Der Bedarf zur Sanierung des
Spielplatzes in der Junkersstraße wird anerkannt und einer Sanierung wird
zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorentwurfsplanung zur Sanierung des Spielplatzes aufzunehmen. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 200.000,- € sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Spielplatz befindet sich in der Junkersstraße in Bruck. Die Anlage stellt einen wichtigen Spiel- und Aufenthaltsort für Kinder und Familien des umliegenden Wohngebiets dar. In diesem Bereich herrscht eine starke Wohnraumverdichtung und dadurch ein sehr hoher Bedarf an adäquaten Spiel- und Freizeitflächen.
Der Spielplatz besteht in seiner aktuellen Form und Ausstattung bereits seit Jahrzehnten. Sowohl die landschaftsgärtnerische Gestaltung als auch die vorhandene Ausstattung mit Spielgeräten ist nicht mehr zeitgemäß. Um den Erfordernissen weiterhin gerecht zu werden, ist eine Sanierung der Anlage zwingend erforderlich, einhergehend mit einer teilweisen Umgestaltung der Fläche.
Aktuell besteht die ca. 1.490 m² große Anlage aus einer großen Sandfläche mit einer Rutsche und einer Doppelschaukel, einer Tischtennisplatte, einem Wipptier sowie einem Bolzplatz mit einem Tor.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltung wird die
Vorentwurfsplanung für die Sanierung des Spielplatzes Junkerstraße
aufnehmen.
Für die Sanierung des Spielplatzes sind folgende Kosten zu erwarten (Schätzung Amt41/EB 77):
Spielgeräte liefern und einbauen ca. 60.000- €
Landschaftsgärtnerische Arbeiten ca. 90.000,- €
Ballfangzaun inkl. Tor-Seile (Hintertor- und Längsseite) ca. 50.000,- €
Gesamtkosten ca.
200.000,- €
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit den Planungen für die Erstellung des Vorentwurfs kann im Jahr 2024 begonnen werden, je nach Projektfortschritt können auch die Aufträge für Spielgeräte vergeben werden. Geplanter Beginn der Arbeiten bzw. Umsetzung: Frühjahr 2025.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv* Neue Grünpflanzungen
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
200.000€ |
bei IPNr.: 366E.NEU |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden, der Mittelbedarf ist zum Haushalt 2024 anzumelden.
Anlagen: