Betreff
ErlangenPass als App; Antrag der SPD-Fraktion vom 01.08.2023 (Nr. 124/2023)
Vorlage
50/098/2023
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Beschlussvorlage
  1. Mit den zusätzlich genehmigten personellen Ressourcen für die Einführung des ErlangenPass Plus ist die Entwicklung einer App für den ErlangenPass, den ErlangenPass Plus (inklusive eines Zugriffs auf die Broschüre „Gut beraten -günstig leben“) nicht realisierbar.

 

  1. Der Antrag der SPD-Fraktion vom 01.08.2023 ist damit bearbeitet

 


      Bereits zum Haushalt 2022 wurde seitens der SPD-Fraktion die Entwicklung einer App für den
ErlangenPass beantragt.

      Seitens Amt 50 wird die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen als erforderlich erachtet, die Einführung im Rahmen der vorhandenen finanziellen, rechtlichen, technischen und vor allem personellen Voraussetzungen geprüft und bei deren Vorliegen auch umgesetzt. Bereits in 2022 begrüßte die Verwaltung grundsätzlich die Einführung einer solchen App; die Umsetzung scheiterte jedoch u.a. an den personellen Ressourcen.

      Mit Antrag vom 01.08.2023 beantragt die SPD-Fraktion nun die Prüfung, ob mit den für die Einführung des ErlangenPass Plus zusätzlich genehmigten personellen Ressourcen eine App für den ErlangenPass entwickelt werden kann.

     

 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der App für den ErlangenPass soll ein größerer Kreis an ErlangenPass-Berechtigten erreicht werden und zudem ein vereinfachter Zugriff auf die Broschüre „Gut beraten – günstig leben“ erreicht werden.
Aus Sicht der Verwaltung muss die App neben diesen Funktionen zwingend eine Schnittstelle zu den verschiedenen Anbietern des ErlangenPasses (wie z.B. ESTW, E-Werk, Musikschule, gVe) haben, um tatsächlich für ErlangenPass*Inhaberinnen auf der einen Seite und Kooperationspartnern/ Anbietern auf der anderen Seite attraktiv zu sein. Mit dieser Funktion könnten die ermäßigten Angebote digital von der ErlangenPassInhaber*innen gebucht werden und ein für alle Seiten attraktives Angebot geschaffen werden.



 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Die Entwicklung einer App, die diesen Anforderungen genügt, kann nicht von Amt 50 geleistet werden. Hierfür wird neben einer starken Unterstützung durch Amt 17 ein externes IT- Unternehmen beauftragt werden müssen. Darüber hinaus sind datenschutzrechtliche Fragen (beispielsweise bezüglich Schnittstellen zu Kooperationspartnern / Anbietern) zu prüfen und in der Entwicklung der App zu berücksichtigen.

      Amt 50 könnte - mit ausreichenden personellen Kapazitäten - bei der Entwicklung einer App neben der inhaltlich fachlichen Seite nur eine koordinierende Rolle übernehmen.

      Im Stellenplanverfahren für den Haushalt 2022 wurde seitens der Verwaltung eine Stelle (Koordination ErlangenPass) mit einem Stellenvolumen von 20 Stunden /Woche beantragt und auch genehmigt. 10 Stunden/ Woche wurden für die Erarbeitung des Konzeptes und die Implementierung des ErlangenPass Plus kalkuliert und weitere 10 Stunden/Woche für Öffentlichkeitsarbeit und Projektarbeiten im Rahmen des ErlangenPass bzw. ErlangenPass Plus.

      Die Praxis hat gezeigt, dass die kalkulierte Zeit für die Konzeptentwicklung und vorbereitenden Arbeiten zur Einführung des ErlangenPass Plus nicht ausreichen und diese Arbeiten ein wesentlich größeres Zeitvolumen in Anspruch nehmen. Die umfangreichen inhaltlichen Überlegungen und Festlegungen wie auch die zahlreichen Arbeitsschritte können der SGA - Vorlage vom 27.10.2022 (Nr.50/085/2022) sowie insbesondere der Vorlage im heutigen SGA (Nr. 50/097/2023) entnommen werden.

      Auch viele weitere Projektaufgaben wie insbesondere die Einführung des ermäßigten Deutschlandtickets sowie die Umstellung auf das neuen Corporate Design (mit Anpassung aller Informationsmedien (wie Flyer, Plakate, digitale Medien) müssen von dieser Stelleninhaberin geleistet werden, so dass hier keine freien Personalressourcen vorhanden sind und auch in 2024 nicht sein werden.

      Auch wenn der ErlangenPass Plus zum 01.03.2024 eingeführt werden sollte, sind die konzeptionellen und koordinierenden Aufgaben nicht erledigt; es muss

·         der Einführungsprozess (Berechtigung mit Einkommensberechnung) begleitet werden;

·         Sachbearbeiter*innen bei Fragestellungen zum neuen Verfahren unterstützt werden;

·         Richtlinien konkretisiert und angepasst werden;

·         Öffentlichkeitsarbeit (auch in den sozialen Medien) verstärkt werden;

·         grundsätzliche Entwicklungen (z.B. Einführung der Kindergrundsicherung) beobachtet und bewertet werden;

·         der weitere Prozess evaluiert und neue Entscheidungen (z.B. Aufnahme von Studierenden und Auszubildenden) getroffen werden.

 

3.   Fazit

     Für die Entwicklung einer App sind in Amt 50 keine personellen Ressourcen vorhanden.

    


4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: 1 Antrag der SPD-Fraktion vom 01.08.2023