1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag der Erlanger Linken vom 07.06.2023 (Nr. 084/2023) ist damit bearbeitet.
Im Zuge der
Wohngeldreform zum 01.01.2023 wurden für die Bearbeitung von Wohngeld zwei
zusätzliche Stellen in Vollzeit geschaffen.
Die Wohngeldzahlen haben sich in 2023 wie folgt entwickelt:
Gegenwärtig liegt die Bearbeitungszeit bei ca. sechs bis acht Wochen, weswegen mit Stichtag 31.07.2023 die Zahlfälle etwas zurückgehen, da nicht alle offenen Fälle zum Zahlzeitpunkt bearbeitet werden konnten. In der Rückschau in zwei Monaten wird sich die Anzahl der Zahlfälle konsequenterweise nach oben korrigieren.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Entwicklung der Wohngeldbewilligungen schwierig einschätzbar: insbes. stellt die große Anzahl an formlosen Anträgen durch den Bezirk für Bewohner*innen von Einrichtungen zum 01.07.2023, die oftmals zunächst nur fristwahrend gestellt worden sind, eine große Variable dar.
Die Wohngeldstelle ist derzeit mit 6,0 VZÄ laut Stellenplan ausgestattet. Aktuell sind maximal 3,0 VZÄ besetzt und in der aktiven Bearbeitung. Neben den allgemeinen Problemen bei der Gewinnung von qualifiziertem Personal musste/muss im Kalenderjahr 2023 im Sachgebiet von den Kolleginnen und Kollegen ein Weggang in Elternzeit, der Tod eines Kollegen nach längerem Krankheitsausfall sowie eine Langzeiterkrankung kompensiert werden. Nachbesetzungen erfolgten bzw. erfolgen sukzessive; die Einarbeitung neuer Kolleg*innen in die komplexe Sachbearbeitung neben der laufenden Fallbearbeitung stellt das Team vor große Herausforderungen.
Der Schlüssel liegt bei rund 230 Fällen pro Mitarbeitenden (in Vollzeit).
Da die Entwicklung sehr vielen derzeit nicht abschätzbaren Entwicklungen unterliegt, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch keine verbindliche Aussage zum Bedarf zusätzlicher Personalausstattung getroffen werden. Die Verwaltung wird die Entwicklung beobachten und bei einschätzbarem Bedarf rechtzeitig entsprechende Personalforderungen stellen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1 Antrag der Erlanger Linken vom 07.06.2023