Betreff
Einführung des ErlangenPass Plus: Verfahrensregelungen und Zeitpunkte
Vorlage
50/097/2023
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Beschlussvorlage

1.    Der ErlangenPass Plus wird entsprechend des im SGA am 28.09.2022 und im Stadtrat am 27.10.2022 unter Vorlagen-Nummer 50/085/2022 beschlossenen Konzepts in der ersten Jahreshälfte 2024, möglichst zum 01.03.2024, eingeführt.

2.    Die Einbeziehung von Studierenden und Auszubildenden in den ErlangenPass beziehungsweise den ErlangenPass Plus erfolgt aus konzeptionellen und umsetzungstechnischen Gründen nicht zeitgleich, sondern zu einem derzeit nicht festlegbaren späteren Zeitpunkt.

3.    Der Auftrag des Stadtrats vom 19.07.2023 (Vorlagennummer 50/091/2023) zur Einführung des ErlangenPass beziehungsweise des ErlangenPass Plus für Studierende und Auszubildende ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit den unter I. genannten Beschlüssen sollten die Ermäßigungen, die mit dem ErlangenPass möglich sind, über die bisherigen Berechtigtenkreise erweitert werden. Ziel ist es, Teilhabechancen für weitere Bevölkerungsgruppen als bisher zu stärken.

Hierzu wurden folgende Adressat*innenkreise definiert, die nach den bestehenden Zugangskriterien bisher nicht für den ErlangenPass berechtigt waren:

1)    Haushalte, die mit ihrem Haushaltseinkommen über dem jeweils sozialrechtlich relevanten Bedarf für Sozialleistungen liegen, aber dennoch über geringe finanzielle Mittel verfügen; hierfür wurde eine Einkommensobergrenze definiert, die sich am Regelsatz des Bürgergeldes orientiert und eine Heizkostenpauschale sowie eine Mietobergrenze je nach Haushaltsgröße beinhaltet (Details zur Berechnung siehe Beschluss mit Vorlagennummer 50/085/2022);

2)    Studierende und Auszubildende, die Ausbildungsförderung erhalten beziehungsweise über ein geringes Einkommen verfügen, aber für Ausbildungsförderung nicht berechtigt sind; in diesem Fall wird die unter 1) bestimmte Einkommensobergrenze zugrunde gelegt. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen soll diese Gruppe jedoch gesondert betrachtet werden (siehe 2.3).

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

2.1 Verfahrenswege und Kriterien zur Einführung des ErlangenPass Plus

Für die Einführung des ErlangenPass Plus wurden spezifische Verfahrenswege und Kriterien definiert:

a) Grundsätzliche Regelungen für die Einkommensberechnung

Die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und die Berücksichtigung von anrechnungsfreiem Einkommen orientiert sich im Wesentlichen an den Vorgaben von SGB II und SGB XII. Die differenzierten Regelungen werden von der Verwaltung bei der Berechnung des Einkommens berücksichtigt. Dabei gelten folgende grundsätzliche Regelungen:

-       für die Berechnungen gelten als maßgeblicher Haushalt alle Haushaltsmitglieder mit Ausnahme jener Mitglieder, die aufgrund anderer Kriterien (zum Beispiel Sozialleistungsbezug) bereits für den ErlangenPass berechtigt sind;

-       anzurechnende Einkommensarten werden in einer Richtlinie konkretisiert;

-       als Berechnungsgrundlage gilt das Monatseinkommen im Vormonat der Antragstellung;

-       Mietkosten werden entsprechend der Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße, d.h. unabhängig von der tatsächlichen Miete berücksichtigt;

b) Verfahrensweisen für die Beantragung und Gültigkeit

-       die Gültigkeit des ErlangenPass Plus beträgt in der Regel 12 Monate; nach Ermessen ist eine längere Gültigkeit möglich, wenn sich Einkommen absehbar nicht wesentlich verändern wird (zum Beispiel bei Renteneinkünften).

-       zur Einführung des ErlangenPass Plus soll ein online-Rechner zur Verfügung gestellt werden; damit können Interessierte bereits vor einer formalen Antragstellung eine mögliche Berechtigung prüfen und den Antrag online stellen;

-       die Regelungen zur Berechtigung für den ErlangenPass Plus sollen in einer Richtlinie festgehalten und veröffentlicht werden;

-       für die Berücksichtigung von Vermögen wird eine Selbstauskunft der Antragstellenden zugrunde gelegt (keine weiteren Nachweise).

2.2 Bewertung des ErlangenPass Plus vor dem Hintergrund von Bürgergeld und Wohngeldreform

Im Zuge der Konzeptentwicklung für die Einführung des ErlangenPass Plus wurden mit der Einführung des Bürgergelds und der Reform des Wohngelds zum Teil neue Bewertungsgrundlagen geschaffen. Da der ErlangenPass grundsätzlich beantragt werden kann, wenn Transferleistungen wie Bürgergeld bezogen werden oder Anspruch auf Wohngeld besteht, ist der Kreis der Berechtigten für den ErlangenPass bereits mit den genannten Reformen erweitert worden.

So lässt die stark gestiegene Anzahl der Verlängerungen der ErlangenPässe und von Erstanträgen im Jahr 2023 in den beiden Rechtskreisen Wohngeld und Bürgergeld bereits den Schluss zu, dass mehr Menschen Sozialleistungen und damit auch den ErlangenPass erhalten. Dies ist insbesondere beim Wohngeld erkennbar. Mit der Erhöhung des Regelbedarfs im Bürgergeld ab Anfang 2024 um rund 12 Prozent ist voraussichtlich eine weitere Steigerung der Antragszahlen zu erwarten.

Sozialpolitische Reformen können in bestimmten Fällen für finanziell belastete Haushalte aktuell außerdem mehr Entlastung bringen als der ErlangenPass Plus. Mit dem Wohngeldbezug sind beispielsweise weitere Vergünstigungen verbunden. So erhalten Haushalte für Kinder, die bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen.

Jedoch beantragen erfahrungsgemäß nicht alle Menschen mit Anspruch auf Wohngeld diese Leistung tatsächlich auch. Sie können in diesem Fall bei geringem Einkommen aber dennoch vom ErlangenPass Plus profitieren. Dennoch soll bei Menschen mit geringen Mitteln verstärkt darauf hingewirkt werden, Wohngeld Plus zu beantragen, da sie damit insgesamt ein Mehr an finanziellen Entlastungen haben als es mit dem ErlangenPass    Plus möglich wäre.

2.3 Einbeziehung von Studierenden und Auszubildenden in den ErlangenPass Plus: neue Ausgangsbedingungen durch das bayerische „Ermäßigungsticket“ („29-Euro-Ticket“)

Studierende und Auszubildende gehören zu den Bevölkerungsgruppen mit einem durchschnittlich geringen Einkommen. Im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen ist die Armutsgefährdungsquote unter Studierenden hoch. Ihre Teilhabechancen sollen deshalb gestärkt werden.

Mit dem Beschluss zur Einführung des ErlangenPass Plus war deshalb die Aufnahme von Studierenden und Auszubildenden mit Ausbildungsförderung in den ErlangenPass beziehungsweise mit geringem Haushaltseinkommen, aber ohne Ausbildungsförderung in den ErlangenPass Plus vorgesehen.

Auch hier haben sich im Zuge der Konzeptentwicklung mit der Einführung des sogenannten „Ermäßigungstickets“ für diesen Personenkreis jedoch maßgebliche Grundlagen verändert, die zu einer Neueinschätzung führen:

·         Für den öffentlichen Nahverkehr besteht für Studierende mit Studienort in Bayern sowie für Auszubildende eine vom Freistaat Bayern geförderte Möglichkeit, das Deutschland-Ticket anstelle des regulären Preises von derzeit 49 Euro pro Monat zum ermäßigten Preis für 29 Euro pro Monat zu erwerben. Dieses Ermäßigungsticket ist für Studierende ab dem Wintersemester 2023/24 und für Auszubildende ab dem 1. September 2023 erhältlich. Es wird wie jedes Deutschlandticket als digitales Abo ausgegeben (HandyTicket) und ist monatlich kündbar.

Dies hat folgende Konsequenzen:

·         Eine Ermäßigung des Deutschlandtickets für Studierende und Auszubildende mit dem ErlangenPass / ErlangenPass Plus auf 19 Euro mit städtischen Mitteln würde die Kostenerstattung für ein Ermäßigungsticket für 29 Euro durch den Freistaat Bayern ersetzen.

·         Eine „Upgrade“ des vom Freistaat geförderten 29-Euro-Ermäßigungstickets auf ein 19-Euro-Ticket durch eine zusätzliche städtische Erstattung von 10 Euro erscheint nicht umsetzbar (gegebenenfalls gesetzlich nicht mögliche „Doppelförderung“ durch die städtische Ermäßigung eines bereits subventionierten Preises; technisch nicht umsetzbarer zweifacher Abrechnungsmodus der ESTW gegenüber Stadt und Freistaat).

·         Eine Erstattung für die Ermäßigung von regulär 49 Euro auf ermäßigte 19 Euro mit dem ErlangenPass / ErlangenPass Plus müsste deshalb mit unverhältnismäßig hohen Kosten vollständig von der Stadt getragen werden.

Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Stadtrats vom 19.07.2023 (Vorlagennummer 50/091/2023) deshalb beauftragt zu prüfen und einen Vorschlag zu erarbeiten, ob und in welcher Form Studierende und Auszubildende in den Erlangen Pass / ErlangenPass Plus einbezogen werden können, jedoch für diese Personengruppen ohne ermäßigtes Deutschlandticket.

Einer gleichzeitigen Implementierung eines gesonderten ErlangenPass / ErlangenPass Plus für Studierende und Auszubildende mit der Einführung des ErlangenPass Plus für andere Bevölkerungsgruppen, wie unter 2.1 beschrieben, stehen jedoch umsetzungstechnische Probleme entgegen:

·         Wie oben dargestellt, hat bereits die Einführung von Bürgergeld und Wohngeld Plus, die zum bestehenden ErlangenPass berechtigen, zu einer deutlichen Zunahme von Antragstellungen geführt.

·         Mit der zusätzlichen Einführung des neuen ErlangenPass Plus mit einem erweiterten Berechtigtenkreis mit Einkommensberechnung wird diese Zahl weiter ansteigen. Dabei ist derzeit nicht abschätzbar, wie hoch dieser Zuwachs sein wird. Da jedoch mit dem ErlangenPass Plus angestrebt wird, die Teilhabechancen weiterer Bevölkerungskreise zu stärken, ist eine entsprechende Bewerbung vorgesehen und damit eine Steigerung der Nutzer*innenzahlen zu erwarten.

·         In der Phase der Implementierung des ErlangenPass Plus ist mit einem erhöhten Informations- und Beratungsaufwand für Anfragen von Interessierten und für Antragstellende zu rechnen. Gegebenenfalls müssen Unterlagen an- oder nachgefordert und geprüft werden. Zudem sollen Personen mit geringen Mitten – wie oben dargestellt – zusätzlich hinsichtlich einer möglichen Inanspruchnahme von Wohngeld Plus informiert und motiviert werden. 

·         Aufgrund der neu eingeführten Kriterien für den ErlangenPass Plus (einkommensorientiert anstelle des Bezugs von Transferleistungen) sind haushaltsbezogene Einkommensberechnungen und -prüfungen durchzuführen. Insgesamt erhöht sich dadurch der Verwaltungsaufwand bis hin zum Ausstellen von neuen ErlangenPass Plus-Karten erheblich.

·         Durch die gleichzeitige Einbeziehung von Studierenden und Auszubildenden in den ErlangenPass / Plus ist ein weiterer zusätzlicher Anstieg von Informations- und Beratungsbedarf sowie von Antragszahlen zu erwarten. Dieser ist aufgrund der bereits bestehenden hohen Antragszahlen personell nicht zusätzlich leistbar. So liegen laut Sozialbericht der Stadt Erlangen (2021) rund 32 Prozent der Studierenden unterhalb der Armutsschwelle[1]. Hochgerechnet auf die rund 39.600 Studierenden in Erlangen im Wintersemester 2022/23 wären es somit rund 12.600 Studierende, die grundsätzlich für den ErlangenPass / Plus berechtigt sein könnten.

·         Da für Studierende und Auszubildende wegen des bayerischen Ermäßigungsticket keine (weitere) Ermäßigung des Deutschlandtickets durch den ErlangenPass / Plus möglich ist, muss eine gesonderte Karte erstellt werden (besondere Kennzeichnung als ErlangenPass / Plus für Studierende und Auszubildende). Bei einer Veränderung des Studierenden- oder Auszubildendenstatus wären erneute Anpassungen notwendig.

Fazit:

Studierenden und Auszubildenden steht mit dem bayerischen Ermäßigungsticket sowie bereits bestehenden spezifischen Ermäßigungen in Bildungs-, Kultur-, Sport- und Teilhabeangeboten aktuell bereits eine Reihe von Entlastungen zur Verfügung (siehe https://www.iamstudent.de/blog/studentenrabatte-in-erlangen-nuernberg/); vor diesem Hintergrund steht der zu erwartende personelle, finanzielle und technische Umsetzungsaufwand für die gleichzeitige Implementierung des neuen ErlangenPass Plus und die Einbeziehung von Studierenden und Auszubildendem in den ErlangenPass / Plus derzeit in keinem angemessenen und personell leistbaren Verhältnis zur erwartbaren Wirkung oder einem „Plus“ im Sinne der Teilhabeförderung für Studierende und Auszubildende.

Eine App-Lösung / Schnittstelle zur ESTW für das nur online erhältliche 29-Euro-Ermäßigungsticket steht für den ErlangenPass / Plus noch nicht zur Verfügung. Die Konzipierung, Entwicklung, Umsetzung und Implementierung einer App setzt weiteren finanziellen und personellen Aufwand voraus und würde zu zudem zu zeitlichen Verzögerungen bei der Einführung des ErlangenPass Plus für breitere Bevölkerungsschichten führen (siehe hierzu Vorlagennummer 50/098/2023).

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Aufgrund der hier dargestellten Erwägungen soll ein zweistufiges Vorgehen umgesetzt werden:

(1)  Zeitnahe Einführung des ErlangenPass Plus in der ersten Jahreshälfte 2024, möglichst zum 1.3.2024, für Haushalte mit geringem Einkommen, jedoch ohne Bezug von Transferleistungen, wie unter 2.1 dargestellt.

      Hierfür sind folgende Arbeitsschritte vorgesehen:

-       Festschreibung der bereits entwickelten Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Verfahrensweisen für den ErlangenPass Plus in einer Richtlinie; Veröffentlichung nach Prüfung und Abstimmung mit Rechtsamt;

-       Übertragung des bereits erarbeiteten Berechnungsschematas für die Berechtigung zum ErlangenPass Plus in einen online-Rechner mit gleichzeitiger Möglichkeit zur online Beantragung; technische und datenschutzsichere Umsetzung in Abstimmung mit dem Amt für Digitalisierung und Informationstechnik (DIGIT), Datenschutzbeauftragten und ggfs. Rechtsamt;

-       verwaltungsmäßige Implementierung sämtlicher Verfahrensschritte in die laufende Bearbeitung von Anträgen für den ErlangenPass Plus (zum Beispiel Berechnungsschemata; Antragsformulare, Ausstellung der Vorzeigekarte) bei bereits aktuell überaus hohem Arbeitsaufkommen in den beteiligten Sachgebieten bei Amt 50;

-       Information von städtischen und externen Kooperationspartnern über den erweiterten Berechtigtenkreis und Motivierung zur weiteren Kooperation im Rahmen einer Veranstaltung;

-       Bewerbung des ErlangenPass Plus und Information über die Zugangsvoraussetzungen und das Antragsverfahren in der Öffentlichkeit;

 

(2)  Zeitlich verschobene Einbeziehung von Studierenden und Auszubildenden in den ErlangenPass beziehungsweise den ErlangenPass Plus aus den oben genannten umsetzungstechnischen Gründen.

Zur Abschätzung des zusätzlich erforderlichen personellen und finanziellen Aufwands bietet es sich an, soweit möglich zunächst die Nutzung des bayerischen Ermäßigungstickets durch Studierende und Auszubildende zu eruieren und zu beobachten.

Ein konkreter Einführungszeitpunkt für Studierende und Auszubildende kann deshalb derzeit nicht benannt werden.

Sollten sich im weiteren Verlauf wesentliche Rahmenbedingungen ändern, die dem hier vorgeschlagenen Vorgehen zugrunde liegen, so wird die frühzeitige Einbeziehung von Studierenden und Auszubildenden in den bestehenden ErlangenPass / ErlangenPass Plus  beziehungsweise die Implementierung eines gesonderten ErlangenPass / ErlangenPass Plus (ohne Deutschlandticket) erneut geprüft.

Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn das bayerische Ermäßigungsticket zu einem späteren Zeitpunkt (beispielsweise aus Kostengründen) wieder entfällt beziehungsweise wenn ein rechtlich gesicherter Rahmen für eine zusätzliche Förderung des Ermäßigungstickets durch die Stadt besteht. Zudem müssen für die ESTW und Amt 50 die technischen Voraussetzungen bestehen, um die Kostenerstattung für ein ermäßigtes Deutschlandticket mit zwei gesonderten Abrechnungsmodi gegenüber Freistaat und Stadt mit vertretbarem Aufwand durchzuführen.

Nach Möglichkeit wird dann ein neues Verfahren erarbeitet, mit dem die Teilhabe dieser Personengruppen gestärkt werden kann. Hierbei ist jedoch bereits jetzt zu berücksichtigen, dass die Einbeziehung von Studierenden und Auszubildenden in den ErlangenPass / ErlangenPass Plus oder eine zusätzliche städtische Förderung des Ermäßigungstickets mit erheblichen Kostenerstattungen für die Stadt verbunden sind. Dies zeigt folgende Beispielrechnung:

·         Würden 3.000 Studierende und Auszubildende mit dem ErlangenPass / ErlangenPass Plus ein ermäßigtes Deutschlandtickets zu 19 Euro erwerben, so würden für die Stadt 1,08 Mio. Euro jährlich an Erstattungskosten anfallen.

·         Auch bei einer städtischen Förderung des bayerischen Ermäßigungstickets von 29 Euro auf 10 Euro („Upgrade“) würden bei dieser angenommenen Nutzerzahl Erstattungskosten in Höhe von 360.000 Euro jährlich für die Stadt anfallen. Dies setzt jedoch voraus, dass die notwendigen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung bestehen.

Auch nicht-städtische Kooperationspartner des ErlangenPass / ErlangenPass Plus müssten hierbei motiviert werden, bestehende Ermäßigungen auch für Studierende und Auszubildende zu gewähren, sofern diese nicht ohnehin mit dem Studierenden- oder Azubi-Ausweis möglich sind. Inwiefern Kooperationspartner dies (zusätzlich zu den gestiegenen Nutzer*innenzahlen durch den ErlangenPass Plus) noch mittragen würden oder könnten, ist derzeit offen.

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden



[1] Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 40 Prozent des Medianeinkommens; Quelle: Stadt Erlangen / Statistik und Stadtforschung (2021). Datensammlung zur sozialen Lage in der Stadt Erlangen 2021, S. 26 (Statistik aktuell 3/2021)


Anlagen: