Betreff
Erschließung Römerreuthstraße; hier: Beschluss der Ausführungsplanung
Vorlage
66/195/2023
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Ausführungsplanung Römerreuth-straße zur Erschließung der Grundstücke Fl.Nr.106/10 sowie Fl.Nr. 99, Gemarkung Kriegenbrunn

 

1 Lageplan

1 Höhenplan

 

 

M1: 250

 

M1: 250/100

 

 

Unterlage

Unterlage

 

2-2207.1-A

2-2207.3-A

1 Regelquerschnitt

M1: 25

Unterlage

2-2207.4-A

 wird zugestimmt.

 


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Grundstücke Fl.Nr.106/10 sowie  Fl.Nr. 99, Gemarkung Kriegenbrunn sollen verkehrstechnisch erschlossen werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Zur Erschließung der beiden Grundstücke Fl.Nr.106/10 sowie Fl.Nr. 99, Gemarkung Kriegenbrunn wurde entsprechend dem Beschluss des Stadtrats vom 27.07.2023 am 10.08.2023 ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Anlage zum Städtebaulichen Vertrag ist u.a. die mit den jeweiligen städtischen Dienststellen abgestimmte und freigegebene Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) der Verkehrsanlagen. Entsprechend den vertraglichen Regelungen verpflichtet sich der Vorhabenträger, der Stadt die auf Basis der mit dem städtebaulichen Vertrag genehmigten und abgestimmten Entwurfsplanung erstellten Ausführungspläne zur Freigabe durch den Bau- und Werksausschuss vorzulegen.

Auf dieser Grundlage wurde nun durch das vom Vorhabenträger beauftragte Ing.- Büro Wagner, Rosstal, die Ausführungsplanung für die künftigen öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich Beleuchtung erarbeitet.

 

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden, so dass lt. Angaben der Vorhabenträgerin die Erschließungsarbeiten im Herbst 2023 durchgeführt werden können.

 

Die bauliche Abwicklung erfolgt durch den Vorhabenträger in Abstimmung mit der angrenzenden Hochbaumaßnahme und den Versorgungsträgern.

 

Nach endgültiger mängelfreier Herstellung der verkehrstechnischen Erschließung erfolgt die          Übernahme in das Eigentum und die Baulast der Stadt sowie die Widmung als Ortsstraße

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. €  64.000,00

durch Erschließungsträger

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Jährliche Unterhaltskosten:

-       Beleuchtung:              ca.  - €

-       Straßenbau:                ca.  250,00€

 

Gemäß dem städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Herstellung der gesamten Erschließungsanlage auf eigene Kosten.

 

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                 sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:             Anlage 1: Übersichtslageplan

                               Anlage 2: Lageplan