Die Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 2023 – Stand: 31.07.2023“ – wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Auf der Einnahmeseite des Budgets stehen Mindereinnahmen i. H. v. voraussichtlich 405.000 €: Von der Abteilung Bildende Kunst, Kunstpalais und Städtische Sammlung sicher eingeplante Förderungen i. H. v. 45.000 € wurden nicht bewilligt bzw. werden teilweise erst 2024 wirksam.
Das Kulturamt rechnet daher derzeit mit einem Defizit von 540.000 €.
Geplante Fördereinnahmen i. H. v. 360.000 für das ZAM im Rahmen des Programms REACT:EU können aufgrund der Bauverzögerungen in 2023 nicht abgerufen werden. Die bereits eingereichten Unterlagen mit dem vorläufigen Verwendungsnachweis kommen erst mit der Abgabe des endgültigen Verwendungsnachweises (Ende 2023) und dessen Prüfung zur Auszahlung, da die Regierung von Mittelfranken darum gebeten hat, den Teil-Auszahlungsantrag zurückzustellen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Deshalb sind die Einnahmen erst im Jahr 2024 zu erwarten.
Des Weiteren sind in der Abteilung Festivals und Programme 150.000 € mehr an
Ausgaben angefallen als geplant. Grund sind, wie bereits mehrfach erläutert, in
erster Linie die Kostensteigerungen im Veranstaltungsbereich seit 2019. So sind
beispielsweise bei Personal und Material im Bereich Veranstaltungstechnik die
Kosten um 50 Prozent gestiegen. Aber auch das allgemeine Personal, die Gagen
für Künstler*innen und Material wie Holz, Farbe usw. sind mindestens in der
Höhe der Inflationsrate gestiegen. In den vergangenen Jahren hat diese
Entwicklung bereits begonnen, konnte bei der Abteilung aber durch
haushaltsjahrfremde Einnahmen (durch Corona verspätet ausbezahlte Zuschüsse und
Rücklagen des Amts) abgefedert werden. Hinzu kommt in diesem Jahr, dass
aufgrund von hohem Krankenstand, Elternzeit usw. mehr zusätzliches Personal aus
Sachmitteln beschäftigt werden musste. Beim Internationalen Figurentheater-Festival
wurden rund 120.000 € mehr ausgeben als kalkuliert, beim Erlanger Poetenfest
aller Voraussicht nach ebenfalls um die 30.000 €.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Amt 47 hat bereits mit einem Defizit gerechnet und einen geringen Teil
der Rücklage i. H. v. 15.000 € dafür vorgesehen. Ein weiterer Zugriff auf die
Rücklage ist nicht möglich, da die Beträge gem. Beschluss zum Budgetergebnis
2022 verplant sind (s. Vorlage 47/095/2023).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 31.07.2023“.
Aus buchhalterischen Gründen werden die Einnahmen aus dem Förderprogramm REACT:EU in 2024 nicht ins Sachkostenbudget des Amtes 47 fließen, sondern in den investiven Bereich.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Budget und Arbeitsprogramm Amt 47 Stand 31.7.2023