Das Budget und Arbeitsprogramm 2023 – Stand: 31.07.2023 – wird zur Kenntnis genommen.
Die unter Punkt 3.3 des Zwischenberichts aufgeführten Konsolidierungsvorschläge zur Vermeidung eines möglichen Defizits werden beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Einhaltung des Budgetrahmens unter Erfüllung der Pflichtaufgaben des Amtes 50.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Maßnahmen einleiten, Wege finden, um mit den bewilligten Budgetmitteln auszukommen; Zur Vermeidung eines Defizites wird im Herbst ein Antrag auf Mittelbereitstellung gestellt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 31 07 2023“
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen - entfällt
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Budget und Arbeitsprogramm 2023 – Stand 31.07.2023 – des Amtes 50