem alten Ortskern Neuses.

 

      Für den neuen befestigten Erschließungsweg reichen die vorhandenen städtischen Flächen an einigen Stellen nicht aus, sodass Grunderwerb bzw. Flächentausch erforderlich ist. Eines der erforderlichen Grundstücke befindet sich inzwischen im Eigentum der Stadt Erlangen. Mit dem Eigentümer des noch fehlenden Grundstückes wurden bereits intensive Gespräche und Verhandlungen geführt. Nach derzeitigem Sachstand scheint der notwendige Grunderwerb bzw. Flächentausch aussichtsreich, kann aber erst nach der Entwurfsplanung abschließend geklärt werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Am Beispiel des Hirtengangs zeigte sich wieder einmal, dass ein vorhandener Feldweg nicht „einfach mal schnell und unkompliziert“ zu einem ordnungsgemäßen befestigten Erschlie-ßungsweg ausgebaut werden kann:
Nach der Klärung rechtlicher Fragestellungen und Durchführung von Vermessungsarbeiten konnte Ende 2021 mit den Planungen begonnen werden. Nach den Abstimmungen mit den betroffenen städtischen Fachdienststellen und dem Staatlichen Bauamt Nürnberg schlossen sich aufwändige und zeitintensive Grunderwerbsverhandlungen an, die wiederum Anpassungen der Planung erforderten. Eine abschließende Vorplanung liegt nun nach ca. 2 Jahren vor. 

      Nach Beschlussfassung des UVPA zur hier vorgelegten Vorplanung (Anlage 1), können in 2024 die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte (Entwurfsplanung) durchgeführt werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen und der Bereitstellung der notwendigen HH-Mittel wäre eine Realisierung des Vorhabens in 2025 vorstellbar.

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ* - Versiegelung und Bauaktivität

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja* - Verzicht auf Herstellung des befestigten Erschließungsweges;

                         Beibehaltung der bestehenden Problemlagen – siehe Punkt 1

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten
(Grobkostenschätzung):

ca. 260.000

bei IP-Nr.: 541.500 „Erschließungsmaßnahmen, Bau“

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden und sind für den HH 2025 anzumelden


Anlagen:

Anlage 1 – Lageplan Vorplanung

Anlage 2 – Bestandsfotos Hirtengang