- Mit den zusätzlich genehmigten personellen
Ressourcen für die Einführung des ErlangenPass Plus ist die Entwicklung
einer App für den ErlangenPass, den ErlangenPass Plus (inklusive eines
Zugriffs auf die Broschüre „Gut beraten -günstig leben“) nicht realisierbar.
- Der Antrag der SPD-Fraktion vom 01.08.2023 ist damit bearbeitet
Bereits
zum Haushalt 2022 wurde seitens der SPD-Fraktion die Entwicklung einer App für
den
ErlangenPass beantragt.
Seitens Amt 50 wird die Digitalisierung von
Verwaltungsdienstleistungen als erforderlich erachtet, die Einführung im Rahmen
der vorhandenen finanziellen, rechtlichen, technischen und vor allem
personellen Voraussetzungen geprüft und bei deren Vorliegen auch umgesetzt.
Bereits in 2022 begrüßte die Verwaltung grundsätzlich die Einführung einer
solchen App; die Umsetzung scheiterte jedoch u.a. an den personellen
Ressourcen.
Mit Antrag vom 01.08.2023 beantragt die SPD-Fraktion nun die Prüfung, ob
mit den für die Einführung des ErlangenPass Plus zusätzlich genehmigten
personellen Ressourcen eine App für den ErlangenPass entwickelt werden kann.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen
erzielt werden?)
Mit
der App für den ErlangenPass soll ein größerer Kreis an
ErlangenPass-Berechtigten erreicht werden und zudem ein vereinfachter Zugriff
auf die Broschüre „Gut beraten – günstig leben“ erreicht werden.
Aus Sicht der Verwaltung muss die App neben diesen Funktionen zwingend eine
Schnittstelle zu den verschiedenen Anbietern des ErlangenPasses (wie z.B. ESTW,
E-Werk, Musikschule, gVe) haben, um tatsächlich für ErlangenPass*Inhaberinnen
auf der einen Seite und Kooperationspartnern/ Anbietern auf der anderen Seite
attraktiv zu sein. Mit dieser Funktion könnten die ermäßigten Angebote digital
von der ErlangenPassInhaber*innen gebucht werden und ein für alle Seiten attraktives
Angebot geschaffen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Entwicklung einer App, die diesen Anforderungen genügt, kann nicht
von Amt 50 geleistet werden. Hierfür wird neben einer starken Unterstützung
durch Amt 17 ein externes IT- Unternehmen beauftragt werden müssen. Darüber
hinaus sind datenschutzrechtliche Fragen (beispielsweise bezüglich
Schnittstellen zu Kooperationspartnern / Anbietern) zu prüfen und in der
Entwicklung der App zu berücksichtigen.
Amt
50 könnte - mit ausreichenden personellen Kapazitäten - bei der Entwicklung
einer App neben der inhaltlich fachlichen Seite nur eine koordinierende Rolle
übernehmen.
Im Stellenplanverfahren für den Haushalt 2022 wurde seitens der Verwaltung eine Stelle (Koordination ErlangenPass) mit einem Stellenvolumen von 20 Stunden /Woche beantragt und auch genehmigt. 10 Stunden/ Woche wurden für die Erarbeitung des Konzeptes und die Implementierung des ErlangenPass Plus kalkuliert und weitere 10 Stunden/Woche für Öffentlichkeitsarbeit und Projektarbeiten im Rahmen des ErlangenPass bzw. ErlangenPass Plus.
Die Praxis hat gezeigt, dass die kalkulierte Zeit für die Konzeptentwicklung und vorbereitenden Arbeiten zur Einführung des ErlangenPass Plus nicht ausreichen und diese Arbeiten ein wesentlich größeres Zeitvolumen in Anspruch nehmen. Die umfangreichen inhaltlichen Überlegungen und Festlegungen wie auch die zahlreichen Arbeitsschritte können der SGA - Vorlage vom 27.10.2022 (Nr.50/085/2022) sowie insbesondere der Vorlage im heutigen SGA (Nr. 50/097/2023) entnommen werden.
Auch viele weitere Projektaufgaben wie insbesondere die Einführung des ermäßigten Deutschlandtickets sowie die Umstellung auf das neuen Corporate Design (mit Anpassung aller Informationsmedien (wie Flyer, Plakate, digitale Medien) müssen von dieser Stelleninhaberin geleistet werden, so dass hier keine freien Personalressourcen vorhanden sind und auch in 2024 nicht sein werden.
Auch wenn der ErlangenPass Plus zum 01.03.2024 eingeführt werden sollte, sind die konzeptionellen und koordinierenden Aufgaben nicht erledigt; es muss
· der Einführungsprozess (Berechtigung mit Einkommensberechnung) begleitet werden;
· Sachbearbeiter*innen bei Fragestellungen zum neuen Verfahren unterstützt werden;
· Richtlinien konkretisiert und angepasst werden;
· Öffentlichkeitsarbeit (auch in den sozialen Medien) verstärkt werden;
· grundsätzliche Entwicklungen (z.B. Einführung der Kindergrundsicherung) beobachtet und bewertet werden;
· der weitere Prozess evaluiert und neue Entscheidungen (z.B. Aufnahme von Studierenden und Auszubildenden) getroffen werden.
3. Fazit
Für die Entwicklung einer App sind in Amt 50 keine personellen Ressourcen vorhanden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1 Antrag der SPD-Fraktion vom 01.08.2023