Betreff
Bedarfsbeschluss Sanierung Spielplatz Junkersstraße
Vorlage
41/055/2023
Aktenzeichen
IV/41/DC004
Art
Beschlussvorlage

Der Bedarf zur Sanierung des Spielplatzes in der Junkersstraße wird anerkannt und einer Sanierung wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorentwurfsplanung zur Sanierung des Spielplatzes aufzunehmen. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 200.000,- € sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Spielplatz befindet sich in der Junkersstraße in Bruck. Die Anlage stellt einen wichtigen Spiel- und Aufenthaltsort für Kinder und Familien des umliegenden Wohngebiets dar. In diesem Bereich herrscht eine starke Wohnraumverdichtung und dadurch ein sehr hoher Bedarf an adäquaten Spiel- und Freizeitflächen.

 

Der Spielplatz besteht in seiner aktuellen Form und Ausstattung bereits seit Jahrzehnten. Sowohl die landschaftsgärtnerische Gestaltung als auch die vorhandene Ausstattung mit Spielgeräten ist nicht mehr zeitgemäß. Um den Erfordernissen weiterhin gerecht zu werden, ist eine Sanierung der Anlage zwingend erforderlich, einhergehend mit einer teilweisen Umgestaltung der Fläche.

 

Aktuell besteht die ca. 1.490 m² große Anlage aus einer großen Sandfläche mit einer Rutsche und einer Doppelschaukel, einer Tischtennisplatte, einem Wipptier sowie einem Bolzplatz mit einem Tor.

 

Im Zuge der Sanierung ist u.a. beabsichtigt, die Rutsche und die Doppelschaukel zu entfernen und durch eine große Spielkombination zu ersetzen. Des Weiteren soll die Fläche durch Einzelgeräte ausgeweitet werden. Der Bolzplatz soll zwei neue, geräuscharme Tore sowie einen neuen, ebenfalls geräuscharmen Ballfangzaun erhalten. Die Sanierung des Spielplatzes soll nicht nur die Ausstattung mit neuen attraktiven Spielgeräten, sondern auch eine landschaftsgärtnerische Neugestaltung mit ansprechenden Grünpflanzungen umfassen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Die Verwaltung wird die Vorentwurfsplanung für die Sanierung des Spielplatzes Junkerstraße
aufnehmen.

 

      Für die Sanierung des Spielplatzes sind folgende Kosten zu erwarten (Schätzung Amt41/EB 77):

 

Spielgeräte liefern und einbauen                                                      ca.    60.000- €
Landschaftsgärtnerische Arbeiten                                                    ca.   90.000,- €
Ballfangzaun inkl. Tor-Seile (Hintertor- und Längsseite)                  ca.   50.000,- €

 

Gesamtkosten                                                                                 ca. 200.000,- €

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit den Planungen für die Erstellung des Vorentwurfs kann im Jahr 2024 begonnen werden, je nach Projektfortschritt können auch die Aufträge für Spielgeräte vergeben werden. Geplanter Beginn der Arbeiten bzw. Umsetzung: Frühjahr 2025.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*      Neue Grünpflanzungen

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

200.000€

bei IPNr.: 366E.NEU

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden, der Mittelbedarf ist zum Haushalt 2024 anzumelden.


Anlagen: