Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2022 des Amtes 50
Vorlage
50/095/2023
Aktenzeichen
V/50/Wm021
Art
Beschlussvorlage

1. Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 50 i.H.v. - 3.637.419,21 EUR und dem entsprechend den Budgetierungsregeln vom Stadtrat am 27.07.2023 beschlossenen Verlustvortrag wird zugestimmt.

 

2. Mit dem Vorschlag zur Verwendung der Restmittel in der Budgetrücklage des Amtes von 170.505,52 EUR besteht Einverständnis.

 


Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das negative Gesamtbudgetergebnis wird zu 100 % als Verlust in das nächste Haushaltsjahr übertragen. Dem Fachamt wird die Möglichkeit geben, in der Budgetrücklage Mittel in Höhe von 170.505,52 € für besondere Zwecke zu beplanen.

Mit der Möglichkeit 170.505,52 € in der Budgetrücklage für soziale Aufgaben neben dem eigentlichen Budget im Jahr 2023 verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt sowie dem Fachamt der erforderliche Spielraum für die flexible Umsetzung von Projekten eingeräumt werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2022 des Amtes 50 beträgt

-3.637.419,21

 

(2021: 1.168.346,43 EUR, 2020: 1.993.949,88 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

0,00

 

 

für das 2.Halbjahr

0,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0,00

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2022 wurden übertragen

0,00

 

(2021: 0,00 EUR, 2020: 0,00 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

Das negative Budgetergebnis ergibt sich insbesondere aus den erheblichen Mehraufwendungen aufgrund der Ukraine-Krise beim Produkt 3131 (Hilfen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge). Hierfür wurden bereits Mittel in Höhe von 6.500.000,00 € nachbewilligt. Die tatsächlichen Mehraufwendungen betragen allerdings ca. 10.407.684,40 € und somit knapp 4 Mio. € mehr als zur Mittelnachbewilligung gemeldet.

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2022 konnte wie geplant erfüllt werden.

 

 

2.3

Der vorgesehene Verlustvortrag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen.

 

 

2.4

Zum Ausgleich des Verlustvortrages sind folgende Maßnahmen geplant
(Einsparvolumen in EUR):

Beträge in Euro

 

2.4.1

Einnahmen aus Erstattung Quartalsabrechnung Asyl des Jahres 2022

3.637.419,21

 

2.5

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 50 im Jahr 2022

 

Stand am 01.01.2022

200.000,00

 

Entnahmen 2022 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (29.06.2022)

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

Laut Beschluss des SGA 29.06.2022

200.000,00

99.078,43

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-99.078,43

 

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2022

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

69.583,95

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

0,00

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+69.583,95

 

abzüglich Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines Verlustvortrages

-0,00

 

= gegenwärtiger Rücklagenstand

 

170.505,52

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des gegenwärtigen Rücklagenstandes ist geplant:

 

 

2.5.1

Fortbildung, Coaching und Workshops

27.505,52

 

2.5.2

Ausstattung Verfügungswohnungen/Flüchtlingsunterkünfte

40.000,00

 

2.5.3

Broschüren Erlangen Pass

26.000,00

 

2.5.4

Fachanwendungen und Software

15.000,00

 

2.5.5

Zuschuss Caritas Projekt pERspektiven

40.000,00

 

2.5.6

Zuschuss AWO Projekt Integration

15.000,00

 

2.5.7

Zuschuss Anbietertreffen Erlangen Pass und Erlangen Pass ++

7.000,00

 

 

 

 

 

 

 

170,505,52

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Verlustvortrag nach 2023 i.H.v. 3.637.419,21 EUR
(der Verlustvortrag wird durch Mittelentzug aus dem laufenden Budget 2023 umgesetzt)

 

 


Anlagen: Tabelle „Budgetierung 2022 – Amt 50 Budgetabrechnung 20