Verschiedene Straßen und Wege sind
fertiggestellt worden, bei anderen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert oder
sie haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher zu widmen, umzustufen
bzw. einzuziehen (Art. 6, 7, 8 BayStrWG).
Die Auswirkungen auf die Widmung sind in der Anlage dargestellt (Ortsstraße in rot, beschränkt öffentlicher Weg in orange, Eigentümerweg in blau).
Widmung von Ortsstraßen
Gemarkung Tennenlohe
Zug Straße Beschreibung
1447 Reutleser Weg Verlängerung der Ortsstraße durch Aufstufung des gleich-
namigen Feld- und Waldweges auf Fl.Nr. 174/1 Gmkg.
Tennenlohe
Länge: 62 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Anfangspunkt: 18 m nördlich der Südgrenze von Fl.Nr. 188/1 Gmkg. Tennenlohe
Endpunkt: Einmündung in Kreuzung Am Weichselgarten/ Reutleser Weg Fl.Nr. 174/1 Gmkg. Tennenlohe
Ausbau von Verkehrsflächen gem. städtebaulichem Vertrag vom 26.07.2018
Anlage: Lageplan 1
Gemarkung
Frauenaurach
Zug Straße Beschreibung
1205 Heerfleckenstraße Aufstufung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Wald-
weges auf Fl.Nr. 177/0 und 172/0 (Tfl.) Gmkg. Frauenaurach zur Ortsstraße
Länge: 132 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Anfangspunkt: Einmündung in den Hauptzug der Heerfleckenstraße Fl.Nr. 150/2 Gmkg. Frauenaurach
Endpunkt: 12 m nördlich des südöstlichen Eckpunktes von Grundstück Fl.Nr. 157/0 Gmkg. Frauenaurach bei Einmündung in den beschränkt öffentlichen Weg zum Aurachweg
Widmung entsprechend der tatsächlichen Verkehrsbedeutung; Straße dient der Erschließung der anliegenden Grundstücke
Anlage: Lageplan 2
Einziehung von Ortsstraßen
Gemarkung Bruck
Zug Straße Beschreibung
113 Jenaer Straße Einziehung einer Parkfläche aus Fl.Nr. 612/0 Gmkg. Bruck für
den nachzuweisenden Stellplatz des neuen Kinderhauses am Brucker Bahnhof
Einzuziehende Fläche: 27 m²
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Einziehung der Fläche aus Gründen des öffentlichen Wohls
Anlage: Lageplan 3
Widmung von beschränkt öffentlichen Wegen
Gemarkung Frauenaurach
Zug Straße Beschreibung
306 Beschränkt öffentl. Weg Abstufung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Wald-
zw. Heerfleckenstraße weges auf Fl.Nr. 172/0 (Tfl.), 157/0 (Tfl.) und 535/0 (Tfl.) und Aurachweg Gmkg.Frauenaurach zum beschränkt öffentlichen Weg mit
Fuß- und Radverkehr sowie Anliegerverkehr.
Länge: 62 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Anfangspunkt: 12 m nördlich des südöstlichen Eckpunktes von Grundstück Fl.Nr. 157/0 Gmkg. Frauenaurach bei Einmündung der Ortsstraße Heerfleckenstraße
Endpunkt: Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Aurachweg, Fl.Nr. 488 Gmkg. Frauenaurach
Widmung entsprechend der tatsächlichen Verkehrsbedeutung
Anlage: Lageplan 4
Zug Straße Beschreibung
307 Beschränkt öffentl. Weg Abstufung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Wald-
entlang des Hafengleises weges auf Fl.Nr. 172/0 (Tfl.), 177/6 (Tfl.) und 177/7 (Tfl.)
zw. Heerfleckenstraße Gmkg. Frauenaurach zum beschränkt öffentlichen Weg mit
u. Fanny-Hensel-Straße Fuß- und Radverkehr sowie Anliegerverkehr.
Länge: 248 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Anfangspunkt: Einmündung in die Fanny-Hensel-Straße Fl.Nr. 171/2 Gmkg. Frauenaurach
Endpunkt: Einmündung in die Heerfleckenstraße, Fl.Nr. 150/2 Gmkg. Frauenaurach
Widmung entsprechend der tatsächlichen Verkehrsbedeutung
Anlage: Lageplan 5
Gemarkung
Bruck
Zug Straße Beschreibung
211 Anschützstraße Widmungserweiterung zum bestehenden Fuß- und Radweg
durch Zulassung von Anliegerverkehr - Widmung zum beschränkt öffentlichen Weg mit Fuß- und Radverkehr sowie Anliegerverkehr auf Fl.Nrn. 653/0 (Tfl.), 661/1 (Tfl.), 657/0 (Tfl.) Gmkg. Bruck
Länge 290 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung entsprechend der tatsächlichen Verkehrsbedeutung.
Anlage: Lageplan 6
Einziehung von beschränkt öffentlichen Wegen
Gemarkung Erlangen
Zug Straße Beschreibung
138 Killingerstraße Einziehung der als beschränkt öffentlichen Weg gewidmeten
östliche Stichwege Grünfläche nordöstlich des Fuß- und Radweges vom Wendehammer der Killingerstraße zur Alterlanger Straße auf Fl.Nrn. 2846/2 Tfl., 2845/16 (Tfl.) u. 2845/3 Gmkg. Erlangen
Fläche:
830 m²
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Bereinigung entsprechend den Vorgaben im BPlan Nr. 194 2.Deckblatt
Anlage: Lageplan 7
Widmung von Eigentümerwegen
Gemarkung Tennenlohe
Zug Straße Beschreibung
162 Zufahrt zu Grundstück Abstufung des Feld- und Waldweges auf Fl.Nr. 174/1
Fl.Nr. 191/3 Gem. Gem. Tennenlohe sowie Widmung Fl.Nr. 188/1 Gmkg.
Tennenlohe Tennenlohe zum Eigentümerweg.
Länge: 2 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen auf Fl.Nr. 174/1 Gmkg.
Tennenlohe; Sonderbaulast auf Fl.Nr. 188/1 Gmkg. Tennenlohe: jeweiliger Eigentümer des Flurstücks
Anfangspunkt: Einmündung in Reutleser Weg Fl.Nr. 174/1 Gmkg. Tennenlohe
Endpunkt: Westgrenze Fl.Nr. 191/3 Gmkg. Tennenlohe
Ausbau von Verkehrsflächen gem. städtebaulichem Vertrag vom 26.07.2018
Anlage: Lageplan 8
Die Widmungen werden am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, eingezogen bzw. umgestuft.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 0 |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan 1
Lageplan 2
Lageplan 3
Lageplan 4
Lageplan 5
Lageplan 6
Lageplan 7
Lageplan 8