hier: Fraktionsantrag Nr. 165/2021 ÖDP Fraktion
- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Der Fraktionsantrag Nr. 165/2021 ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ausgangssituation
Der wirksame Flächennutzungs- und Landschaftsplan mit integriertem Grünordnungsplan 2003 (FNP 2003) der Stadt Erlangen stellt südöstlich von Eltersdorf eine gewerbliche Baufläche dar (siehe Anlage 1).
Die Darstellung beruht auf den Planungen eines gemeinsamen Gewerbegebietes der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen aus den 1990er Jahren. Die Planungen für einen interkommunalen Gewerbepark wurden 1999 jedoch eingestellt. Auf Grund des damals bereits fortgeschrittenen Erarbeitungsprozesses bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die gewerbliche Baufläche Bestandteil des FNP geblieben, welcher im Jahr 2003 wirksam wurde.
Es liegen keine politischen Beschlüsse oder Bestrebungen vor, um eine Entwicklung des Gewerbestandortes wieder aufzunehmen.
Weiterhin wird im FNP 2003 eine Trasse der bisher geplanten Ortsumfahrung Eltersdorf, als Hauptverkehrsstraße dargestellt (siehe Anlage 1).
Auf Grund einer sehr hohen Population artenschutzrechtlich besonders geschützter Vogelarten im Bereich der geplanten Trasse und des im Suchraum nicht umsetzbaren erforderlichen Ausgleichsbedarfs wurde auf Basis des Stadtratsbeschlusses (66/185/2023) im August 2023 die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumfahrung Eltersdorf bei der Regierung von Mittelfranken beantragt. Mit der Beendigung des Planfeststellungsverfahrens ist absehbar keine Erschließung der Baufläche möglich. Zudem ist zu erwarten, dass die artenschutzrechtlichen Restriktionen in ähnlicher Weise auf ein mögliches Gewerbegebiet zutreffen würden.
Mit Antrag vom 17.06.2021 beantragt die ÖDP-Fraktion die Herausnahme der Trasse der Ortsumfahrung sowie der gewerblichen Bauflächen südöstlich von Eltersdorf aus dem FNP 2003 (siehe Anlage 2).
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, die derzeitige Darstellung des FNP 2003 nicht zu ändern.
Der FNP 2003 entfaltet als vorbereitender Bauleitplan keine direkte Rechtswirkung, so dass die Darstellungen aktuell nicht überarbeitungsbedürftig sind.
Im Rahmen des Prozesses zum geplanten Stadtentwicklungskonzept wird die Stadtgesellschaft sich mit der zukünftigen Entwicklung der Stadt Erlangen als Ganzes beschäftigen. Dies kann bzw. wird die Grundlage für eine Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes bilden.
Vorab ein isoliertes FNP-Änderungsverfahren durchzuführen, wird daher nicht als sinnvoll und erforderlich erachtet. Weiterhin ist die Änderung nicht im Arbeitsprogramm der Verwaltung enthalten und es stehen keine finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 Auszug aus dem FNP 2003
Anlage 2 Fraktionsantrag Nr. 165/2021 - ÖDP