hier: Billigungsbeschluss
Antrag der Erlanger Linke Nr. 78/2023
1. Der Entwurf des 1. Deckblatts zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 und des 4.
Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 317 der Stadt Erlangen – Kerngebiet Nürnberger Straße –
in der Fassung vom 12.12.2023 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
2. Der Antrag Nr. 078/2023 der Erlanger Linke (Anlage 1) ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a)
Anlass und Ziel der Planung
In einem gemeinsamen
Fraktionsantrag Nr. 157/2021 beantragten die CSU- und SPD- Fraktionen des
Erlanger Stadtrates, dass die Erlanger Innenstadt als zentraler Ort der
Begegnung mit vielfältigen Nutzungen unter den heutigen und zukünftigen
Veränderungsprozessen erhalten bleiben soll. Entsprechend der Zielsetzung einer
gewünschten stärkeren Durchmischung und Flexibilisierung wurde untersucht, ob
in Teilbereichen der Erlanger Innenstadt eine Wohnnutzung ermöglicht werden
kann und inwiefern dies zielführend und rechtlich umsetzbar wäre. Im Ergebnis
(Vorlagennr.: 611/094/2021, Beschluss des UVPA vom 22.02.2022) wurde
aufgezeigt, dass unter anderem für den Bebauungsplan Nr. 317 und den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 im Bereich der zentralen Achse der
Erlanger Innenstadt die Steuerung einer Wohnnutzung zur Nutzungsmischung aus
städtebaulicher Sicht sinnvoll ist.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 383 sowie der
Bebauungsplan Nr. 317 sollen demzufolge dahingehend geändert werden, dass ab
dem 2. Obergeschoss eine Wohnnutzung ausnahmsweise zulässig ist. Bei der
Änderung der Bebauungspläne handelt es sich um eine Feinsteuerung des vorhandenen
Baurechts. Mit der ausnahmsweisen und nur untergeordneten Zulässigkeit von
Wohnen kann eine Nutzungsmischung des Gebiets gefördert, der
Gebietserhaltungsanspruch des Kerngebiets für die bestehenden Nutzer jedoch
weiterhin gewährleistet werden. Zusätzlich unterstützt der Ausschluss von
Wohnen in den Erdgeschossen den Leitgedanken der Bebauungspläne Nr. 383 und Nr.
317, die Erdgeschosszone als zentralen Verkaufsbereich zu stärken. Durch
die beabsichtige Gliederung wird die Gewährleistung der Verträglichkeit der
unterschiedlichen Nutzungen untereinander gefestigt.
Zusätzlich wird durch die Deckblätter das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Erlangen umgesetzt. In der Innenstadt sollen und können bestimmte Arten von Vergnügungsstätten aufgrund der Kerngebietstypik nicht vollständig ausgeschlossen werden. Sie tragen mitunter zur Angebotsvielfalt bei und haben aus städtebaulicher Sicht in der Innenstadt eine Daseinsberechtigung. Demzufolge sind Toleranzgebiete bzw. Toleranzgebiete mit Einschränkungen für die Innenstadt definiert.
Die Flächen innerhalb des 1. Deckblatts zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 im westlichen Bereich der Nürnberger Straße werden demnach als Toleranzgebiet mit Einschränkungen definiert. Folglich wird eine geschossbezogene Beschränkung festgesetzt. Vergnügungsstätten werden hier in den Unter- und Obergeschossen zugelassen. Im Erdgeschoss werden sie ausgeschlossen. Diese Beschränkung dient dazu, die Dichte sowie die Attraktivität und Vielfalt des Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatzes in diesem zentralen Bereich der Innenstadt nicht zu gefährden. Die Flächen im östlichen Bereich der Nürnberger Straße innerhalb des 4. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 317 sind nicht als Toleranzgebiet definiert. Demzufolge werden dort Vergnügungsstätten ausgeschlossen.
Ferner wird durch das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 383
die bauplanungsrechtliche Grundlage für eine Neubebauung der Grundstücke in der
Nürnberger Straße 21 und 23 (Fl. Nr. 1025
und 1026, Gem. Erlangen) geschaffen. Im Einklang mit den bereits erwähnten
nutzungsspezifischen städtebaulichen Zielen für diesen Abschnitt der Nürnberger
Straße plant der Eigentümer die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses,
welches im Erdgeschoss Einzelhandel, im 1. Obergeschoss Gewerbeeinheiten und ab
dem 2. Obergeschoss Wohnungen vorsieht. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wird das
Maß der Nutzung im rückwärtigen Grundstücksbereich geringfügig angepasst.
b)
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Fl. Nrn. 1020/3, 1020/4, 1020/6, 1023/2, 1025, 1026, 1043/3, 1043, 1044/1, 1044, 1045, 1046/2, 1046/8, 1047/2, 1047, 1048 der Gemarkung Erlangen und weist eine Fläche von ca. 1,72 ha (Anlage 2) auf.
c)
Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP)
von 2003 ist das Plangebiet als gemischte Bauflä-che dargestellt. Das 1.
Deckblatt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 und das 4. Deckblatt zum
Bebauungsplan Nr. 317 stehen der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine
Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich. Die Änderung des
vorhabenbezogenen Bebau-ungsplans Nr. 383 der Stadt Erlangen –
Güterbahnhofstraße – betrifft den sonstigen Geltungsbereich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 383 und des 4. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 317 der Stadt Erlangen – Kerngebiet Nürnberger Straße –. Mit diesem 1. Deckblatt soll der Bebauungsplan Nr. 383 – Güterbahnhofstraße – und mit dem 4. Deckblatt soll der Bebauungsplan Nr. 317 – Henkestraße Süd – teilweise geändert werden (Anlage 3).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
a)
Verfahren
Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 16.05.2023 beschlossen, für das Gebiet nördlich der Sedanstraße, östlich und westlich der Nürnberger Straße und südlich der Güterhallenstraße sowie Henkestraße den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 – Güterbahnhofstraße – durch das 1. Deckblatt und den Bebauungsplan Nr. 317 – Henkestraße Süd – durch das 4. Deckblatt nach den Vorschriften des BauGB zu ändern.
Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Da die Aufstellung der Deckblätter im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgt, wurde von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Da die Aufstellung der Deckblätter im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgt, entfällt die frühzeitige Behördenbeteiligung. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt nach der Billigung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
b) Städtebauliche Ziele
Steuerung
der Wohnnutzung
Bei
der Aufstellung der Deckblätter handelt es sich um eine Feinsteuerung des
vorhandenen Baurechts. Mit der Änderung der Bebauungspläne soll eine
Wohnnutzung ab dem 2. Obergeschoss in den festgesetzten Kerngebieten
ausnahmsweise ermöglicht werden und im Erdgeschoss ausgeschlossen werden. Damit
geht das übergeordnete Ziel einher, eine gemischte Nutzung der Innenstadt zu
fördern und die gewerbliche Bestandsnutzung in der Erdgeschosszone zu sichern.
Dementsprechend wird die Art der baulichen Nutzung angepasst.
Umsetzung des Städtebaulichen Einzelhandelskonzepts und
Vergnügungsstättenkonzepts
Die Änderung der Bebauungspläne, die eine
Wohnnutzung nur ausnahmsweise ab den 2. Obergeschossen zulässt, steht im
Einklang mit dem Städtebaulichen Einzelhandelskonzept (SEHK). Die
Erdgeschosszone als zentraler Versorgungsbereich bleibt erhalten und wird
gestärkt.
Das
Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Erlangen wird umgesetzt, in dem im 1.
Deckblatt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 Vergnügungsstätten nur in
den Unter- und Obergeschossen zugelassen werden und im 4. Deckblatt zum
Bebauungsplan Nr. 317 Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.
Ermöglichung
einer angemessenen städtebaulichen Dichte im rückwärtigen Bereich der
Nürnberger Straße 21/23
In
der Nürnberger Straße ist eine Neubebauung mit einer Mischnutzung
bestehend aus Einzelhandel im Erdgeschoss, einer darüber angeordneten
Büronutzung und Wohnnutzung ab dem 2. Obergeschoss geplant. Das Maß der
baulichen Nutzung wird zur Realisierung des Projekts mit drei Geschossen im
rückwärtigen Bereich der Fl.Nr. 1026 und teils der Fl.Nr. 1025 Gemarkung
Erlangen festgesetzt. Die Wandhöhe wird auf max. 12 m begrenzt, so dass sich
die Neubebauung in die umliegende Bebauung u.a. der Erlanger Arcaden und der
angrenzenden Gebäudestrukturen entlang der Nürnberger Straße harmonisch
einfügt.
Die Grundzüge der Planung bleiben hierbei unberührt, da das
Ziel einer abgestuften baulichen Höhe im rückwärtigen Bereich gewahrt wird. In
der ersten Reihe entlang der Nürnberger Straße bleiben die Festsetzungen zum
Maß der Nutzung unverändert. Eine prägende Wirkung auf das Stadtbild geht durch
die Änderung nicht hervor.
Energie und Klimaschutz
Die solare Baupflicht wird durch entsprechende Festsetzung
im Bebauungsplan umgesetzt. Für das Bauvorhaben in der Nürnberger Straße 21/23
wird diese flankierend durch einen Städtebaulichen Vertrag geregelt. Gegenstand
dieses Städtebaulichen Vertrags ist ebenso die Umsetzung des
Grundsatzbeschlusses zur Energieeffizienz von Gebäuden.
c) Umweltprüfung
Da die Aufstellung der Deckblätter im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgt, entfällt die Umweltprüfung.
d) Antrag Nr.
078/2023 der Erlanger Linke
Die
Erlanger Linke fragt an, ob für die neu geschaffenen Wohnflächen des
Neubauprojekts der vorhandene Grundsatzbeschluss zum EOF-geförderten
Mietwohnungsbau zur Anwendung gelangt: Der vorhandene Beschluss zum
EOF-geförderten Mietwohnungsbau gelangt auch hier zur Anwendung, wenn die
definierten Voraussetzungen vorliegen. Die Sicherung der Umsetzung erfolgt über
Regelungen im Städtebaulichen Vertrag, welcher in derselben Sitzungskette mit
Vorlagen Nr. 30/079/2023 in den nicht öffentlichen Teil des UVPA und Stadtrats
eingebracht wird.
4. Klimaschutz
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung
auf mögliche Folgen und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 Antrag 078/2023
Anlage 2 Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 3 Stand des Bauleitplanverfahrens