Betreff
Anfrage der Stadtratsgruppe Alternative für Deutschland zum Thema Migration
Vorlage
33/037/2023
Aktenzeichen
III
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die mit Anfrage vom 25.06.2023 (Anlage) gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:

 

1. Im Zuständigkeitsbereich der Erlanger Ausländerbehörde gibt es derzeit (Stand 31.07.2023) 32 Geduldete aufgrund fehlender Reisedokumente. Über den Zuständigkeitsbereich der Zentralen Ausländerbehörde bei der Regierung von Mittelfranken kann keine Angabe gemacht werden. Die Art und Weise der Einreise spielt für die Erteilung von Duldungen und humanitären Aufenthaltstiteln keine Rolle.

 

2. In Erlangen leben derzeit (Stand 14.09.2023) 1.369 Ukrainer*innen mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes.

 

3. Die Aufnahme von geflüchteten Menschen erfolgt in Erlangen grundsätzlich anhand des Verteilungsschlüssels. Im Falle von geflüchteten Menschen aus der Ukraine ist jedoch zu beachten, dass hier eine visumsfreie Einreise möglich ist.

 

4. Grundsätzlich werden geflüchtete Menschen zuerst in Erstaufnahmeeinrichtungen und anschließend in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.

 

5. Aufwendungen für Menschen mit verschiedenen Fluchthintergründen werden zu 100 % vom Freistaat Bayern erstattet.

 

6. Da Aufwendungen im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz vollständig von der Regierung von Mittelfranken erstattet werden, wird, da Aufwendungen und Erträge gleich hoch sind, das Ergebnis mit Null budgetiert.

 

7. Ausführliche Statistiken zum Erlanger Arbeitsmarkt finden sich auf der städtischen Homepage unter https://erlangen.de/aktuelles/beschaeftigung . Danach gab es im Jahr 2022 in Erlangen 13.894 ausländische sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (gesamt 95.102).

 

8. Im Zuständigkeitsbereich der Erlanger Ausländerbehörde wurden seit 2016 40 Personen abgeschoben. Bei zwei davon handelte es sich um aus ihrem Heimatland geflüchtete Personen. Über die Anzahl der im Zuständigkeitsbereich der Zentralen Ausländerbehörde bei der Regierung von Mittelfranken durchgeführten Abschiebungen kann keine Angabe gemacht werden.

 

9. Entsprechende Aufstellungen gibt es nicht.

 


Anlagen:        Anfrage der AfD-Stadtratsgruppe vom 25.06.2023