Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Vorlage
66/196/2023
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Verschiedene Straßen und Wege sind fertiggestellt worden, bei anderen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert oder sie haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher zu widmen, umzustufen bzw. einzuziehen (Art. 6, 7, 8 BayStrWG).

 

Die Auswirkungen auf die Widmung sind in der Anlage dargestellt (Ortsstraße in rot, beschränkt öffentlicher Weg in orange, Eigentümerweg in blau).

 

Widmung von Ortsstraßen

Gemarkung Tennenlohe

Zug        Straße                                 Beschreibung

1447      Reutleser Weg                     Verlängerung der Ortsstraße durch Aufstufung des gleich-

                   namigen Feld- und Waldweges auf Fl.Nr. 174/1 Gmkg.

                   Tennenlohe

Länge:  62 m

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

Anfangspunkt: 18 m nördlich der Südgrenze von Fl.Nr. 188/1 Gmkg. Tennenlohe

Endpunkt: Einmündung in Kreuzung Am Weichselgarten/ Reutleser Weg Fl.Nr. 174/1 Gmkg. Tennenlohe

Ausbau von Verkehrsflächen gem. städtebaulichem Vertrag vom 26.07.2018

Anlage: Lageplan 1

 

Gemarkung Frauenaurach

Zug        Straße                                 Beschreibung

1205      Heerfleckenstraße               Aufstufung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Wald-

weges auf Fl.Nr. 177/0 und 172/0 (Tfl.) Gmkg. Frauenaurach zur Ortsstraße

Länge: 132 m

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

 

Anfangspunkt: Einmündung in den Hauptzug der Heerfleckenstraße Fl.Nr. 150/2 Gmkg. Frauenaurach

Endpunkt: 12 m nördlich des südöstlichen Eckpunktes von Grundstück Fl.Nr. 157/0 Gmkg. Frauenaurach bei Einmündung in den beschränkt öffentlichen Weg zum Aurachweg

Widmung entsprechend der tatsächlichen Verkehrsbedeutung; Straße dient der Erschließung der anliegenden Grundstücke

Anlage: Lageplan 2

 

Einziehung von Ortsstraßen

Gemarkung Bruck

Zug        Straße                                 Beschreibung

113        Jenaer Straße                      Einziehung einer Parkfläche aus Fl.Nr. 612/0 Gmkg. Bruck für

den nachzuweisenden Stellplatz des neuen Kinderhauses am Brucker Bahnhof

                                                           Einzuziehende Fläche: 27 m²

 

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

 

Einziehung der Fläche aus Gründen des öffentlichen Wohls 

Anlage: Lageplan 3   

 

Widmung von beschränkt öffentlichen Wegen

Gemarkung Frauenaurach

Zug        Straße                                 Beschreibung

306        Beschränkt öffentl. Weg      Abstufung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Wald-

zw. Heerfleckenstraße         weges auf Fl.Nr. 172/0 (Tfl.), 157/0 (Tfl.) und 535/0 (Tfl.)      und Aurachweg                                      Gmkg.Frauenaurach zum beschränkt öffentlichen Weg mit

                                             Fuß- und Radverkehr sowie Anliegerverkehr.

Länge:   62 m

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

Anfangspunkt: 12 m nördlich des südöstlichen Eckpunktes von Grundstück Fl.Nr. 157/0 Gmkg. Frauenaurach bei Einmündung der Ortsstraße Heerfleckenstraße

Endpunkt: Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Aurachweg, Fl.Nr. 488 Gmkg. Frauenaurach

Widmung entsprechend der tatsächlichen Verkehrsbedeutung

Anlage: Lageplan 4


 

Zug        Straße                                 Beschreibung

307        Beschränkt öffentl. Weg      Abstufung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Wald-

entlang des Hafengleises    weges auf Fl.Nr. 172/0 (Tfl.), 177/6 (Tfl.) und 177/7 (Tfl.)

zw. Heerfleckenstraße         Gmkg. Frauenaurach zum beschränkt öffentlichen Weg mit

u. Fanny-Hensel-Straße      Fuß- und Radverkehr sowie Anliegerverkehr.

Länge:   248 m

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

Anfangspunkt: Einmündung in die Fanny-Hensel-Straße Fl.Nr. 171/2 Gmkg. Frauenaurach

Endpunkt: Einmündung in die Heerfleckenstraße, Fl.Nr. 150/2 Gmkg. Frauenaurach

Widmung entsprechend der tatsächlichen Verkehrsbedeutung

Anlage: Lageplan 5

 

Gemarkung Bruck

Zug        Straße                                 Beschreibung

211        Anschützstraße                    Widmungserweiterung zum bestehenden Fuß- und Radweg

durch Zulassung von Anliegerverkehr - Widmung zum beschränkt öffentlichen Weg mit Fuß- und Radverkehr sowie Anliegerverkehr auf Fl.Nrn. 653/0 (Tfl.), 661/1 (Tfl.), 657/0 (Tfl.) Gmkg. Bruck

Länge    290 m

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

Widmung entsprechend der tatsächlichen Verkehrsbedeutung.

Anlage: Lageplan 6

 

Einziehung von beschränkt öffentlichen Wegen

Gemarkung Erlangen

Zug        Straße                                 Beschreibung

138        Killingerstraße                      Einziehung der als beschränkt öffentlichen Weg gewidmeten

östliche Stichwege              Grünfläche nordöstlich des Fuß- und Radweges vom Wendehammer der Killingerstraße zur Alterlanger Straße auf Fl.Nrn. 2846/2 Tfl., 2845/16 (Tfl.) u. 2845/3 Gmkg. Erlangen

                                                           Fläche: 830 m²

           

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

Bereinigung entsprechend den Vorgaben im BPlan Nr. 194 2.Deckblatt

                                                           Anlage: Lageplan 7   


 

Widmung von Eigentümerwegen

Gemarkung Tennenlohe

 

Zug        Straße                                 Beschreibung

162        Zufahrt zu Grundstück         Abstufung des Feld- und Waldweges auf Fl.Nr. 174/1

              Fl.Nr. 191/3 Gem.                Gem. Tennenlohe sowie Widmung Fl.Nr. 188/1 Gmkg.

              Tennenlohe                          Tennenlohe zum Eigentümerweg.

Länge:   2 m

Träger der Baulast: Stadt Erlangen auf Fl.Nr. 174/1 Gmkg.

Tennenlohe; Sonderbaulast auf Fl.Nr. 188/1 Gmkg. Tennenlohe: jeweiliger Eigentümer des Flurstücks

Anfangspunkt: Einmündung in Reutleser Weg Fl.Nr. 174/1 Gmkg. Tennenlohe

 

Endpunkt: Westgrenze Fl.Nr. 191/3 Gmkg. Tennenlohe

 

Ausbau von Verkehrsflächen gem. städtebaulichem Vertrag vom 26.07.2018

Anlage: Lageplan 8

 

Die Widmungen werden am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, eingezogen  bzw. umgestuft.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 0

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:                    Lageplan 1

Lageplan 2

                                    Lageplan 3

Lageplan 4

Lageplan 5

Lageplan 6

Lageplan 7

Lageplan 8