Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Ausführungsplanung Römerreuth-straße zur Erschließung der Grundstücke Fl.Nr.106/10 sowie Fl.Nr. 99, Gemarkung Kriegenbrunn
1 Lageplan 1
Höhenplan |
M1: 250 M1:
250/100 |
Unterlage Unterlage |
2-2207.1-A
2-2207.3-A |
1
Regelquerschnitt |
M1: 25 |
Unterlage |
2-2207.4-A |
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Grundstücke Fl.Nr.106/10 sowie Fl.Nr. 99, Gemarkung Kriegenbrunn sollen verkehrstechnisch erschlossen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zur
Erschließung der beiden Grundstücke Fl.Nr.106/10 sowie Fl.Nr. 99, Gemarkung
Kriegenbrunn wurde entsprechend dem Beschluss des Stadtrats vom 27.07.2023 am
10.08.2023 ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Anlage zum Städtebaulichen
Vertrag ist u.a. die mit den jeweiligen städtischen Dienststellen abgestimmte
und freigegebene Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) der Verkehrsanlagen.
Entsprechend den vertraglichen Regelungen verpflichtet sich der Vorhabenträger,
der Stadt die auf Basis der mit dem städtebaulichen Vertrag genehmigten und
abgestimmten Entwurfsplanung erstellten Ausführungspläne zur Freigabe durch den
Bau- und Werksausschuss vorzulegen.
Auf dieser Grundlage wurde nun durch das vom Vorhabenträger beauftragte Ing.- Büro Wagner, Rosstal, die Ausführungsplanung für die künftigen öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich Beleuchtung erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden, so dass lt. Angaben der Vorhabenträgerin die Erschließungsarbeiten im Herbst 2023 durchgeführt werden können.
Die bauliche Abwicklung erfolgt durch den Vorhabenträger in Abstimmung mit der angrenzenden Hochbaumaßnahme und den Versorgungsträgern.
Nach endgültiger mängelfreier Herstellung der verkehrstechnischen Erschließung erfolgt die Übernahme in das Eigentum und die Baulast der Stadt sowie die Widmung als Ortsstraße
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. € 64.000,00 |
durch Erschließungsträger |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Jährliche Unterhaltskosten:
- Beleuchtung: ca. - €
- Straßenbau: ca. 250,00€
Gemäß dem städtebaulichen Vertrag
verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Herstellung der gesamten
Erschließungsanlage auf eigene Kosten.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2: Lageplan