Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Bewusstsein und Sensibilität für Grenzen verletzendes Verhalten von Erwachsenen gegenüber Kindern wie auch zwischen Kindern oder Jugendlichen ist in den letzten Jahren durch den gesellschaftlichen Diskurs stark gestiegen und in die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gerückt. Mit der SGB VIII - Reform 2021 wurde der Schutzauftrag für institutionellen Bildung und Erziehung verbindlich verankert.
Es ist eine zentrale Aufgabe der Kindertageseinrichtungen, auf den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder zu achten. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verpflichtet jede Kindertageseinrichtung, ein Schutzkonzept zu entwickeln. Der Schutz von Kindern beinhaltet auch, die Individualität und Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen und dabei kultur- und geschlechtersensibel zu agieren.
Die Träger von Kindertageseinrichtungen haben die Aufgabe, die Kindertageseinrichtung bei der Entwicklung des Schutzkonzeptes fachlich zu unterstützen, den organisatorischen Rahmen für die Prävention Kita-interner Gefährdungen zu schaffen und die trägereigene Vorgehensweise zu definieren. Auf Landesebene ist im BayKiBiG das Vorhandensein eines Schutzkonzeptes eine verbindliche Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Kita. Die Qualitätsstandards des StMAS für Schutzkonzepte, sind im Leitfaden des IFP (Staatsinstitut für Frühpädagogik) beschrieben. Das Vorliegen der Schutzkonzepte wird für die städtischen Spielstuben, Lernstuben Krippen, Kindergärten und Horte durch die Fachaufsicht der Regierung Mittelfranken dokumentiert und bewertet. Für die Kindertageseinrichtungen der freien Träger erfolgt dies durch die kommunale Fachaufsicht im Jugendamt.
Für alle 14 städt. Spiel- und Lernstuben und 15 städt. Kindertageseinrichtungen liegen Schutzkonzepte vor und werden kontinuierlich in den Teams weiterbearbeitet. Auch alle 108 Erlanger Kindertageseinrichtungen freier Träger haben Schutzkonzepte.
Die Weiterentwicklung der Schutzkonzepte ist ein
fortwährender Prozess der Kita-Teams und wird von Leitungen und Trägern
verantwortet. Die kommunale Fachaufsicht entwickelt aktuell Prüfkriterien für
die Schutzkonzepte der Kitas freier Träger. Inhalt und Umsetzung der
Schutzkonzepte sind wesentliche Themen bei Begehungen der kommunalen
Fachaufsicht in Kitas freier Träger und der Fachaufsicht der Regierung
Mittelfranken in städtischen Kitas.
Haltungen und Ethik des Umgangs mit den Kindern sind fortwährend und immer
wieder neu zu reflektieren und festzulegen. Hierbei sind Teams bei häufigem
Personalwechsel besonders stark gefordert. Beispielsweise die Nutzung von
Räumen, sexualpädagogische Konzepte, der Umgang mit Nähe und Distanz, die
konkrete Umsetzung von Partizipation und Methoden der Stärkung von Kindern in
ihrer Selbstwirksamkeit, müssen stetig ins Bewusstsein gehoben und reflektiert
werden.
Grundlagen des Kinderschutzes in Kitas werden in den verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten zur Pädagogischen Fachkraft vermittelt. Insbesondere die Beteiligung von Kindern bildet einen Schwerpunkt in der Ausbildung. Nach der Ausbildung, in Einarbeitung und Praxis, sind Pädagogische Fachkräfte sehr interessiert, daran anzuknüpfen und sich weiter zu qualifizieren.
Die beste Prävention im Kinderschutz gelingt, wenn sich Träger, Leitungen und Teams mit dem Schutz von Kindern vor Grenzen verletzendem Verhalten ohne akuten Vorfall und Krise auseinandersetzen, und Strategien der Prävention und Maßnahmen für Interventionen bei Vorfällen entwickeln. Ein vertiefender Einblick in Entwicklung und Inhalt von Schutzkonzepten am Beispiel der städtischen Spielstuben, Lernstuben, Krippen, Kindergärten und Horte erfolgt durch mündlichen Vortrag.
Der Krisenleitfaden zur Intervention bei Kita-internen Gefährdungen wird im JHA
am 09.11.2023 vorgestellt.
Anlagen:
Broschüre Reckahner Reflexionen -zur Ethik Pädagogischer Beziehungen
Leitfaden zur Sicherung des Schutzauftrags in Kindertageseinrichtungen, IFP
Schutzkonzept der städtischen Integrativen Lernstube Zeißstr.51
PP-Präsentation: Das Schutzkonzept als Prävention gegen Gewalt in Institutionen Amt 51