Betreff
Kulturzentrum E-Werk GmbH: Tarifsteigerungen ab 2024, finanzielle Situation
Vorlage
41/056/2023
Aktenzeichen
IV/41
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss begrüßt die Bemühungen des Kulturzentrums E-Werk, die Tarifsteigerungen 2024 ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Zuschussmittel umzusetzen, um damit das Gehaltsniveau auf 90 % des TvöD zu halten.

Der Ausschuss beschließt, im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2025 eine Erhöhung des Zuschusses an das E-Werk für die Jahre 2025 bis 2027 zu berücksichtigen und für die Haushaltsberatungen vorzumerken, um weiterhin das Gehaltsniveau im E-Werk auf wenigstens 90 % des TvöD zu halten.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Gehaltsniveau im Kulturzentrum E-Werk konnte mit den Zuschusserhöhungen im Rahmen des Fördervertrags für die Jahre 2022 bis 2024 von vormals 85 auf 90 % des TVöD angehoben werden (Stadtratsbeschluss vom 28.10.2021).
Das Kulturreferat verfolgt mittelfristig das Ziel einer 100-prozentigen Anpassung des Lohnniveaus im E-Werk. Dies entspricht dem Ergebnis der 2016 von der Stadt in Auftrag gegebenen Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Darin wurde festgestellt, dass eine vollständige Angleichung an den TVöD erreicht werden sollte, da das E-Werk „vergleichbar einer städtischen Einrichtung wichtige Aufgaben für die Stadt im Bereich der Kulturarbeit, der Soziokultur, der Jugendarbeit und für Tourismus und Wirtschaft erfüllt.“

 

Im Fördervertrag für die Jahre 2022 bis 2024 wurden im Rahmen der Zuschusserhöhungen anteilig Tarifsteigerungen in Höhe von damals angenommen 2 % jährlich berücksichtigt:

 

 

2022

+ 40.000,- €

2023

+ 46.000,- €

2024

+ 47.000,- €

 

Zum Zeitpunkt der Verhandlungen zum laufenden Fördervertrag im Jahr 2021 waren Tarifsteigerungen in einer Höhe, wie sie aktuell von den Tarifparteien beschlossen worden sind, nicht absehbar (2024: Erhöhung in Höhe von durchschnittlich 11,5% (laut Berechnung Verdi) im Gegensatz zu den im Fördervertrag angenommenen 2%).

Während für 2022 die anteilige Zuschusserhöhung für die dauerhafte Tarifsteigerung verwendet wurde, erfolgte im Jahr 2023 keine dauerhafte Lohnerhöhung. Stattdessen nutzte das E-Werk die Mittel für 2023 für eine einmalige Zahlung in Höhe von 2.000,- € (je Vollzeitstelle) im Rahmen der sogenannten Inflationsausgleichprämie. Da es sich um eine Einmalzahlung handelte, steht für das Jahr 2024 bereits ein erhöhter Sockelbetrag i.H.v. 93.000,- € (46.000,- € + 47.000,- €) für Lohnkostensteigerungen zur Verfügung.

Allerdings reicht dieser Betrag für die Tarifsteigerungen im TVÖD im Jahr 2024 (ab März 2024 Sockelbetrag in Höhe von 200,- € zuzüglich 5,5 % Steigerung, insgesamt mindestens Erhöhung um 340,- €) nicht aus. Die Gesamtkosten der Tarifsteigerung (ab März 2024) belaufen sich auf rund 194.000,- €. Die Erhöhung des Mindestlohns führt zu weiteren Kosten i.H.v. 7.000,- €. Durch den erhöhten Sockelbetrag können 93.000,- € davon gedeckt werden. Dies führt im Jahr 2024 zu einer finanziellen Lücke:

 

 

Mehrkosten aufgrund der Tarifsteigerung ab März 2024

194.000,- €

Mehrkosten aufgrund der Mindestlohn-Erhöhung ab Januar 2024

7.000,- €

Vorhandene Mittel aus Zuschusserhöhung 2023 und 2024 zur
Deckung

93.000,- €

Fehlbetrag in 2024

- 108.000,- €

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ziel ist der Erhalt des Gehaltsniveaus auf 90 % TVöD auch im Jahr 2024 ohne eine Erhöhung des im Rahmen des bestehenden Fördervertrags festgelegten städtischen Zuschusses.
Um dies zu erreichen, versucht das E-Werk, den Fehlbetrag in Höhe von 108.000,- € durch verschiedene Maßnahmen, wie z.B. eine moderate Anhebung der Getränkepreise, eine stärkere Auslastung der Vermietungen im Redoutensaal, größere Außer-Haus-Konzerte u.a.m. selbst zu schultern.
Allerdings sind diese Maßnahmen nicht ohne Risiken: Sie setzen in Teilen auch Investitionen bei der Personalausstattung voraus, da z.B. eine höhere Auslastung bei den Vermietungen mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar ist.

Vor allem aber ist weiterhin nicht eindeutig abzusehen, ob die Auslastungen bei den Angeboten und Veranstaltungen bei allen Formaten wieder das Vor-Corona-Niveau erreichen werden. Aus diesem Grund können diese Maßnahmen nicht dauerhaft zur Abfederung künftiger Tarifsteigerungen genutzt werden. Sie sind vielmehr notwendig, um künftig die Risiken im Veranstaltungsbereich besser abfedern zu können.

Der aktuelle Fördervertrag läuft 2024 aus. Im ersten Halbjahr 2024 werden die Stadt und das Kulturzentrum E-Werk Gespräche über die weitere Zuschussentwicklung führen (Stadtratsbeschluss vom 28.10.2021). Die Ergebnisse werden dem Stadtrat für die Haushaltsberatungen für 2025 vorgelegt werden.
Das stellt das E-Werk aktuell vor das folgende Problem:
Das E-Werk unternimmt wie dargelegt erhebliche Anstrengungen im kommenden Jahr, um die 90% Lohnniveau aus eigener Kraft halten zu können, ohne jedoch zu wissen, ob die Zuschüsse ab 2025 den Erhalt des Lohnniveaus weiterhin ermöglichen. Eine Absenkung des Lohnniveaus ab 2025 wäre für die Motivation und für die Bindung der vorhandenen Mitarbeiter*innen wie auch für die Personalgewinnung fatal. Aus diesem Grund bittet das E-Werk um eine Zusage des Ausschusses wie im Beschlusstext beschrieben, eine entsprechende Erhöhung der Zuschüsse für die Jahre 2025 bis 2027 im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2025 zu berücksichtigen und vorzumerken, um das Gehaltsniveau auch weiterhin auf wenigstens 90 % halten zu können.

 

Die Mehrkosten, um das Niveau von 90 % TVöD in 2025 weiterhin halten zu können, belaufen sich auf rund 235.000,- € (12 Monate, anstelle 10 Monate in 2024). Hier kommen weitere Mehrkosten i.H.v. 30.000,- € für anstehende Stufenerhöhungen hinzu. Dem stehen Mittel i.H.v. 93.000,- € aus dem bisherigen Zuschuss entgegen. Daraus resultieren Mehrkosten i.H.v. 172.000,- €.

 

Nach jetzigen Berechnungen geht das E-Werk für die Jahre 2025 bis 2027 von den folgenden Zuschussmehrbedarfen aus:

 

Variante A: Erhalt des Gehaltsniveaus auf 90 % des TVöD, Erhalt des Status Quo

 

 

2025

2026

2027

Bisheriger Zuschuss = Ausgangssituation

1.400.200,- €

1.400.200,- €

1.400.200 €

Kostensteigerungen bei Betriebs-,
Wartungs-, und Energiekosten

80.300,- €

80.300,- €

80.300,- €

Budget für Klimaschutzziele *

n.n.*

n.n.*

n.n.*

Mehrkosten, um 90 % TVöD Niveau halten zu können

172.000,- €

172.000,- €

172.000,- €

Tarifsteigerungen ab 2026
(angenommen 2 %)

0,- €

50.200,- €

61.200,- €

Tarifsteigerungen ab 2026,
Übertrag vom Vorjahr

0,- €

0,- €

50.200,- €

Erhöhung des Mindestlohns

(u.a. Einlass- und Garderobendienste)

13.200,- €

19.700,- €

26.300,- €

Gesamterhöhung im Vergleich zum aktuellen Zuschuss

265.500,- €

322.200,- €

390.000,- €

Gesamtzuschussbedarf

1.665.700,- €

1.722.400,- €

1.790.200,- €

 

 

Variante B: Steigerung des Gehaltsniveaus auf 93 % des TVöD, Mehrkosten zu Variante A

 

 

2025

2026

2027

Mehrkosten für Steigerung des Lohn­niveaus auf 93 % TVöD

100.500,- €

100.500,- €

100.500,- €

Mehrkosten Tarifsteigerungen ab 2026
(angenommen 2 %, bei TVöD 93 %)

0,- €

1.700,- €

2.100,- €

Mehrkosten Tarifsteigerungen ab 2026,
Übertrag vom Vorjahr

0,- €

0,- €

1.700,- €

Gesamterhöhung im Vergleich zum aktuellen Zuschuss

366.000,- €

424.400,- €

494.300,- €

Gesamtzuschussbedarf

1.766.200,- €

1.824.600,- €

1.894.500,- €

 

 

Variante C: Steigerung des Gehaltsniveaus auf 95 % des TVöD, Mehrkosten zu Variante A

 

 

2025

2026

2027

Mehrkosten für Steigerung des Lohn­niveaus auf 95 % TVöD

167.500,- €

167.500,- €

167.500,- €

Mehrkosten Tarifsteigerungen ab 2026
(angenommen 2 %, bei TVöD 95 %)

0,- €

2.800,- €

3.400,- €

Mehrkosten Tarifsteigerungen ab 2026,
Übertrag vom Vorjahr

0,- €

0,- €

2.800,- €

Gesamterhöhung im Vergleich zum aktuellen Zuschuss

433.000,- €

492.500,- €

563.700,- €

Gesamtzuschussbedarf

1.833.200,- €

1.892.700,- €

1.963.900,- €

 

* Budget für Klimaschutzziele:

Genau wie sich die Stadt Erlangen mit dem Klima-Aufbruch zum Klimaschutz bekannt hat, hat das E-Werk in seinen Grundsätzen und Leitlinien nachhaltiges Handeln verankert. Derzeit wird jedoch kein konkreter Budgetbedarf hierfür benannt. Das E-Werk wurde bei dem durch das BKM initiierte Förderprogramm “SIN – Start in die Nachhaltigkeit für Kulturinstitutionen“ als eine von bundesweit nur acht Kultureinrichtungen für dieses Pilotprojekt ausgewählt. Das Programm beinhaltet eine Vor-Ort Beratung / Analyse an mehreren Terminen durch erfahrene Beraterinnen aus dem Kulturbereich sowie einem Transformations- und Nachhaltigkeitsmanagement. Der Prozess geht von September 2023 bis März 2024. Das E-Werk wird über die Ergebnisse berichten.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mitte des kommenden Jahres wird die Verwaltung den neuen Fördervertrag für die Jahre 2025 bis 2027 zur Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2025 vorlegen. Dabei können sich die dargelegten Summen noch an der einen oder anderen Stelle verändern. So stehen die Erhöhungen des Mindestlohns bislang nur bis 2025 fest, Die Zahlen für 2026 und 2027 sind daher Annahmen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: