Das Budget und Arbeitsprogramm 2023 - Stand: 31.07.2023 –
wird zur Kenntnis genommen.
Die unter Punkt 4.3 des Zwischenberichtes aufgeführten Vorschläge zur Einhaltung des Arbeitsprogramms werden beschlossen bzw. mit der Verschiebung der in der Anlage aufgeführten Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht Einverständnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Abarbeitung des Arbeitsprogramms im Rahmen der Gegebenheiten
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufgrund ungewöhnlich hoher Personalfluktuation mussten Aufgaben intern umverteilt werden, was die Umsetzung des Arbeitsprogramms in Teilen erschwert, da diese Aufgaben von den Mitarbeitenden zusätzlich zu ihrem eigentlichen Tätigkeitsbereich wahrgenommen werden müssen.
Die Ausstellung und das Buch zur Gedenkveranstaltung „90 Jahre Bücherverbrennung“ entwickelten sich zudem umfangreicher als geplant.
Der erste Teil des Teilbandes 2 des Buchprojektes „Erlangen in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus“ steht kurz vor der Drucklegung, die Fertigstellung des zweiten Teils dieses Teilbandes wird sich jedoch wegen der angespannten Personalsituation vermutlich auf den Jahresanfang 2024 verschieben.
Als zusätzliche- und damit nicht im Arbeitsprogramm 2023 enthaltene – Aufgabe kam im September ein zu haltender Vortrag zur jüdischen Geschichte hinzu und im November steht ein weiterer über Spuren kolonialer Geschichte in Erlangen an.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm zum 31.07.2022
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
S
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem
Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
5. Ressourcen entfällt
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Haushaltsmittel
S werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Budget- und Arbeitsprogramm 2023 – Stand 31.07.2023 – des Amtes 45