Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt trat am 7. Juli 2023 das
Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur
Änderung weiterer Vorschriften in Kraft. Durch die Novelle werden das
Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) geändert. Im
Folgenden werden die für Erlangen wesentlichen Änderungen aufgezeigt und
erläutert.
Auswirkung auf die
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in
Bauleitplanverfahren (= Flächennutzungsplan und Bebauungsplan)
Das förmliche Beteiligungsverfahren im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen wurde auf ein digitales Verfahren umgestellt. Dies hat zur Folge, dass bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange die Bereitstellung der entsprechenden Unterlagen als auch die Abgabe von Stellungnahmen elektronisch erfolgen sollen.
Hierbei nimmt die Novelle einen grundlegenden Systemwechsel vor. Bisher bestand die verfahrensrechtliche Vorgabe für die Öffentlichkeitsbeteiligung darin, die Entwürfe der Bauleitpläne samt Begründung vor Ort (d.h. im Amt für Stadtplanung und Mobilität) öffentlich auszulegen. Mit der Novelle sind die entsprechenden Unterlagen nunmehr im Internet zu veröffentlichen. Dieser Änderung folgend wird zukünftig im Rahmen der Billigungsbeschlüsse von Bauleitplänen, nicht mehr deren öffentliche Auslegung, sondern deren Veröffentlichung beschlossen werden. Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet müssen ergänzend andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten eingerichtet werden, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.
Neben der einmaligen Umstellung des gesamten Workflows erfordert die Gesetzesnovelle wiederkehrend einen höheren personellen, technischen und finanziellen Aufwand zur Sicherstellung der rechtssicheren Aufstellung von Bauleitplänen in Bezug auf die Umsetzung der digitalen Beteiligung. Der Mehraufwand beinhaltet die Überwachung und Dokumentation der Erreichbarkeit der digital zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und das Führen einer zentralen E-Mail-Funktionsadresse. Ebenso steht die Anschaffung und Bereitstellung öffentlich zugänglicher Lesegeräte (Tablets, PC) im Raum, um eine Beteiligungsmöglichkeit für Personen ohne Internetzugang zu gewährleisten.
Eine geringfügige Beschleunigung der Bauleitplanverfahren erfolgt durch den Entfall der Wochenfrist zwischen der Bekanntmachung und der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in den Planungsentwürfen wird gestrafft.
Gemäß den allgemeinen Überleitungsvorschriften des BauGB gelten diese Änderungen für alle Bauleitplanverfahren, die ab dem 7. Juli 2023 förmlich eingeleitet werden (= Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses).
Verkürzte Frist
für die Genehmigung von Flächennutzungsplänen
Die Aufstellung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans sowie dessen Änderung in Teilbereichen bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (= Regierung von Mittelfranken). Die Frist für die Genehmigung wird durch die Novelle von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Die verkürzte Frist gilt für alle Antragseingänge ab dem 7. Juli 2023.