Bis auf Weiteres wird ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen für den Oberbürgermeister im Leasingmodell beschafft.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit Beschluss vom 16.06.2021 (Beschlussvorlage 13/081/2021) wurde festgelegt, dass als Dienstwagen für den Oberbürgermeister ein Elektrofahrzeug im Leasingmodell beschafft wird. In der Vorlage wurde zugesagt, dass nach einem Jahr überprüft wird, ob statt Leasing ein Elektrofahrzeug gekauft wird.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Überprüfung wurde verschoben, da sich auch die Lieferung des Fahrzeugs verschoben hat, und die Beurteilung ob das Fahrzeug für den Einsatz als Dienstwagen des Oberbürgermeisters geeignet ist und ob das Leasingmodell das geeignete Modell für die Beschaffung ist, während der Corona-Zeit nicht zielführend erschien.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Stadtverwaltung ist grundsätzlich zu wirtschaftlichem und sparsamem Handeln verpflichtet.
Von einem Kauf des Dienstwagens (Kosten ca. 128.000 €) wird aus finanziellen Gründen derzeit abgesehen. Die Möglichkeit des Wiederverkaufs des Dienstwagens zu einem angemessenen Zeitwert nach einer angemessenen Nutzungszeit ist derzeit nicht gesichert.
Bei der Erprobung des Dienstwagens wurde festgestellt, dass die Reichweite für Dienstfahrten teilweise sehr knapp ist. Es wird erwartet, dass in den nächsten Jahren durch die technische Weiterentwicklung höhere Reichweiten gefahren werden können.
Der Dienstwagen des Oberbürgermeisters wird daher weiterhin im Leasingmodell beschafft, Laufzeit 1 Jahr.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
7. 600€ |
bei Sachkonto: 523211 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden im Budget auf Kst/KTr/Sk 130090/11110010/523211
sind nicht vorhanden