Die Stadt Erlangen stimmt der Planungsvereinbarung mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg zum Umbau des Wehres an der Bleiche (Schwabach) zu.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Anlass der Planungsvereinbarung ist der erforderliche Rückbau des vorhandenen Stauwehrs an der Schwabach (Bleiche). Das Stauwehr befindet sich in einem bautechnisch schlechten Zustand. Der Rückbau des Wehrs erzielt als Gewässerrenaturierungsmaßnahme eine ökologische Aufwertung des Gewässers und trägt dabei einen Teil zum Klimaanpassungskonzeptes bei und dient der Abflussoptimierung bei einem Hochwasserereignis. Die Kosten des Bauvorhabens werden durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg über den Freistaat Bayern getragen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Gemäß EU-WRRL ist die Durchgängigkeit von Gewässern wiederherzustellen. Querbauwerke, welche ein Hindernis für die aquatische Fauna darstellen, sind daher zu entfernen, um den geforderten guten Gewässerzustand erreichen zu können.
Das Wehr an der Bleiche soll durch eine Rauhe Rampe ersetzt werden, um die Wanderung der Fische und Kleinstlebewesen im Gewässer zu ermöglichen. Durch den Wehrrückbau wird die Schwabach ökologisch aufgewertet.
Des Weiteren fördern Querbauwerke wie Wehre das Hochwasserrisiko. Im Zuge der Maßnahme kann somit der Hochwasserschutz in Erlangen verbessert werden.
Bisher liegen seitens des
Wasserwirtschaftsamtes nur interne Überlegungen vor. Diese beinhalten den
Rückbau des Wehres, den Bau einer Rauhe Rampe und der ökologischen Umgestaltung
des Gewässerabschnitts.
In Richtung der ökologisch wertvollen Mühlwiesen wurde vor einigen Jahren ein
Zaun zur Abgrenzung für die Öffentlichkeit errichtet. Der Zaun stellt jedoch
ein bedeutsames Hochwasserhindernis dar. Da der Zaun Auswirkungen auf das
betroffene Überschwemmungsgebiet hat und das Wasser in Richtung Häuser drängt,
muss dieser entfernt werden.
Die Planung zur beschriebenen
Maßnahme soll durch ein Ingenieurbüro erfolgen. Das Vergabeverfahren und die
resultierende Planung sollen zeitnah erfolgen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Gemäß den Zuständigkeiten wird die
Maßnahme des Wasserwirtschaftsamtes in Kooperation mit Amt 31 durchgeführt.
Unterhaltslast für den Mühlgraben liegt gemäß Aufgabengliederungsplan bei Amt
31. Da die Planungsvereinbarung verschiedene Dienststellen betrifft, wurde um
Zustimmung der Planungsvereinbarung durch Amt 66 und Amt 23 gebeten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Da der Rückbau des Wehrs in Kombination mit dem Hochwasserschutz-Projekt steht und dies als vollwertige ökologische Maßnahme gilt, übernimmt der Freistaat die Kosten für das gesamte Projekt.
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1_Planungsvereinbarung in abgeänderter Version gemäß Anmerkungen von Amt 23 und Amt 66 vom 29.08.2023