Betreff
Planungsvereinbarung mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg zum Umbau des Wehres an der Bleiche (Schwabach)
Vorlage
31/206/2023
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen stimmt der Planungsvereinbarung mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg zum Umbau des Wehres an der Bleiche (Schwabach) zu.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Anlass der Planungsvereinbarung ist der erforderliche Rückbau des vorhandenen Stauwehrs an der Schwabach (Bleiche). Das Stauwehr befindet sich in einem bautechnisch schlechten Zustand. Der Rückbau des Wehrs erzielt als Gewässerrenaturierungsmaßnahme eine ökologische Aufwertung des Gewässers und trägt dabei einen Teil zum Klimaanpassungskonzeptes bei und dient der Abflussoptimierung bei einem Hochwasserereignis. Die Kosten des Bauvorhabens werden durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg über den Freistaat Bayern getragen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gemäß EU-WRRL ist die Durchgängigkeit von Gewässern wiederherzustellen. Querbauwerke, welche ein Hindernis für die aquatische Fauna darstellen, sind daher zu entfernen, um den geforderten guten Gewässerzustand erreichen zu können.

Das Wehr an der Bleiche soll durch eine Rauhe Rampe ersetzt werden, um die Wanderung der Fische und Kleinstlebewesen im Gewässer zu ermöglichen. Durch den Wehrrückbau wird die Schwabach ökologisch aufgewertet.

Des Weiteren fördern Querbauwerke wie Wehre das Hochwasserrisiko. Im Zuge der Maßnahme kann somit der Hochwasserschutz in Erlangen verbessert werden.

Bisher liegen seitens des Wasserwirtschaftsamtes nur interne Überlegungen vor. Diese beinhalten den Rückbau des Wehres, den Bau einer Rauhe Rampe und der ökologischen Umgestaltung des Gewässerabschnitts.
In Richtung der ökologisch wertvollen Mühlwiesen wurde vor einigen Jahren ein Zaun zur Abgrenzung für die Öffentlichkeit errichtet. Der Zaun stellt jedoch ein bedeutsames Hochwasserhindernis dar. Da der Zaun Auswirkungen auf das betroffene Überschwemmungsgebiet hat und das Wasser in Richtung Häuser drängt, muss dieser entfernt werden.

Die Planung zur beschriebenen Maßnahme soll durch ein Ingenieurbüro erfolgen. Das Vergabeverfahren und die resultierende Planung sollen zeitnah erfolgen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Gemäß den Zuständigkeiten wird die Maßnahme des Wasserwirtschaftsamtes in Kooperation mit Amt 31 durchgeführt.
Unterhaltslast für den Mühlgraben liegt gemäß Aufgabengliederungsplan bei Amt 31. Da die Planungsvereinbarung verschiedene Dienststellen betrifft, wurde um Zustimmung der Planungsvereinbarung durch Amt 66 und Amt 23 gebeten.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

        Da der Rückbau des Wehrs in Kombination mit dem Hochwasserschutz-Projekt steht und dies als vollwertige ökologische Maßnahme gilt, übernimmt der Freistaat die Kosten für das gesamte Projekt.

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1_Planungsvereinbarung in abgeänderter Version gemäß Anmerkungen von Amt 23 und Amt 66 vom 29.08.2023