Betreff
Zuschussantrag des Dreycedern e.V. Erlangen für das Projekt „Fond zur Unterstützung von Klienten und Angehörigen sowie ggf. Begleitpersonen wie Ehrenamtlichen, um Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen"
Vorlage
13-2/164/2023
Aktenzeichen
OBM/13-2
Art
Beschlussvorlage

Der Nachhaltigkeitsbeirat beschließt, dem Dreycedern e.V. Erlangen einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € für die Fond zu gewähren, um Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben von Klienten, Angehörigen o.Ä. zu ermöglichen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Teilhabe ist eine zentrale Voraussetzung für das Menschsein, für das Menschwerden. Menschen müssen teilhaben können, um sich als Mensch entwickeln, die in ihnen liegenden Möglichkeiten ausbilden und gut leben zu können. Neben der Teilhabe am Zusammenleben in der Familie gehört gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe im Sinne sozialer Teilhabe zum Einbezogensein in eine Lebenssituation, um das eigene Leben gestalten, selbst Entscheidungen treffen und mitbestimmen zu können, wenn es um das eigene Umfeld geht.

 

Viele Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder pflegende An- und Zugehörige haben auf Grund von fehlender oder eingeschränkter Möglichkeit zur Berufstätigkeit keinen oder einen zu geringen Anspruch auf soziale Teilhabeleistungen, der daher wenig kulturelle und soziale Teilhabe ermöglicht.

 

Ehrenamtliche in der Begleitung von Menschen mit einer Einschränkung in Freizeit und Kultur haben Kosten für Karten zu Kulturveranstaltungen, öffentlichen Nahverkehr oder Verpflegung, die die Aufwandsentschädigung bei weitem nicht auffängt.

 

Der Verein Dreycedern e.V. wird einen Fond auflegen, der es ermöglicht, Teilhabekosten zu erstatten. Nach Besprechung und Erarbeitung des Vorhabens im Beratungskontext mit den Betroffenen und / oder ihren An- und Zugehörigen wird nach einem entsprechenden schriftlichen Antrag durch die zuständige Fachkraft die Notwendigkeit der Maßnahme geprüft und die Erstattung der Kosten ggf. bestätigt. Anschließend können die Auszahlung und Durchführung der Maßnahme stattfinden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zum Erreichen des Projektziels sollen die Kosten für den Fond bezuschusst werden.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung hat den Antrag geprüft. Er entspricht dem Zweck der Nachhaltigkeitsförderung und erfüllt alle Voraussetzungen. Die Verwaltung empfiehlt dem Nachhaltigkeitsbeirat, den Zuschuss zu beschließen. 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

1.000,00 €

bei Sachkonto: 530101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   130290/11110010/530101

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: