Der Nachhaltigkeitsbeirat beschließt, dem Dreycedern e.V. Erlangen einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € für die Fond zu gewähren, um Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben von Klienten, Angehörigen o.Ä. zu ermöglichen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Teilhabe ist eine
zentrale Voraussetzung für das Menschsein, für das Menschwerden. Menschen müssen teilhaben können, um sich
als Mensch entwickeln, die in ihnen liegenden Möglichkeiten ausbilden und gut
leben zu können. Neben der Teilhabe am Zusammenleben in der Familie gehört
gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe im Sinne sozialer Teilhabe
zum Einbezogensein in eine
Lebenssituation, um das eigene
Leben gestalten, selbst Entscheidungen treffen und mitbestimmen zu können, wenn
es um das eigene Umfeld geht.
Viele Menschen mit gesundheitlichen
Einschränkungen oder pflegende An- und Zugehörige haben auf Grund von fehlender
oder eingeschränkter Möglichkeit zur Berufstätigkeit keinen oder einen zu
geringen Anspruch auf soziale Teilhabeleistungen, der daher wenig kulturelle
und soziale Teilhabe ermöglicht.
Ehrenamtliche in der Begleitung von Menschen
mit einer Einschränkung in Freizeit und Kultur haben Kosten für Karten zu
Kulturveranstaltungen, öffentlichen Nahverkehr oder Verpflegung, die die
Aufwandsentschädigung bei weitem nicht auffängt.
Der Verein Dreycedern e.V. wird einen Fond
auflegen, der es ermöglicht, Teilhabekosten zu erstatten. Nach Besprechung und
Erarbeitung des Vorhabens im Beratungskontext mit den Betroffenen und / oder
ihren An- und Zugehörigen wird nach einem entsprechenden schriftlichen Antrag
durch die zuständige Fachkraft die Notwendigkeit der Maßnahme geprüft und die
Erstattung der Kosten ggf. bestätigt. Anschließend können die Auszahlung und
Durchführung der Maßnahme stattfinden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zum Erreichen des Projektziels sollen die Kosten für den Fond bezuschusst werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft. Er entspricht dem Zweck der Nachhaltigkeitsförderung und erfüllt alle Voraussetzungen. Die Verwaltung empfiehlt dem Nachhaltigkeitsbeirat, den Zuschuss zu beschließen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
1.000,00 € |
bei Sachkonto: 530101 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 130290/11110010/530101
sind nicht vorhanden
Anlagen: