Überarbeitung der Stellplatzsatzung - Lastenräder
1.
Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der Antrag der Grüne Liste-Stadtratsfraktion Nr. 112/2023 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Es
wird beantragt, dass folgende Aspekte bei der Überarbeitung der
Stellplatzsatzung berücksichtigt werden:
Die
Fläche eines Fahrradabstellplatzes soll eine Abmessung von 70 cm x 200 cm nicht
unterschreiten. Jeder Fahrradabstellplatz soll von einer ausreichenden
Bewegungsfläche direkt zugänglich sein. Fahrradabstellplätze sollen mit
Fahrradständern ausgerüstet werden, die ein Anschließen des Fahrradrahmens
sowie mindestens eines Laufrades haben und dem Fahrrad durch Anlehnbügel einen
sicheren Stand ermöglichen. Jeder zehnte Stellplatz muss dabei für das
Abstellen von Fahrrädern mit Anhängern sowie Lastenräder geeignet sein.
Fahrradabstellplätze für Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit mehr als
zwei Wohnungen sind zu überdachen.
Der Aufstellort von Fahrradabstellplätzen soll von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ebenerdig oder über Rampen leicht und verkehrssicher erreichbar und gut zugänglich sein; er soll in unmittelbarer Nähe des Eingangsbereichs des Vorhabens angeordnet werden und verfügt über eine Beleuchtung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Für durchschnittliche Lastenräder und Fahrräder mit Anhänger ist eine
Abstellfläche mit einer Abmessung von 70 cm x 200 cm zu gering. Die
Stadtverwaltung wendet bei der Erstellung von Planungen im öffentlichen Raum
einen Flächenbedarf von 100 cm x 285 cm an. In dem vom Stadtrat beschlossenen 1.000-Bügel-Programm
für die Innenstadt kommt das Verhältnis 1:10 bei der Herstellung von
Stellplätzen für Lastenräder und Fahrräder mit Anhänger zu tragen. Generell ist
das Vorhalten von Stellplätzen für Lastenräder/Fahrräder mit Anhänger
sinnvoll und zumeist Bestandteil von Mobilitätskonzepten und wird befürwortet.
Eine Überdachung vor allem im Wohnumfeld sowie die Möglichkeit,
Fahrräder und Kinderfahrräder sowie Laufräder ansperren zu können, am besten an
Anlehnbügeln, entspricht den gängigen Empfehlungen der Mobilitätsplanung bei
Bauvorhaben.
Die geltende Stellplatzsatzung sieht bereits heute folgende
Anforderungen an die Gestaltung von Fahrradabstellplätzen vor:
-
Die
Fläche eines Fahrradabstellplatzes soll eine Abmessung von 70 cm x 200 cm nicht
unterschreiten.
-
Jeder
Fahrradabstellplatz soll von einer ausreichenden Bewegungsfläche direkt
zugänglich sein.
-
Fahrradabstellplätze
sollen mit Fahrradständern ausgerüstet werden, die ein Anschließen des
Fahrradrahmens ermöglichen. Fahrradabstellplätze für Mehrfamilienhäuser und
sonstige Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen sind zu überdachen.
-
Der
Aufstellort von Fahrradabstellplätzen soll von der öffentlichen Verkehrsfläche
aus ebenerdig oder über Rampen bzw. über Treppen mit Schieberampen leicht
erreichbar und gut zugänglich sein; er soll in unmittelbarer Nähe des
Eingangsbereichs des Vorhabens angeordnet werden.
Diese Maßgaben sollen auch in die künftige Stellplatzsatzung übernommen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit der Zielsetzung einer inhaltlich kompakten, verständlichen sowie in ihrer Gesamtheit leicht vollziehbaren Rechtsgrundlage sollte der rechtliche Detailierungsgrad der künftigen Stellplatzsatzung jedoch nicht zu sehr in die Tiefe gehen. Mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen wären derartige Anforderungen in der alltäglichen Genehmigungspraxis auch kaum prüfbar und im Zuge der Bauüberwachung mit dem vorhandenen Außendienstpersonal ebenfalls nicht kontrollierbar. Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb von der Aufnahme weiterer rechtsverbindlicher Vorgaben zur Gestaltung von Fahrradabstellplätzen in den Satzungstext der Stellplatzsatzung abgesehen werden.
Die im Fraktionsantrag angeregten Vorgaben zur Optimierung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Allgemeinen und Lastenräder im Besonderen werden, soweit sie ohnehin noch nicht Bestandteil der geltenden und künftigen Stellplatzsatzung sind, künftig im Rahmen der Bauberatung verstärkt thematisiert. Zusätzlich könnten diesbezügliche Hinweise auch in ein entsprechendes Merkblatt für Bauantragstellende aufgenommen werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlage: Fraktionsantrag der Grüne Liste-Stadtratsfraktion Nr. 112/2023