Betreff
Kommunales Denkmalkonzept;
"Klimaresilienz und Denkmalpflege"
Vorlage
63/089/2023
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Kommunales Denkmalkonzept mit der Themensetzung „Klimaresilienz und Denkmalpflege“ für den Bereich des denkmalgeschützten Ensembles „Altstadt/ Neustadt Erlangen“ zu erstellen.

Der Ausschuss billigt die Beauftragung eines Fachplanungsbüros und die unter 5. dargestellte Finanzierung.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das “Kommunale Denkmalkonzept” (KDK) ist ein Instrument einer strategischen Denkmalplanung für Kommunen. Es wurde vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) mit der Zielsetzung entwickelt, Gemeinden als eigenverantwortliche Partner in der Denkmalpflege bei der Erhaltung und Gestaltung ihres kommunalen Erbes zu unterstützen und zu aktivieren.

 

Ziel des Kommunalen Denkmalkonzeptes zum Thema „Klimaresilienz und Denkmalpflege“ ist die denkmalgerechte Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes Erlangen im Gebiet des eingetragenen Ensembles „Altstadt/Neustadt“ (E-5-62-000-1). Darüber hinaus sollen Maßnahmen der Energieeffizienz unter Beachtung der denkmalpflegerischen, kommunalen und stadträumlichen Belange geprüft werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit dem im Mai 2019 herausgegebenen „Klimaanpassungskonzept der Stadt Erlangen“ wurden der notwendige Handlungsbedarf sowie Strategien und Maßnahmen beschrieben, um die Folgen des Klimawandels für die Stadt Erlangen zu minimieren. Dabei hat die Stadtklimaanalyse ergeben, dass u.a. die Erlanger Kernstadt mit dem denkmalgeschützten Ensemble hinsichtlich der Hitzeentwicklung besonders betroffen ist.

 

Die historisch überlieferte Stadt innerhalb der in Teilen erhaltenen Stadtmauer, insbesondere der Bereich der barocken Planstadt, ist ein hervorragendes Beispiel barocker Stadtbaukunst in Deutschland. Maßnahmen in diesem Bereich genießen deshalb besondere Aufmerksamkeit der Denkmalpflege – gleichzeitig ist vor dem Hintergrund des Klimawandels auch die Denkmalpflege bemüht, den neuen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Das KDK bietet nun die Möglichkeit, denkmalfachliche Belange (Bau- und Bodendenkmalpflege) entsprechend in die Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen einzubringen.

 

Gemeinsam gilt es, städtebauliche Leitbilder zu erarbeiten für die Integration von Baumstandorten und „grünblauer“ Inseln in der unter Ensembleschutz stehenden Altstadt sowie für die Maßnahmen zum Wasserrückhalt (Schwammstadt) und Wasserableitung bei Starkregenereignissen.

 

Ein weiterer Baustein des KDK betrifft Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit im historischen Gebäudebestand Erlangens und umfasst in einem ersten Schritt die Erarbeitung eines Solar-Rahmenplanes. Dieser sog. Rahmenplan soll die Grundlage bilden für einen künftigen Umgang mit nachhaltiger Energiegewinnung im historisch sensiblen Umfeld, künftige Entscheidungen werden dadurch nachvollziehbar und transparent. Perspektivisch soll die Erstellung eines Sanierungsleitfadens für ausgewählte Bautypologien der historischen Stadt folgen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Projektleitung übernimmt ein von der Verwaltung beauftragtes Fachplanungsbüro. Dessen Aufgabe ist neben der Koordination und Erarbeitung der Projektinhalte die enge Abstimmung mit den Kooperationspartnern und die Information aller relevanter kommunaler und staatlicher Fachstellen. Eine Information der Öffentlichkeit soll ebenfalls erfolgen.

Damit die Planung des extern beauftragten Fachplanungsbüros Ergebnisse bringt, ist der Prozess des KDK auf die Beteiligung aller kommunalen Fachstellen, die sich mit der Entwicklung der Altstadt beschäftigen (Untere Denkmalschutzbehörde, EBE - Abteilung Stadtgrün, Umweltamt usw.), angewiesen.

 

Der Prozess wird über die gesamte Laufzeit vom BLfD fachlich begleitet und unterstützt. Hierzu zählt zu allererst die Ausarbeitung eines detaillierten Leistungsverzeichnisses in Abstimmung mit den von der Kommune gewünschten Projektinhalten.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Für die Erstellung eines Kommunalen Denkmalkonzepts und die damit verbundene Beauftragung eines externen Fachplanungsbüros stehen im Budget von Amt 63 für die Jahre 2023 und 2024 keine Mittel zur Verfügung.

 

 

 

Investitionskosten: max. € 100.000,00 €. Für das KDK ist von Seiten des BLfDs grundsätzlich eine Förderung von 60 % vorgesehen. In Ausnahmefällen ist auch eine Förderung von 80 % möglich, dies wird aber noch abgeklärt.

Es werden Mittel aus der Budgetrücklage des Amtes 63 -sofern vorhanden- eingesetzt. Darüber hinaus gehende Kosten sind zu Lasten des allgemeinen Fachamtsbudget zu bezahlen.  


Anlagen:             Anlage 1: Lageplan mit vorgeschlagenem Umgriff für das Ensemble
                “Altstadt/Neustadt Erlangen“
Anlage 2: Projektskizze für ein KDK in Erlangen vom Bayerischen Landesamt für
                Denkmalpflege