Betreff
Energienotfallberatung
Vorlage
50/100/2023
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Folgen des starken Anstiegs von Wohnkosten (Miete, Energie) seit dem vergangenen Herbst sind nach wie vor nicht absehbar. Zunehmende Rückstände bei der Zahlung von Mieten und Energiekosten, welche mit zeitlicher Verzögerung letztendlich zu Kündigungen und Räumungsklagen oder Stromsperren führen, sind bereits zu verzeichnen. In finanzielle Schieflage zu geraten aufgrund hoher Energieverbrauchs- und/oder Anschaffungskosten geht immer schneller.

Prekäre Wohnverhältnisse oder Wohnungsverluste aufgrund gestiegener Energiepreise gilt es zu verhindern.

Neben den Entlastungsmaßnahmen des Bundes hatte das Sozialamt mit der Aufstockung der Mittel für „Maßnahmen außerhalb des Sozialhilferechts“ auf 200.000 € reagiert, um kommunal bestehende Lücken zu schließen.

Hier gilt es akute finanzielle Notlagen bei Miete und Energiekosten kurzfristig und unbürokratisch zu lösen, um Wohnungsverluste oder Stromsperren möglichst zu verhindern.

 

Amt 50 hat im Zuge der Energiekrise hierfür bereits zum 01.01.2023 die Schaffung der Stelle „Energienotfallberatung“ beantragt; zunächst wurde eine Stelle als zbV (zur besonderen Verwendung) für die Dauer von 18 Monaten (bis 06/24) genehmigt und geschaffen.

 

Zwischenzeitlich hat sich die Energienotfallberatung als fester Ansprechpartner bei Erlanger Bürgerinnen und Bürgern etabliert. Im Rahmen der Beratung werden gesetzliche und freiwillige kommunale Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung geprüft, ehe sich u.a. Energieschulden verfestigen.

Nach Schaffung der erforderlichen Infrastruktur konnten zwischenzeitlich 71 terminierte Beratungen erfolgen.

Für 30 Ratsuchende ist die finanzielle Unterstützung aus Mitteln für „Maßnahmen außerhalb des Sozialhilferechts“ erfolgt und die drohende finanziellen Schieflage konnte durch einmalige Unterstützung verhindert werden.

Bei 35 Ratsuchenden erfolgte die Anbindung an den laufenden Transferleistungsbezug. Hier konnten nicht nur die entstandenen Schulden in Form eines Darlehens getilgt, sondern auch die laufenden sowie zukünftige Bedarfe gesichert werden. Dadurch werden zukünftige finanzielle Schieflagen vermieden.

Die sechs weiteren Ratsuchenden haben eigenständig Lösungen gefunden bzw. haben keine weitere Beratung in Anspruch genommen.

In 2023 ist bisher ein Volumen von 92.541,96 € aus Mitteln für „Maßnahmen außerhalb des Sozialhilferechts“ ausgeschüttet worden.

Die Energienotfallberatung bildet das wesentliche Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern, einer Vielzahl von Beratungsstellen und Akteuren im sozialen Sektor (wie Sozialpädagogischer Dienst für Wohnungsnotfälle, ESTW, Vermieter, Sozialdienste, Wohlfahrtsverbände, Bertreuerinnen und Betreuer etc.) sowie den Sozialleistungsträgern. Es erfolgt eine qualifizierte rechtliche Würdigung jeden Einzelfalls. Mit den Betroffenen wird ein konkreter Lösungsweg erarbeitet und entsprechend kanalisiert. Durch diese Selektierung der Ansprüche werden alle Beteiligten entlastet. Dies verschlankt Bearbeitungsprozesse und gibt den Akteuren eine Verbindlichkeit und insbesondere eine zügigere Hilfestellung in der drohenden Notlage.

 

Ohne die Energienotfallberatung wäre eine nennenswerte Anzahl von Haushalten bereits in die Verschuldung und auch die Wohnungslosigkeit übergegangen.


Anlagen: