Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Gemeinden haben gemäß Art. 56 Abs. 2 GO für eine zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet zu sorgen. Dazu tragen Straßennamen, Straßennamensschilder und Hausnummern wesentlich bei. Dadurch wird insbesondere bei Notfällen ein effektiver Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei gewährleistet, sowie Zustellungen und der private Besuchsverkehr erleichtert. Für die Erteilung der Namen ist gemäß Art. 53 Abs. 1 BayStrWG die Gemeinde zuständig.
Amt 66 beabsichtigt, den von der Heerfleckenstraße nach Norden
abzweigenden Feld- und Waldweg entlang der Grundstücke Heerfleckenstraße 41-45
zur Ortsstraße aufzustufen, da er hauptsächlich der Erschließung der
anliegenden Grundstücke dient und hierüber keine Bewirtschaftung
landwirtschaftlicher Grundstücke mehr erfolgt.
Dieser Straßenabschnitt ist bereits ausgebaut. Die
Aufstufung würde als Verlängerung der Ortsstraße Heerfleckenstraße gesehen
werden, da die Grundstücke auch bisher schon der Heerfleckenstraße zugeordnet
sind.
Bereits 1960 wurde
die Bezeichnung Heerfleckenstraße von der Gemeinde Frauenaurach amtlich
vergeben. Für die Benennung wurde der alte Flurname "Im Heer Flecken"
herangezogen.
Bedeutung: "Flecken" bezeichnet ein kleines Feldstück,
"Heer" leitet sich wohl von "her(e)" mit der Bedeutung
"heilig, vornehm" ab. Vermutlich handelte es sich früher um ein
Flurstück aus dem Besitz des Kosters Frauenaurach. (Quelle:
Schildergeschichten, Hans-Diether Dörfler).
Im Zuge der
Eingemeindung 1972 wurde der Name beibehalten.
Bisher umfasst die
Benennung den Straßenzug ausgehend von der Kreuzung Gostenhofer
Straße/Wilhelm-Tell-Straße bis zur Hausnummer Heerfleckenstraße 40 (rechte
Straßenseite) bzw. 41a (linke Straßenseite).
Die Erweiterung des
Straßenzugs Heerfleckenstraße - wie in der Lageplanskizze ersichtlich – wird
vollzogen.
Anlagen: Anlage 1_Planskizze_Erweiterung Heerfleckenstraße